Angeblich gesunder Hund aus dem "Tierschutz"

Hallo ihr lieben,
ich wende mich an euch, weil wir sauer auf das Tierheim sind, aus dem wir unsere Lotte haben. Vielleicht weiß jemand von euch Rat oder hat ähnliche Erfahrungen machen müssen, wie wir (was ich nicht hoffe und niemandem wünsche).
Was ist passiert:
Mitte Dezember 2017 haben wir unsere Lotte aus dem Tierheim geholt. Da das Tierheim ca. 1,5h von uns weg ist, waren wir Lotte einmal besuchen um uns kennenzulernen. Zwei Wochen später haben wir sie dann zu uns geholt.
Lotte kommt ursprünglich aus der Slowakei und wurde dort aus dem Tierheim in das deutsche Tierheim gebracht, aus dem wir sie letztendlich geholt haben.
Dabei wurde sie angeblich in der Slowakei vor der Ausreise und im deutschen Tierheim von Tierärzten untersucht und für gesund befunden.
Bereits in der ersten Zeit bei uns haben wir festgestellt, dass Lotte nicht ganz rund läuft und irgendwas mit den Hinterbeinen nicht stimmt. Da wir im Januar eh zur Routinebehandlung zum Tierarzt mussten, haben wir sie gleich mal gründlicher durchchecken lassen. Dabei meinte unsere Tierärztin bereits beim Abtasten, dass da was nicht stimmt, Lotte irgendwas mit der Hüfte hat, was wohl von einem länger zurückliegenden Unfall herrührt.
Heute waren wir deswegen zum Röntgen und es wurde bestätigt, dass in der Hüfte einiges kaputt ist (unbehandelter und damit schlecht verheilter Bruch, Hüftdysplasie, Artrose) und das mit einem Alter von 1,5 Jahren.
Uns stellt sich nun die Frage wie es sein kann, dass das zwei oder mehr Tierärzte bei deren Untersuchungen nicht feststellen konnten oder wollten. Aus unserer Sicht hätten die zumindest auch merken müssen, dass da etwas nicht stimmt.
Das soll hier nicht zum Tierheim/-schutz bashing ausarten, denn sauer sind wir schon genug. Uns geht es eher darum, ob wir irgendwelche Ansprüche gegen das Tierheim geltend machen können, um wenigstens einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten ersetzt zu bekommen, denn für eine OP Versicherung war es bereits nach der ersten Untersuchung zu spät...
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen, weil ihr von ähnlichen Fällen und deren Ausgang wisst.

Viele Grüße
klar
 
Habt ihr direkt nach eurer Untersuchung den Befund an das Tierheim gemeldet und eventuelle Ansprüche geltend gemacht. Ich weiß das klingt jetzt Herzlos, ist aber juristisch nun mal so. Wurde vom Tierheim irgendwas erwidert?
 
Uns stellt sich nun die Frage wie es sein kann, dass das zwei oder mehr Tierärzte bei deren Untersuchungen nicht feststellen konnten oder wollten. Aus unserer Sicht hätten die zumindest auch merken müssen, dass da etwas nicht stimmt.
Naja,dass solche Dinge bei der Untersuchung durch ausländische Tierärzte nicht immer festgestellt werden,habe ich ,als ich noch was im Tierschutz gemacht habe,leider öfters erlebt.Angeblich gesunde Hunde wurden "mal eben" kastriert,die nötigen Impfungen reingeschossen"und in Deutschland angekommen,hat der deutsche Tierarzt in einem Fall einen schweren Herzfehler diagnostiziert(ein Wunder dass die Kastration überlebt wurde),in einem anderen Fall hatte der Hund mehrere(zugegeben von aussen nicht sichtbare)Tumore.
Der Verein an sich war durchaus seriös,aber eben dumm genug,um sich zunächst auf den Tierarzt vor Ort zu verlassen.
Und das ist das Problem,vorallem bei kleineren Vereinen und Orgas.Sie haben einfach keinen "vereinseigenen"Tierarzt,der vor Ort untersucht,bevor die Hunde nach Deutschland kommen,und müssen sich auf einen dort Ansässigen verlassen.

Was bei Euch schief gelaufen ist,ist so schwer zu beurteilen.
Entweder haben wirklich zwei(oder mehr)Tierärzte wirklich nichts festgestellt,Euer Hund wurde gar nicht richtig untersucht,sondern eben nur die nötigen Impfungen"reingeschossen",oder die Vorerkrankungen waren durchaus bekannt,aber das Tierheim hat es vorenthalten,in der Hoffnung,den Hund so besser vermitteln zu können... .

Das soll hier nicht zum Tierheim/-schutz bashing ausarten, denn sauer sind wir schon genug. Uns geht es eher darum, ob wir irgendwelche Ansprüche gegen das Tierheim geltend machen können, um wenigstens einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten ersetzt zu bekommen, denn für eine OP Versicherung war es bereits nach der ersten Untersuchung zu spät...
Das mit den Ansprüchen ist so eine Sache...um überhaupt erstmal Ansprüche geltend machen zu können,müsstet ihr beweisen können,dass das Tierheim Euch den Gesundheitszustand des Hundes bewusst vorenthalten hat...was schwierig werden dürfte.
Und dann kommt es auch auf den Schutzvertrag an,den ihr unterschrieben habt-also was genau da drin steht.
Im Normalfall sind Schutzverträge keine Kaufverträge im eigentlichen Sinne,viele Schutzverträge enthalten Klauseln zu evt.vorhandenen Erkrankungen bzw.auftretenden Erkrankungen,wenn Eingriffe vorgenommen werden,etc.
Welche dieser Klauseln dann überhaupt gültig sind,und welche nicht,und ob Ansprüche geltend zu machen sind,müsstet ihr gegebenenfalls mit einem Anwalt besprechen.

Was ich persönlich aber sehr wichtig finde...seid ihr laut dem Schutzvertrag auch Eigentümer des Hundes,oder nur Besitzer,während der Eigentum beim Tierheim bleibt?
Im letzten Fall gehört der Hund Euch nämlich nicht wirklich,er steht im Eigentum des Tierheimes,das Tierheim hat Euch nur den Besitz übertragen.

Seid ihr nur Besitzer kann es böse nach hinten losgehen,irgendwelche Ansprüche gegen den Eigentümer des Tieres(sprich also gegen das Tierheim) erheben zu wollen...in diesem Fall würde ich versuchen,das Gespräch mit dem Tierheim zu suchen,und eine gemeinsame Lösung zu finden.
 
Aus meiner Erfahrung müssen gegebenenfalls Ansprüche zügig geltend gemacht werden, je länger man wartet, desto schwieriger wird es. Und wie Entenwackele schon sagt, ist das Tierheim noch der Eigentümer des Hundes, kann dieser euch auch weggenommen werden. Damit muss man dann zurechtkommen, wenn man Ansprüche stellen will. Versucht es erstmal im Guten und wenn das nicht geht, fragt euch wie weit ihr zu gehen bereit seid.
 
Aus meiner Erfahrung müssen gegebenenfalls Ansprüche zügig geltend gemacht werden, je länger man wartet, desto schwieriger wird es.
Kenne ich auch so...so schnell wie möglich.Bei den von Dir geschilderten gesundheitlichen Probemen dürfte zwar anhand der Abheilung des Knochenbruches und des Grades der HD bzw.Artrose nachweisbar sein,dass sie schon länger bestehen müssen,aber bei bestehenden Erkrankungen ,bei denen nicht nachweisbar ist,wie lange die Erkrankung schon besteht,ist man wieder in der Beweispflicht,dass der Hund die Erkrankung bei Übernahme schon hatte,und sie nicht erst beim neuen Halter entsanden ist,will man Ansprüche geltend machen.
 
Vielen Dank für die ersten Antworten, dass das ging ja schnell.
Also wir haben uns direkt nach der ersten Diagnose bei unserem Haustierarzt an das Tierheim gewandt. Die sinngemäße Antwort war, das Tierärzte so etwas gern feststellen um behandeln und röntgen zu können und wir abwarten und das weiter beobachten sollten. Wir wollten das auch erst einmal weiter beobachten, zumal unsere Tierärztin auch meinte, dass Lotte wohl keine Schmerzen hat und sie erst einmal richtig bei uns ankommen soll bevor sie die Narkose bekommt. Also haben wir es erst einmal dabei belassen.
Aber den "Mangel" an der "Sache" Hund haben wir direkt nach Feststellung angezeigt.
Ich bin zwar Jurist, habe Wirtschaft und Recht studiert, allerdings fehlt mir die praktische Erfahrung in diesem Bereich, da ich nie wirklich darin gearbeitet habe.
Laut Schutzvertrag sind wir nur "Besitzer" des Hundes und nicht Eigentümer. Im Schutzvertrag steht nichts zum Gesundheitszustand, erwähnt wurden von Seiten des Tierheims auch keine Krankheiten bei unseren Gesprächen, das können meine Freundin und ich bezeugen.
Also aus meinem Rechtsverständnis sollten wir doch doch eine "mängelfreie Sache" übernommen haben, oder? Die Frage ist, ob sich die Regelungen für einen Kaufvertrag auf einen Schutzvertrag übertragen lassen.
Im Grunde wollen wir es auch im Guten versuchen und hoffen auf die Kooperation des Tierheims. Natürlich wollen wir Lotte auch behalten und behandeln lassen und nicht auf Teufel komm raus unser (ggf. vorhandenes) Recht erstreiten.
 
Also aus meinem Rechtsverständnis sollten wir doch doch eine "mängelfreie Sache" übernommen haben, oder? Die Frage ist, ob sich die Regelungen für einen Kaufvertrag auf einen Schutzvertrag übertragen lassen.
Kommt wieder auf den einzelnen Schutzvertrag an.
Bei meinem stand z.B, ausdrücklich drauf,dass es kein Kaufvertrag nach § so und so ist.
Praktisch habe ich die Erfahrung gemacht,dass Schutzverträge bei denen die neuen Hundehalter nur Besitzer sind,nicht mit Kaufverträgen gleichzusetzen sind,weil der Eigentum immer noch beim Tierschutz/Tierheim liegt,während beim eigentlichen Kauf ja auch immer der Eigentum wechselt.
Noch dazu kommt,dass viele Schutzverträge Klauseln enthalten,die den Vertrag insgesamt nichtig werden lassen(sofern der Vertrag keine Klausel enthält,dass dann nur die nicht gültigen Klauseln,nicht aber der ganze Vertrag unwirksam werden).
Klassisches Beispiel ist die Klausel,dass ein Hund kastriert werden muss...rechtlich nicht haltbar,weil eine Kastration ohne richtige Indikation ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz ist(Praxis sieht anders aus,ich weiss)...trotzdem haben die Klausel ganz viele Tierschutzverein/Tierheime bei unkastrierten Hunden in ihren Schutzverträgen drin,weil sie eben gerne möchten,dass alle Hunde kastriert werden...ob der ganze Vertrag dann unwirksam ist,oder nur die einzelne klausel,hängt eben von der(nicht )vorhandenen Zusatzklausel über ungültige Klauseln ab.
Wenn Du Jurist bist,soltest Du in Deinem Schutzvertrag ja selbst sehen können,ob sich daran Klauseln befinden,die nicht rechtsgültig sind,und ob diese den ganzen Vertrag oder nur die Klausel unwirksam werden lassen.
Das wird spätestens dann extrem wichtig,falls ihr wirklich Ansprüche geltend machen wollt.
Entweder weil das ganze vor Gericht geht, weil das Tierheim sich weigert Kosten zu erstatten(und Euch im Rahmen dessen den Hund lieber wieder abnehmen will)oder weil es das Tierheim nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will,und versucht,Euch den Hund vorher wieder abzunehmen.
Wenn ihr dann nicht mal offiziell Besitzer des Hundes seid,weil nicht gültiger Vertrag,wird es haarig.Im praktischen habe ich es so erlebt,dass die HH dann entweder kuschen und den hund schweren herzens wieder abgeben-oder vor Gericht ziehen und im Einzelfall entschieden wird.

Das soll um Gittes Willen alles nicht zu negativ klingen,ich bin wirklich pro (seriösen)Tierschutz/pro Tierheim ,aber das mit den Schutzverträgen und rechtsgültigkeit ist immer so eine Sache...wir haben hier im Forum auch einge Threads in denen detailiert auf das Thema eingegangen wird,falls Du da nochmal nachlesen willst.Wenn Du in die Suchfunktion das entsprechende Thema eingibst,solltest Du sie finden.

Was die "mängelfreie Sache"angeht,habe ich im praktischen die Erfahrung gemacht,dass es,geht es vor Gericht,meist Einzelfallentscheidungen gibt,weil die Schutzverträge eben meist verschieden ausgelegt,teilweise nicht gültig usw.sind.Und im Zweifelsfall steht dann Aussage gegen Aussage,ob "die Mängel"bekannt waren,und ob darauf hingewiesen wurde.

Ich drücke Euch die Daumen,dass es es mit dem Tierheim vielleicht doch noch im guten klappt...was die von mir erwähnten Beispiele betrifft,wurde im Tumorfall vom Tierschutzverein,der die Kosten leider nicht tragen konnte,aber helfen wollte,eine Spendenaktion ins Leben gerufen.
Die Medikamente für den herzkranken Hund haben sie solange übernommen,wie es den Verein gab.
 
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