Wesenstest bei "Fremd"Hund

Hallo,


so, mein Wesenstestbescheid ist da. Wie erwartet muss Bubba hin, Krümel ist aber zum Glück wegen Maulkorbwährend des Vorfalls befreit. :happy4: Bei dem wäre ich mir nämlich sicher, dass ich ihn nicht drüberkriege. Bubba sollte funktionieren.

Nun habe ich bei Bubba ein kleines Problem, was wahrscheinlich keins ist, aber man kann ja mal fragen. Zumal Bubbas Herrchen sich mega den Kopp macht. Bubba ist ja bis auf weiteres mein Gasthund. Er ist über den Besitzer haftpflichtversichert (ich bin als HF in der Police eingetragen), er ist über mich gemeldet, seine Papiere laufen auf den Besitzer. Geld für die Unterbringung/Training fliesst keines, ich bekomme nur meine Ausgaben für Futter ersetzt.

Ist es jetzt ein Problem, wenn ich mit Bubba zum Wesenstest auflaufe? Muss den der Besitzer erledigen (aktuell nicht in D, daher wäre das nicht möglich)?

Ich würde ja sagen nein, da ich ja auch direkt eingeladen wurde....

Den Sachbearbeiter erreiche ich leider erst am Montag...
 
Daumen sind gedrückt, dass er den Test besteht.
Mit Wesenstests kenne ich mich gar nicht aus.
Ich weiß aber von einer Bekannten, die in Köln wohnt, dass dort nur derjenige mit dem Hund unterwegs sein darf, der den Test mit ihm absolviert hat. Auf Euch übertragen würde das wohl bedeuten, dass künftig nur Du mit dem Hund zusammen sein darfst.

Ich denke aber, dass das überall unterschiedlich geregelt sein wird. Deshalb würde ich da vorher mal nachfragen.
 
Welches Bundesland war das nochmal?

Du bist zumindest Tieraufseher im Rechtssinne, Du hast ja die Aufsicht über den Hund durch einen Vertrag - geht auch mündlich oder konkludent - übernommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html

Die Hundegesetze sind eine Konkretisierung des allgemeinen Ordnungsrechts, wonach Maßnahmen wegen Gefährdung durch eine Sache gegen den Eigentümer (der Hundehalter ist in etwa damit vergleichbar) oder gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt (in diesem Falle Du als Tieraufseher) gerichtet werden.

Dieser Personenkreis bestimmt sich nach Zivilrecht, also u.a. § 834 BGB.

Die an dich adressierte Aufforderung passt schon.
 
Gerne.
Die Verpflichtung zum Wesenstest ergibt sich aus § 3 des Landeshundegesetzes, ansonsten gilt nach § 15 das Ordnungsbehördengesetz des Landes NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048#det164459

Und danach hat die Ordnungsbehörde eben das Auswahlermessen zwischen Halter/Eigentümer und Tierhüter, je nachdem wer besser zur Gefahrenabwehr geeignet ist - § 18 Abs. 2 OBG.
Und dass bist nun mal Du.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...en=N&keyword=Ordnungsbehördengesetz#det317710
 
Ich weiß aber von einer Bekannten, die in Köln wohnt, dass dort nur derjenige mit dem Hund unterwegs sein darf, der den Test mit ihm absolviert hat. Auf Euch übertragen würde das wohl bedeuten, dass künftig nur Du mit dem Hund zusammen sein darfst.

Das ist so nicht richtig. Im Falle von NRW dürfen auch andere mit dem Hund gehen, aber nur, wenn ein Sachkundenachweis vorhanden ist und der Hund nur mit Maulkorb und kurzer Leine ausgeführt wird. Nur derjenige, der den Wesenstest mit dem Hund absolviert hat, darf ihn ohne Maulkorb (und ggf. ohne Leine) ausführen.

In dem Falle heißt das: wenn der Besitzer Bubba irgendwann wieder übernehmen sollte, muss er den Wesenstest mit Bubba wiederholen. Ansonsten nur Maulkorb und max 2m kurze Leine.

@Blues: wo musst du den Test absolvieren (Gemeinde)? Der Ablauf ist dir soweit klar?
 
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Das ist so nicht richtig. Im Falle von NRW dürfen auch andere mit dem Hund gehen, aber nur, wenn ein Sachkundenachweis vorhanden ist und der Hund nur mit Maulkorb und kurzer Leine ausgeführt wird. Nur derjenige, der den Wesenstest mit dem Hund absolviert hat, darf ihn ohne Maulkorb (und ggf. ohne Leine) ausführen.


Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es um einen DSH mit "unklarem" Beißvorfall mit anderen Hunden geht, keinen Listenhund und aktuell nicht als gefährlich eingestuft. Ist ja, so weit ich weiß, ein Unterschied, rechtlich.
 
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Das ist mir klar - wenn ein Hund zum Wesenstest geladen wird, ist aber im Normalfall als gefährlich eingestuft worden und wird dann eben nach Landeshundeverordnung auch wie ein Listenhund behandelt. Wenn er nicht als gefährlich eingestuft wurde, warum dann ein Wesenstest?
 
Jep.
Bubba muss zunächst "nur" zum Wesenstest - das bedeutet nicht, dass er automatisch ein (im Einzelfall) gefährlicher Hund ist.
Besteht er den - wovon Blues ausgeht - ist alles erledigt.
 
Das ist mir klar - wenn ein Hund zum Wesenstest geladen wird, ist aber im Normalfall als gefährlich eingestuft worden und wird dann eben nach Landeshundeverordnung auch wie ein Listenhund behandelt. Wenn er nicht als gefährlich eingestuft wurde, warum dann ein Wesenstest?

Auf dem Bescheid steht "zur Feststellung der gefährlichkeit". So kenne ich das (ist ja leider nicht das erste Mal, dass ich so ein Problem habe) bei uns. Erst wird man quasi mit Hund vorgeladen und der Hund getestet ob gefährlich, oder eben nicht. Kann ja immer ne blöde Situation (oder eben wie bei mir Versagen der anderen Partei) sein, die zu dem Vorfall geführt hat.
Würde Bubba durch den Wesenstest fallen, dann hätte ich einen gefährlichen Hund und würde Auflagen kriegen.
 



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