Verstehe ich das richtig - wenn der Threadersteller sich jetzt eine Wohnung sucht in der er die Tiere halten darf und umzieht, muß er den Hund trotzdem abgeben? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre das dann?
Oder darf er gar nicht umziehen - und was wäre dann mit der Freizügigkeit, die eigentlich sogar innerhalb der EU über Landesgrenzen hinweg besteht?
Ihr habt aber eine komische Rechtsprechung in der Alpenrepublik... Hierzulande (Deutschland) kann ich, wenn meinetwegen letzinstanzlich festgestellt wird, dass ich keinen Hund in meiner Wohnung halten darf (wobei die Rechtsprechung hier ist: "wenn ich diesen Hund in dieser Wohnung nicht halten darf", alles andere ist unwirksam, einfach ausgedrückt), dann kann ich den Mißstand (verbotenerweise Hund in der Wohnung) beheben indem ich umziehe, damit ist der Verstoß behoben und alles ist gut. Ich muß dann natürlich ggf. für Kosten aufkommen, die der Hund verursacht hat (weil z.B. die ganze Wohnung nach Hund stinkt etc.).