Problem wegen "Listenhund" in der Wohnung

Der ist für die Registrierung in der Heimtierdatenbank zuständig - auch da gibt es Marken. Vielleicht verwechselst du das?
:nachdenklich1: Hm... möglich.

Wie dem auch sei, man muss ja nicht gleich zur Gemeinde laufen (ich tat es ja auch nur deswegen so schnell, weil mir damals das Magistrat ums Eck war), jedoch hatte chico15 lange genug Zeit um all diese Formalitäten zu erledigen.
 
Wir haben uns ans gesetz gehaltn
wir haben chico mit dem 6 monat angemeldet, bis zum 6 monat hat man auch zeit, und wir wissen das es keinen hundefs in niederösterreich gibt, wir können ihn aber freiwillig machen, auf den den unseren hunde trainers machen wir den sachkundenachweis und den hunde fs erst im sept eine woche vor seinem geb,
es war uns nicht klar das wir schuld sind wenn die gemeide etwas vergisst,

Ich bin gespannt ob alle hier so freundlich und nett sind wenn sie ausziehen müssen oder den hund weggeben müssen und dan nur vorurteile zu hören bekommt


Niemand hier kennt uns persönlich, und jeder hat an unserer hunde erziehung etwas auszusetztn und hat nur schlechte vorurteile,
doch niemand von euch hat eine ahnung von uns,
statt tipps und tricks gibst hier nur warum hast du das nicht so gemacht ,warum kümmerst du dich nicht, usw usw usw
Danke für die wirklich hilreichen tipps, viele waren es zwar nicht aber danke an die die uns nicht mit vorurteilen überschüttet haben

Der hund ist versichert seit wir ihn haben,
 
Wir haben uns ans gesetz gehaltn
wir haben chico mit dem 6 monat angemeldet, bis zum 6 monat hat man auch zeit, und wir wissen das es keinen hundefs in niederösterreich gibt, wir können ihn aber freiwillig machen, auf den den unseren hunde trainers machen wir den sachkundenachweis und den hunde fs erst im sept eine woche vor seinem geb,
es war uns nicht klar das wir schuld sind wenn die gemeide etwas vergisst,

Ich bin gespannt ob alle hier so freundlich und nett sind wenn sie ausziehen müssen oder den hund weggeben müssen und dan nur vorurteile zu hören bekommt


Niemand hier kennt uns persönlich, und jeder hat an unserer hunde erziehung etwas auszusetztn und hat nur schlechte vorurteile,
doch niemand von euch hat eine ahnung von uns,
statt tipps und tricks gibst hier nur warum hast du das nicht so gemacht ,warum kümmerst du dich nicht, usw usw usw
Danke für die wirklich hilreichen tipps, viele waren es zwar nicht aber danke an die die uns nicht mit vorurteilen überschüttet haben

Der hund ist versichert seit wir ihn haben,


Aber ist es nicht so, dass man "nur" 4 Wochen Zeit hat den "Listenhund" auf der Gemeinde zu melden ?
Den HFS müsst ihr nicht machen! In Nö ist nur der Sachkundenachweis pflicht!



Anzeigepflicht


§ 4 Abs. 1 des NÖ Hundehaltegesetzes besagt, dass das Halten von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) vom Hundehalter bzw. von der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich unter Anschluss der in Ziffer 1 bis 6 genannten Nachweise anzuzeigen ist, somit:
1.Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
2.Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie der Nachweis der Kennzeichnung gemäß § 24 a Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008; (§ 24 a Tierschutzgesetz betrifft die Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochips und Registrierung von Hunden)
3.Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
4.Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll [darunter ist die dem Hund zur Verfügung stehende Auslauffläche nach m² (Größe) und Beschaffenheit (lagemäßige Beschreibung) der Liegenschaft samt Art und Höhe der Einfriedung und Beschreibung des Gebäudes, ebenfalls nach Größe und Beschaffenheit, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, samt Nachweis (z.B. Plan) zu verstehen]
5.Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes
6.Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Gemäß § 4 Abs. 5 des NÖ Hundehaltegesetzes ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von € 500.000,-- für Personenschäden und € 250.000,-- für Sachschäden abgeschlossen hat, aufrechterhält und der Nachweis des Bestandes der Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Anzeige jährlich vorgelegt wird.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben uns ans gesetz gehaltn
wir haben chico mit dem 6 monat angemeldet, bis zum 6 monat hat man auch zeit, und wir wissen das es keinen hundefs in niederösterreich gibt, wir können ihn aber freiwillig machen, auf den den unseren hunde trainers machen wir den sachkundenachweis und den hunde fs erst im sept eine woche vor seinem geb,
es war uns nicht klar das wir schuld sind wenn die gemeide etwas vergisst,

chico15, irgendwie widersprichst du dir dauernd!
Du hast - du hast nicht - also was jetzt??
Wenn mich nicht alles täuscht, bekommt man die Steuermarke gleich ausgestellt.
Ich bin gespannt ob alle hier so freundlich und nett sind wenn sie ausziehen müssen oder den hund weggeben müssen und dan nur vorurteile zu hören bekommt
Zuerst hieß es nein, dann doch ja, am Ende wieder eher nein. Alles nur mündlich.
Auf so einer unsicheren Basis hole ich mir einfach kein Tier.

Niemand hier kennt uns persönlich, und jeder hat an unserer hunde erziehung etwas auszusetztn und hat nur schlechte vorurteile,
doch niemand von euch hat eine ahnung von uns,
statt tipps und tricks gibst hier nur warum hast du das nicht so gemacht ,warum kümmerst du dich nicht, usw usw usw
Na ja, Tipps und Ratschläge gibt es hier zur Genüge, das muss man den Usern hier zugestehen!
Man hat halt so viel Ahnung wie ein User (in dem Fall du) von sich Preis gibt,
wie man rüberkommt und wie man reagiert auf bestimmte Themen.
Angeeckt bin ich hier auch, gelyncht hat man mich dennoch nicht.

Danke für die wirklich hilreichen tipps, viele waren es zwar nicht aber danke an die die uns nicht mit vorurteilen überschüttet haben

Der hund ist versichert seit wir ihn haben,

Chico15, hier sind User die viel Erfahrung mit Hunden allgemein,
aber auch mit bestimmten Rassen haben, auch das muss man den Usern zugestehen!
Keiner möchte dass dein Hund irgendwann im TH landet,
die Vorurteile beziehen sich hier nie auf den Hund, immer ans andere Ende der Leine!

Das rot angezeichnete bekräftigt so ein Vorurteil!
Ich bin ein extrem ängstlicher Mensch was große, bzw. diverse Hunde angeht.
So wie pampig wie du mit dieser Meldung rüber kommst (zumindest mir!),
würde ich höchstwahrscheinlich um deinen Hund einen großen Bogen machen.

Nichts für ungut chico15, selbstverständlich wünsche ich deinem Hund und dir alles erdenklich gute!
 
Hallo, im Mietvertrag sind keine haustiere erlaubt, bei den katzen wurden nachgefragt und genämigt,(nicht schriftlich) bevor wir einen hund uns zu legen wollten fragten wir nach ob es in ordnung sei, und der angestellte bei der gemeinde sagte : "wenn die anderen mieter kein problem damit haben ist alles ok" nachdem wir uns dan einen pitbull hollten, und in auf der gemeinde angemelt haben, kam nach 2 tagen ein brief das der hund weg muss,

haben jedoch keine bestätigung bekommen das der hund angemeldet ist

Wenn ihr auf der Gemeinde wart und den Hund angemeldet habt bekommt ihr normalerweise gleich die Hundemarke mit!?!
Oder ist das bei euch anders?

Find das alles ein bisschen verwirrend?!
Also ist er doch nicht angemeldet?
 
Ihr könnt den (Wiener) Hundeführschein gar nicht machen, denn dazu muss der Hund in Wien angemeldet sein & dort Steuern zahlen. Was ihr machen könnt ist z.B eine Begleithundeprüfung (zugelassen ab 12 Monaten), ein netter Zusatz, damit man noch etwas in der Hand hat.
Und nein für die steuerliche Anmeldung hat man keine 6 Monate Zeit. Ab dem 6.Monat kannst du den Sachkundenachweis machen - aber bei der Gemeinde gemeldet, muss der Hund schon früher werden.

Aber bei dir hat man ohnehin das Gefühl, dass du meinst, alles besser zu wissen&zu können, auch wenn du kaum Ahnung hast. Wenn du solch ein Verhalten und kein Eingestehen deiner Fehler auch bei deiner Gemeinde und dem Bürgermeister an den Tag legst, wundert es mich wirklich nicht.
Und noch hast du es nicht ausgestanden, ich, bin so böse und, glaube erst dann, dass du den Hund tatsächlich behältst, wenn du mit ihm wirklich eine neue Wohnung suchst, solltet ihr rausmüssen. Denn leider reden viele Leute vorher groß und gehen dann doch den leichtesten Weg :denken24:
 
Wenn ihr auf der Gemeinde wart und den Hund angemeldet habt bekommt ihr normalerweise gleich die Hundemarke mit!?!
Oder ist das bei euch anders?

Bei uns bekommt man sie binnen einer Woche zugeschickt - inkl. dem Zahlschein für die Hundesteuer :zwinkern2:

Zum Rest sag ich mal soviel... ich habe keine Vorurteile gegen Listenhunde, denn ich lebe seit Jahren mit Listenhunden zusammen. Aber ich habe auch viel mit Abgabe-Listenhunden zu tun. Es wäre nicht der erste Listi, der abgegeben wird, weil man sich nicht im Vorhinein schlau machen konnte.

Ich erwarte von erwachsenen Menschen genug Hirn und Verantwortungsbewusstsein sich im Vorhinein zu informieren, im Vorhinein zu besprechen, wie sowas aussehen wird und welche Dinge man zu erfüllen hat. Die gesetzlichen Bestimmungen und alles Drum und Dran gibt es nicht erst seit gestern und herauszufinden wie und ob man am Besten mit seinem Listenhund lebt, ohne dann über einen Wohnungswechsel oder eine Abgabe nachzudenken wäre nicht so schwer. Aber leider kenne ich die Denkweise vieler Leute (und das gibt es auch oft genug bei nicht-Listis in Wohnungen, wo Tiere nicht erlaubt sind). "Wir holen ihn uns einfach, dann sehen die, dass er eh lieb ist und dann passt das schon." Ich habe in meinem Leben schon in mehreren Mietobjekten gelebt und meine erste Ausschlussfrage noch vor der Besichtigung war immer "Sind Hunde erlaubt?". War die Antwort nicht uneingeschränkt "Ja!", fiel die Wohnung aus der Liste. Punkt. Mich interessieren Scherereien im Nachhinein nicht. Ohne schriftliche Bestätigung, dass Hunde erlaubt sind, wär ich gar nicht erst eingezogen.

Und ja, man kann Fehler machen. Dann hat man das eben unterschätzt... ok, anders wäre schöner, aber gut... NUR... es ist ein Unterschied, ob ich einen Fehler mache, ihn mir eingestehe und alles daran setze ihn wieder auszubügeln oder ob ich herkomme wie ein Kindergartenkind und behaupte, alle anderen wären böse zu mir, haben Vorurteile und ich selbst hätte ja nie was falsch gemacht. Ich höre hier nur der böse Bürgermeister, die lügen alle, bla bla bla... Dazu ändert sich die Geschichte, wie man nun eigentlich selbst getan hat und wie das nun gelaufen sein soll, von Post zu Post. Was soll ich davon noch halten?

Also nochmal die Infos in Kurzform...

a) (Listen)Hundehaltung in einer Mietwohnung.

Du brauchst dafür eine schriftliche Bestätigung. Nicht eine mündliche Zusicherung. Schau, dass du die bekommst - wenn nicht in dieser, dann in der nächsten Wohnung.

b) Listenhundehaltung in Niederösterreich

Wichtige gesetzliche Dinge...
- Du solltest vor Beendigung des ersten Lebensjahres den Sachkundenachweis machen.
- Wenn ihr einen Garten habt, sollte dieser gut eingezäunt sein.
- Es besteht im bebauten Gebiet Leinen- & Maulkorbpflicht
- Der Hund braucht eine Haftpflichtversicherung

Ansonsten wäre es sinnvoll sich mit Listenhund gesellschaftstauglich, angemessen, rücksichtsvoll und seriös zu verhalten...

Warum? Jeder, der sich mit Listenhunden daneben benimmt, schadet auch ihrem Ruf. Muss einfach nicht sein :denken24:
 
Ihr könnt den (Wiener) Hundeführschein gar nicht machen, denn dazu muss der Hund in Wien angemeldet sein & dort Steuern zahlen. Was ihr machen könnt ist z.B eine Begleithundeprüfung (zugelassen ab 12 Monaten), ein netter Zusatz, damit man noch etwas in der Hand hat.



Das meiten wir.

Wir bekommen demnächt einen brief mit einem zahlschein von 70euro und die steuermarke, der hund war bis jetzt nicht angemeld da die gemeide nicht wusste ob wir bleiben(oder der hund)

So lange sich niemand über hunde haufen im garten beschwerd, dürfen wir den hund behalten,
Wir gehen mitn hund ab jetzt in den wald wo er sein geschäft vollrichten kann,
Auch die anden mieter sehen kein problem bei dem hund

Falls wir mal eine neue wohnung suchen wissen wir was zu tun ist, es ist unser erster "listenhund" und habe meis nur schlechte infos darüber bekommen was anmeldung usw angeht,

uns eines könnt ihr glauben ,wir werden unseren chico nie hergeben komme was wolle

sachkundenachweis wir anfang sept gemacht,
 
Wir haben uns ans gesetz gehaltn

Ernsthaft? 3 Katzen und einen Listenhund trotz Verbot angeschafft = ans Gesetz gehalten?

Ich weiß ja nicht wie es bei euch in der Alpenrepublik ist, aber hierzulande reicht bei einem bestehenden Verbot nicht, einfach Bescheid zu sagen.
wir haben chico mit dem 6 monat angemeldet,
....
es war uns nicht klar das wir schuld sind wenn die gemeide etwas vergisst,
Völlig irrelevant. Wenn die Gemeinde ( = der Vermieter) oder ein Gericht das Verbot nicht aufgehoben hat (nein, ein mündliches "jaja" reicht dazu nicht), besteht das Verbot.

Ich bin gespannt ob alle hier so freundlich und nett sind wenn sie ausziehen müssen oder den hund weggeben müssen und dan nur vorurteile zu hören bekommt


Niemand hier kennt uns persönlich, und jeder hat an unserer hunde erziehung etwas auszusetztn und hat nur schlechte vorurteile,

Ich habe hier eigentlich keine Vorurteile gesehen, und an der Hunde-Erziehung gibt es nichts auszusetzen, dafür sind zuwenige Informationen vorhanden. Menschen-Erziehung ist eine andere Frage.... Dass "Listenhunde" einen schlechten Ruf haben, ist kein Vorurteil sondern ein Fakt. Ob dieser Ruf tatsächlich berechtigt ist, ist völlig egal.

Das Einzige was in deiner Lage sinnvoll ist (nämlich auf die Leute zuzugehen und ihnen zeigen dass von deinem Pitbull keine Gefahr ausgeht) willst du nicht tun, also was erwartest du? Dass wir alle "ja" und "amen" zu deinen Handlungen sagen?
 



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