Tierschutz will mir Hund wegnehmen!

doch chrissi und zwar ist das schon ein paar jahre her als diese verträge
für nichtig erklärt wurden.
ist genau so mit der kastrationsverpflichtung !

den sogenannten übereignungsvertrag kann sie für nichtig erklären
weil sie den hund selber vermittelt hat.
(wird sozusagen nicht mehr benötigt.)
der wurde ja schon vor 2 monaten unterzeichnet und die orga hat
den hund bei ihr gelassen.

die orga will sich tatsächlich nur die schutzgebühr einsacken.

allerdings sollte sie sich bei der orga melden und die neuen besitzer
angeben.

ich denke whity wird ihr das alles erklären können.


Alles richtig!!!

Ich würde auf keinen Fall die Adresse der neuen Halter des Hundes bekanntgeben!!!

Es ist ganz logisch nachvollziehbar, dass die Hundehalterin sofort nach neuen Menschen für den Hund gesucht hat als ihr die wohnungskündigung ins Haus flatterte... Sie hat alle Möglichkeiten die sie kannte ausgenutzt um einen guten Platz für den Hund zu finden und sie hat in ihrer Not auch die damals-den-Hund-abgebende Orga gebeten bei der Vermittlung des Hundes tätig zu werden...

Nun hat die Eigentümerin dank ihrer Eigeninitiative ein sehr gutes Zuhause für ihre Hündin gefunden; d.h. sie hat ihren Hund = ihr Eigentum verschenkt, verkauft, eben abgegeben.

Das Einzige was sie vielleicht versäumt hat, ist: sie hätte der Orga Bescheid geben können, dass sich ihr Vermittlungsersuchen erledigt hat...

Alles Gute für den Hund im neuen Zuhause - und auch für dich für deine Zukunft!

Ulla
 
den sogenannten übereignungsvertrag kann sie für nichtig erklären
weil sie den hund selber vermittelt hat.
(wird sozusagen nicht mehr benötigt.)
der wurde ja schon vor 2 monaten unterzeichnet und die orga hat
den hund bei ihr gelassen.

Und die TE weiß nicht mehr was sie unterschrieben hat. ICH mache in einem solchen Fall auch einen Pflegestellenvertrag, wo das nochmals klar geregelt ist.
Ich bezweifel, dass es auch so einfach ist so etwas nichtig zu erklären.


die orga will sich tatsächlich nur die schutzgebühr einsacken..

Echt genial wie hier andere über die Orga urteilen.
Ich bin keine die jeden TSV huldigt und alles für Gold hält was glänzt, aber wenn ein von mir vermittelter Hund weitergegeben wird, dann will ich ebenfalls wissen WO der ist.
Dann will ich wissen wie es dem geht, wie und wo die Leute leben, usw.
Klar gibt es auch hier schwarze Schafe, die nur Geld abkassieren wollen, aber nur aufgrund einer einseitigen Erzählung den TSV zu verurteilen halte ich für falsch.

- - - Aktualisiert - - -

Nun hat die Eigentümerin dank ihrer Eigeninitiative ein sehr gutes Zuhause für ihre Hündin gefunden; d.h. sie hat ihren Hund = ihr Eigentum verschenkt, verkauft, eben abgegeben.

Ihr Eigentum? Sie hat den Hund schriftlich an den Verein zurückgegeben.
Wenn sie den TSV als miese Geldmacher empfindet, frag ich mich ehrlicherweise warum sie den überhaupt kontaktiert und dann eine solche Verzichtserklärung unterschrieben hat. :nachdenklich1:
 
@ Chaosbande:

Die Fragestellerin hat sich unterstützende Hilfe für die Vermittlung des Hundes gesucht und deshalb mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen...

Solche seltsamen "Verzichtserklärungen" sind garantiert nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind...

1. der Hund wurde nicht an die Orga zurückgeführt...

2. Als Eigentümer des Hundes entscheide ich immer noch an 1. Stelle selbst wo der Hund untergebracht wird...


Wäre die Orga ja Eigentümer des Hundes geworden, dann hätten sie sich ab dem Unterschriftsdatum auch um den Hund kümmern müssen und von da angefangen auch für alle Kosten aufkommen müssen...

Und ganz ehrlich: e-mails schreiben und dabei die ehemalige Eigentümerin des Hundes versuchen zu belehren - das soll dann bitte was bringen???

N I C H T S

Wenn die Fragestellerin 5 Jahre lang Eigentümerin des Hundes war, dann sollen die Menschen bei der Orga mal ganz schnell ruhig sein... - und sich lieber um Fälle kümmern, wo Hunde in Not geraten sind...
 
Ertsmal hoffe ich und drücke dir die daumen das es in deinem leben bald wieder besser geht und zweitens die können dir nix.
Der hund hatt ein tolles neues zuhause bekommen ( denke ich mal ) und fühlt sich da bestimmt auch wohl.
Du hast den seid 5 jahren und da entscheidest du wo der hund hinkommt und nicht die TS-orga.
Mach dir keinen kopf.
 
Solche seltsamen "Verzichtserklärungen" sind garantiert nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind...

Und das weißt du woher?
Dann ist wohl jeder andere Vertrag auch nicht bindend? (Sofern das ganze Hand und Fuß hat, ich kann dir garantieren, dass unsere Verträge das Papier sehr wohl wert und auch rechtlich durchsetzbar wären, zum Glück hatten wir das aber persönlich in all den Jahren noch nie :zwinkern2)


1. der Hund wurde nicht an die Orga zurückgeführt...

Weil man zu dem Zeitpunkt noch dachte, dass eine Zusammenarbeit möglich ist. ICH hätte zusätzlich einen Pflegestellenvertrag gemacht, wenn der Hund bei der Besitzerin bis zur Vermittlung bleibt.
Hätte die Orga den Hund sofort geholt, hätte es genauso einen Aufschrei gegeben.
Also egal wie man es dreht und wendet, es wird immer Leute geben die dem TSV von vorherein die Schuld geben etwas falsch gemacht zu haben.


2. Als Eigentümer des Hundes entscheide ich immer noch an 1. Stelle selbst wo der Hund untergebracht wird...
Wenn sie zu dem Zeitpunkt Eigentümerin gewesen wäre....

Wäre die Orga ja Eigentümer des Hundes geworden, dann hätten sie sich ab dem Unterschriftsdatum auch um den Hund kümmern müssen und von da angefangen auch für alle Kosten aufkommen müssen...

Und wo steht, dass sie das nicht haben? Sie HABEN Platz gesucht, es steht nicht wie oft sie in Kontakt waren und mal ehrlich es ist die TE, die den Hund hergegeben hat bzw. hergeben wollte. Und wir wissen nicht was und ob wegen den Kosten besprochen wurde, davon abgesehen nervt es etwas, dass jeder Orga sofort nur Geldmacherei unterstellt wird.


Und ganz ehrlich: e-mails schreiben und dabei die ehemalige Eigentümerin des Hundes versuchen zu belehren - das soll dann bitte was bringen???

Und ganz ehrlich: Wenn man nix zu verbergen hat und der Platz passt, warum gibt man keine Daten weiter oder die neuen Besitzer melden sich bei der Orga? Sollte ja eigentlich kein Problem sein...

Wenn die Fragestellerin 5 Jahre lang Eigentümerin des Hundes war, dann sollen die Menschen bei der Orga mal ganz schnell ruhig sein... - und sich lieber um Fälle kümmern, wo Hunde in Not geraten sind...

Und wenn die TE den Hund dann im Tierheim abgegeben hätte oder der Hund von den neuen Besitzern im Tierheim landet, dann was?
Die TSV sollen sich um ihre vermittelten Hunde kümmern und wenn sie das dann in einem solchen Fall tun, werden sie auch als die Böse hingestellt.
 
ich habe keine ahnung von solchen verträgen.
aber ein satz von chaosbande kann ich so auch unterschreiben.

Und ganz ehrlich: Wenn man nix zu verbergen hat und der Platz passt, warum gibt man keine Daten weiter oder die neuen Besitzer melden sich bei der Orga? Sollte ja eigentlich kein Problem sein...denn dieser satz ist für mich ganz wichtig

jedes tierheim ist doch froh wenn sie nicht den hund mit nehmen müssen damit er bei ihnen einsitzt.

ist dort alles in ortnung kann er bestimmt da auch bleiben.

und sollte es wie hier vermutet wird um diese schutzgebühr es sich handeln dann gibt man sie doch gerne nehme ich an wenn man weiß der hund darf bei einem bleiben.

denn wenn man sich so wie so einen hund angeschat hätte dann hatte man auch was zahlen müssen.
 
Hi

@ Labbibube

Zu den " Verträgen ".
Diese sind nicht rechtsgültig...zumindest hier in Deutschland nicht.
Siehe hier :

http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html?type=yes

Hieraus ein Zitat :

" Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.

Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.

Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle. "


@ Chaosbande

Du hast da ein schönes Wort geschrieben...Pflegestellenvertrag.
Wenn man soeinen unterzeichnet,dann ist man dem Verein gegenüber zur Auskunft verpflichtet.Aber auch nur bei diesen Verträgen.
Bei all den anderen wie Schutz,- Übertragungs-oder Vermittlungsverträgen oder wie die auch sonst immer genannt werden mögen,aber nicht,da man einen rechtsgültigen Kaufvertrag ( Nur das zählt,da man ja eine Schutzgebühr entrichtet hat. ) unterzeichnet,und somit das betreffende Tier den Besitzer wechselt.Alles andere unterliegt der Klauselkontrolle.
Ein Zwang zur Weitergabe von Infos der neuen Besitzer an den Verein ist nicht nötig und sogar verboten.( Datenschutz )


Nochmals zusammengefaselt.

Luislane hat eine Hündin übernommen.Vertrag unterzeichnet.Der Hund ging somit in ihrern Besitz über.
Durch die persönlichen Probleme mußte diese Hündin ein neues zu Hause finden,was ja auch geklappt hat.
Zu einer Auskunftspflicht war und ist Luislane nicht verpflichtet,ganz gleich dem,was da so in dem Vertrag drinsteht,da diese nicht rechtsgültig sind.
Der zwote ,unterzeichnete ,Vertrag ist ebenso wenig rechtsgültig,da,soweit ich das herauslesen konnte,keine Kopie davon in den Besitz von Luislane überging.Die Besitzerin wurde zur Unterschrift gedrängt,was einem Zwang gleichkommt,und somit verfassungswidrig ist. ( Verletzung des Persönlichkeitsrechts,Eingriff in die Privatssphäre )
Die TS Orga verliert mit der Übergabe des Hundes alle Rechte an dem Tier.Ganz allein den neuen Besitzern obliegt es,bei eventuell auftretenen Problemen,sich wieder an die Orga zu wenden.Verpflichtet dazu sind diese allerdings nicht.
Deshalb kann der Besitzer,/ die Besitzerin den Hund auch an eine weitere Familie vermitteln,da sie ja Eigentümer des Tieres ist / war.

Ich kann aus eigenen Erfahrungen als Beisitzer bzw Gutachter vor Gericht sagen,das bisher die TS-Orgas das nachsehen hatten diesbezüglich und auch in Sachen Kastra...aber des is ein anderes Thema.

LG
die weissen Wölfe
 
Danke Whity

Was soll ich nun zurückschreiben, oder soll ich gar nicht reagieren?
Erfüllt das drohen mit der Polizei um an die Daten zu kommen nicht den Tatbestand der Nötigung?
 



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