Das Ende der Hundesteuer ?

Torsten

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Künstler klagt gegen Staat

Werner May 04.11.2009 18:07

Der Politische Künstler Werner May verweigert die Zahlung der Hunde- und Grundsteuer. Vor Gericht will er geklärt wissen, wann Gott die Erde an wen abgetreten und wem er erlaubt hat seine Urheberrechte auszunutzen.
„Urheber ist der Schöpfer des Werkes“, so lautet der § 7 des Urheberrechtsgesetzes. „Die Erde, die Menschen, die Tiere und die Pflanzen sind Schöpfungen Gottes und daher müssten sie unter das Urheberrechtsgesetz fallen“, meint der Politische Künstler Werner May aus Fahrenwalde, der sich weigert die Grundsteuer und die Hundesteuer zu bezahlen und vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald Klage eingereicht hat. Am 12. November findet die mündliche Verhandlung statt und man darf gespannt sein, was der Leiter des Amtes Uecker-Randow und die Richterin zu der ausführlichen Begründung zu sagen haben.

„Dass es einen Gott gibt kann man im Vorwort des Grundgesetzes nachlesen“, so der Kläger, „denn das Grundgesetz wurde 'in Verantwortung vor Gott' verfasst. Gäbe es keinen Gott, wären die Gesetzgeber allesamt Heuchler, Lügner und Betrüger.“ Es sind demnach nur die beiden Fragen vom Gericht zu klären: Ist Gott der Eigentümer der Erde und gelten die Urheberrechte auch für ihn?

In der Bibel kann man nachlesen: „Er (Gott, w.m.) kam in sein Eigentum; und die Seinen nahmen ihn nicht auf.“ (Johannes 1.11)

Ebenfalls in der Bibel steht, Gott sei der Schöpfer (z.B. Hiob 32, Sprüche 14, Hosea 8, Römer 1). Nach dem Urheberrecht ist der Schöpfer auch der Urheber und er allein kann bestimmen, ob und wie seine Werke genutzt werden dürfen.

„Ich habe beantragt den Nachweis zu führen, dass Gott dem Amt Uecker-Randow genehmigt hat auf seine Werke eine Steuer zu erheben,“ meint der Polit-Künstler, dessen Argumentationen in der Vergangenheit bereits dazu geführt haben, dass die Bundeskanzlerin eine ihrer Internet-Seiten ändern musste.

Die ausführliche Begründung finden Sie unter:

http://www.widerstand-ist-recht.de/widerstand/verwalt%20eigentum%20erde.html

Die Verhandlung ist am 12.11.09 um 13:30 Uhr, Zimmer 102, Verwaltungsgericht Greifswald, Domstr.

Quelle : http://de.indymedia.org/2009/11/264855.shtml?print=on



Anmerkung : Also bitte alle Daumen drücken für Donnerstag !

Admin
 
Das wäre genial wenn die Hundesteuer abgeschafft werden würde.
Ich glaub aber nicht daran,zumindest nicht mit dieser Begründung.

der daumendrück-Smilie fehlt!!
 
Das wär mal sowas von geil...aber die finden bestimmt wieder irgendeine Ausrede :-(
 
Währe toll:D
Ich glaube aber nicht das der Stadt diese tolle einnahmequelle wegnehmen läst ,für die er ja absolut nichts machen braucht:rolleyes:
LG Jenny
 
Das ist ja auch mal eine interessante Sichtweise der Dinge, gar nicht mal so unlogisch. Klar, wer würde sich nicht freuen über den Wegfall der Hundesteuer, aber ich glaube nicht das er mit der Klage durchkommt, drücke aber trotzdem die Daumen, alle beide!!! Vielleicht hilft es ja!!!
 
Gott nicht als Zeuge zugelassen

Prozess. Werner May wollte vor Gericht einklagen, dass für ein "Paradies", in diesem Fall sein Grundstück, keine Steuern zu entrichten sind. Er verlor.

Von Andreas Zecher

Greifswald. Werner May lebt im Paradies. Zumindest nennt er das von ihm bewohnte Grundstück in der Gemeinde Fahrenwalde im Landkreis Uecker-Randow so. Und May meint, dass das Leben im Paradies steuerfrei sein müsse. Von Amtswegen sieht man das anders und verlangt Grundstücks- und Hundesteuer, jährlich insgesamt 30 Euro und 92 Cent.Dagegen hat May Widerspruch eingelegt. Der ist abgewiesen worden. Gegen diesen Bescheid hat er vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht Klage erhoben. May wäre nicht May, wenn er sich bei dieser Gelegenheit nicht auch eine richterliche Klarstellung darüber versprach, ob "Gott dem Amt Uecker-Randow genehmigt hat, auf seine Werke Steuer zu erheben". Gestern sollte in dieser Sache Recht gesprochen werden. Den Gefallen, sich auf die Pfade der Theologie zu begeben, hat Richterin Astrid Friesecke dem Kläger aber nicht getan.

Sie arbeitete den Kern des Verfahrens heraus: Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide. Werner May hätte es zwar gern gesehen, wenn zu seinen bereits vorgelegten religiös bestimmten Anträgen auch noch darüber befunden worden wäre, ob es ein Dokument gibt, das die rechtmäßige Erstübertragung von Land aus Gottes Hand auf einen Menschen oder eine Regierung belegt.

Nach Auffassung von Richterin Friesecke allesamt "unechte Verfahrensanträge". Die nahm sie im Einvernehmen mit dem Kläger ins Protokoll auf. Für die Rechtssprechung erheblich war dann aber nur die Klärung, ob die Erhebung der Grundstücks- und Hundesteuer auf Grundlage geltenden Rechts erfolgte. Da kam sie zu dem Schluss. "Die Erhebung ist rechtmäßig", so die Richterin. Um das festzustellen, sei der Nachweis, ob Gott einen Menschen oder eine Institution dazu ermächtigt habe, "nicht Voraussetzung". Die Klage von May wurde abgewiesen.

Mit "blutiger Nase" ging der Mann dennoch nicht aus dem Saal. "Irgendwie fühle ich mich als Sieger", sagte er beim Verlassen des Gerichtes. Und er hat wohl so manchem Zuschauer im Saal Stoff zum Nachdenken über vermeintliche Selbstverständlichkeiten gegeben. Damit hat Werner May Erfahrung. Vor einiger Zeit hatte er die Bundeskanzlerin angezeigt "wegen Missachtung des Grundgesetzes". In der siebeneinhalb Seiten langen Begründung versuchte er darzustellen, dass das Grundgesetz die strenge Gewaltenteilung vorsieht, also auch den Abstand von Parlament und Regierung. Dagegen spreche, dass Merkel Abgeordnete und Kanzlerin in einer Person sei. Mit Mays Bedenken setzt sich jetzt die Abteilung 76 der Berliner Staatsanwaltschaft auseinander.

Quelle : nordkurier.de


KOMMENTAR :
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe :nachdenklich1:
Admin
 
Naja, war aber ja zu erwarten, dass die sich nicht irgendwelche Steuereinnahmen nehmen lassen...auch wenn ich die Begründung echt gut fand :)
 
Also im Prinzip ist die Hundesteuer veraltet und nicht mehr tragbar. Sie wurde eingeführt, da vor ewig langer Zeit einen Hund zu halten (in der Stadt) als Luxus galt. Ists aber heutzutage nicht mehr, sprich Hundesteuer eigentlich ein Unding. Aber es bringt eben Geld in die Stadtkasse.

Fälschlicher Weise glauben viele Hundehalter, dass das Beseitigen des Kotes bereits durch die Steuer abgedeckt wäre. Unsinn, dafür hat jeder selbst zu sorgen.
 
Hab den bericht mal grob gelesen. Hab auch gelesen das er jetzt keine Hundesteuer mehr zahlt.
Vllt liest das nochmal jmd und schreibt rein ob das auch so stimmt oder ob ich da was falsch gelesen habe
 



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