casting, den Satz mit der weiteren Nutzung kenne ich auch deswegen finde ich das Gesetz schwammig.
Entweder klar ja oder nein.
Ich glaube, beide Seiten haben Recht, eben wegen dieser Schwammigkeit gibt es immer wieder endlose Diskussionen in vielen Foren.
Natürlich und das stimmt, hätte schon der Gesetzgeber die Tiere für die das gültig ist nennen können in § 6, Absatz 1, Punkt 5. zur Erinnerung:
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
ähnlich, wie es in Beipackzetteln der Hersteller aufgeführt oder ausdrücklich für Tiere verboten ist. Das fehlt mir auch, insofern ist es wirklich schwammig, hängt aber bestimmt damit zusammen, dass man den TÄ nicht die Butter vom Brot nehmen will und wegen Tieren, welche in der Wertigkeit nicht so hoch stehen, die Existenz der TÄ gefährden will. Diesen Umstand habe ich in der Rechtssprechung direkt erfahren in Fragen der groben Fahrlässigkeit und Beweislastumkehr für TÄ, die seit Menschengedenken regelmäßig von Gerichten vereitelt wird. Man wird wegen einem Tier, was durch die Schuld eines TA gestorben ist, keinem TA die
Existenz "versauen", entweder man baut man diesen Umstand vorsichtig, schwammig mit in's Gesetz ein, spätestens aber vor Gericht hat man diesen Sicherheits-Stopp garantiert drin. Vor diesen Hintergrund und nur so kann ich diese Schwammigkeit nachvollziehen, denn Politik, Gesetzgeber und Lobbyisten sind ja bekanntermaßen in diesen Gesellschaftssystem verbunden und abhängig und werden nicht die Kuh schlachten, die sie über die Steuer melken wollen. Der kleine Mann wie wir, wundern und streiten uns dann über solche Gesetze und genau das ist mit eingeplant und gewollt, das lenkt ab von anderen, großen Problemen, beschäftigt die Menschen.
Klar ja oder nein, werden wir von daher schon, nie antreffen. Das Gesetz ist so grob und pauschal gehalten, das Gegner und Befürworter (eigentlich dürfte es die nicht geben, bei klarer Gesetzes-Formulierung) gleichermaßen Recht haben, oben im Gesetz schließen sie alles aus, um unten in (Pkt. 5) wieder einzuschließen, einfach irre. So aber erst ist es möglich, Haltern und TÄ gleichermaßen "grünes Licht für alle Kastrationen" zu geben. Deshalb sind Detail-Diskussionen, ohne Verstehen des Zusammenhangs, sinn-und endlos.