Problem wegen "Listenhund" in der Wohnung

Ich habe noch nicht alles gelesen, aber ist es tatsächlich üblich, dass sich ein Bürgermeister einschaltet?
Ordnungsamt falls was nicht stimmt, Vermieter, Nachbarn, obay... aber der Bürgermeister? Das empfinde ich schon als ziemlich krass.

Wenns eine Gemeindewohung ist dann schon!
Der Hund muss ja am Gemeindeamt gemeldet werden und das wird ja an den Bürgermeister weiter geleitet!
Ist wahrscheinlich nur in kleineren Dörfern so.
 
Sooo

Wir sind noch immer nicht schlauer als zuvor aber es stellte sich heraus das die anderen Mieter kein problem mit dem hund haben,
nur unser bürgermeister, der beklate den gestank im gesamten stiegenhaus, da wir die einzigen sind mit haustieren schob er uns die schuld zu, nach der besprächung teilten uns die anderen mieter mit das sie nie einen komischen gestank war nahmen,
wir habe jetzt 2 monate so eine art bewährung wenn der hund noch einemal in den garten macht oder es komisch richt muss der hund weg und die katzen,er meinte auch das es qellerei ist katzen und hunde in einer viel zu kleinen wohnng zu halten,
Ca 75 m2

vermutlich will er uns nicht gleich rauswerfen da sonst weniger einnahmen da sind

Ich würde definitiv nach einer anderen Wohnung suchen, selbst wenn man rechtlich gesehen im Recht ist.

Ich hatte mal großen Streit mit einem Vermieter, weil ich mit Erlaubnis der Tierhaltung Farbratten anschaffte. Mein Vermieter hatte offenbar damit gerechnet, dass ich die schriftliche Erlaubnis für Meerschweinchen oder ähnliches haben wollte und nicht für gemeingefährliche, krankheitsübertragende Ratten. ^^ Als der Streit eskalierte war ich binnen 14 Tagen in einer neuen Wohnung und habe einen Anwalt hinzu gezogen.
 
Was mich noch interessieren würde ist, ob der Hund jetzt eigentlich angemeldet ist?
Bei uns war es nämlich so, dass der Bürgermeister den Hund erst gar nicht angemeldet hat, somit hatten wir einen "illegalen" Listenhund
in der Wohnung. Was natürlich auch nicht grad toll ist wenn man zB von der Polizei kontrolliert wird...
 
wir wohnen in einen kleinen Kuh Dorf,
zu den 3 katzen kam es so das sich meine Freundin die wohnung Nahm und schon mit 2 katzen dort einzog, dan lerntern wir uns kennen und ich zog zu ihr und hatte auch einen Kater, natürlich haben wir nachgefragt ob das eh passt, wenn der Bürgermeister meint das wir unsere Tiere hergeben müssen dan werden wir ausziehen,

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Ghost:

also alles begann vor ca 1 jahr in unseres wohnung sind keine haustiere erlaubt, haben aber 3 katzen ( haben mit der gemeinde rücksprache gehalten,)

wenn dan aber Richtig bitte

Ich würde mir schon vorher eine neue Wohnung suchen, eventuell sogar den Ort wechseln. Wenn der Bürgermeister bereits zu der Entscheidung gekommen ist, dass ihr den Hund abgeben müsst, könnt ihr nicht mehr umziehen. Das Ganze geht dann nämlich rechtliche, bürokratische Wege und der Hund wäre in euren Händen per se illegal, egal ob ihr dann noch "Fahnenflucht" begeht oder nicht.

Bis dahin oder wenn ihr das generell nicht wollte würde ich "duckmausern". Eine andere Hundeschule hinzu ziehen, den Hundeführerschein machen, Gespräche suchen, wie ihr es bereits getan habt den Hund involvieren, sich mit den Nachbarn solidarisieren, vielleicht mal ungefragt die Treppenhausreinigung übernehmen. Ich bin eigentlich kein Typ der zu solch "schleimendem" Verhalten rät, aber manchmal geht es nicht anders. Der Ort sollte euch nicht als "Die mit dem Kampfhund" wahrnehmen, sondern als "Familie XY, das sind ja zwei ganz Nette und deren Hund ist immer soo brav, obwohl er einer gelisteten Rasse angehört".

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Das ist dann der Fall, wenn in kleinen Gemeinden die Gemeinde selbst Vermieter ist.

Wenns eine Gemeindewohung ist dann schon!
Der Hund muss ja am Gemeindeamt gemeldet werden und das wird ja an den Bürgermeister weiter geleitet!
Ist wahrscheinlich nur in kleineren Dörfern so.

Danke für die Erklärung, dieses Modell kannte ich gar nicht.
Ich glaube da würde ich grundsätzlich ausziehen, egal ob der Ausgang der ganzen Sache noch offen ist.
Der Bürgermeister scheint aber mit sich reden zu lassen, was erst mal positiv ist, vor allem da die Tierhaltung grundsätzlich verboten ist. Trotzdem sehe ich irgendwie schwarz bei der ganzen Geschichte.
 
Ich würde mir schon vorher eine neue Wohnung suchen, eventuell sogar den Ort wechseln. Wenn der Bürgermeister bereits zu der Entscheidung gekommen ist, dass ihr den Hund abgeben müsst, könnt ihr nicht mehr umziehen. Das Ganze geht dann nämlich rechtliche, bürokratische Wege und der Hund wäre in euren Händen per se illegal, egal ob ihr dann noch "Fahnenflucht" begeht oder nicht.

Verstehe ich das richtig - wenn der Threadersteller sich jetzt eine Wohnung sucht in der er die Tiere halten darf und umzieht, muß er den Hund trotzdem abgeben? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre das dann?

Oder darf er gar nicht umziehen - und was wäre dann mit der Freizügigkeit, die eigentlich sogar innerhalb der EU über Landesgrenzen hinweg besteht?

Ihr habt aber eine komische Rechtsprechung in der Alpenrepublik... Hierzulande (Deutschland) kann ich, wenn meinetwegen letzinstanzlich festgestellt wird, dass ich keinen Hund in meiner Wohnung halten darf (wobei die Rechtsprechung hier ist: "wenn ich diesen Hund in dieser Wohnung nicht halten darf", alles andere ist unwirksam, einfach ausgedrückt), dann kann ich den Mißstand (verbotenerweise Hund in der Wohnung) beheben indem ich umziehe, damit ist der Verstoß behoben und alles ist gut. Ich muß dann natürlich ggf. für Kosten aufkommen, die der Hund verursacht hat (weil z.B. die ganze Wohnung nach Hund stinkt etc.).

Es sähe vermutlich anders aus, wenn mir als Person Hundehaltung grundsätzlich verboten wäre - wobei ich von solchen Fällen bisher nie gehört habe und gar nicht weiß ob das in Deutschland geht...
 
Verstehe ich das richtig - wenn der Threadersteller sich jetzt eine Wohnung sucht in der er die Tiere halten darf und umzieht, muß er den Hund trotzdem abgeben? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre das dann?

Oder darf er gar nicht umziehen - und was wäre dann mit der Freizügigkeit, die eigentlich sogar innerhalb der EU über Landesgrenzen hinweg besteht?

Ihr habt aber eine komische Rechtsprechung in der Alpenrepublik... Hierzulande (Deutschland) kann ich, wenn meinetwegen letzinstanzlich festgestellt wird, dass ich keinen Hund in meiner Wohnung halten darf (wobei die Rechtsprechung hier ist: "wenn ich diesen Hund in dieser Wohnung nicht halten darf", alles andere ist unwirksam, einfach ausgedrückt), dann kann ich den Mißstand (verbotenerweise Hund in der Wohnung) beheben indem ich umziehe, damit ist der Verstoß behoben und alles ist gut. Ich muß dann natürlich ggf. für Kosten aufkommen, die der Hund verursacht hat (weil z.B. die ganze Wohnung nach Hund stinkt etc.).

Es geht hier speziell um den Listenhund, der nicht nur ohne Halteerlaubnis in der Wohnung, sondern auch ohne auf die entsprechenden Auflagen zu achten gehalten wird. Wenn er jetzt sofort umzieht, hat er schlicht wieder 6 Monate Zeit, um den Sachkundenachweis zu machen. Macht er ihn nicht, kann man ihm den Hund wegnehmen, auch wenn er in der Wohnung erlaubt ist, da er sich nicht an die bestehenden Bedingungen hält. Wir der Sachkundenachweis und alle anderen nötigen Dinge erbracht, so kann er höchstens aus der Wohnung geschmissen werden. :zwinkern2:
 
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Ah, alles klar - bei dem "System" muss man aber auch die Gemeinde wechseln. Und - gerechnet auf die Lebensdauer - ca. ab 25 mal umziehen.
Jedenfalls dann, wenn man die 6-Monatsfrist korrekt einhält.:happy33:
 
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