Tierklinik verklagen?

Also, ein Hund ist IMMER ein Sachgegenstand. Ein gehobener, aber immernoch ein Sachgegenstand.

Sowas wie unterlassene Hilfeleistung gibt es nicht. Und wenn ihr nicht genau drauf geachtet habt, kann es auch sein das ihr mit der Anmeldung bereits unterschrieben habt eure Rechte in so einem Fall abzutretten.

DU kannst klagen, aber ich will dir keine falschen Hofnung machen. Geh zum Anwalt, aber ich denke das du kaum Chance hast.

Wer einen Hund vergiftet muss geringe Strafen zahlen obwohl er tötungsabsicht hat.

EIn TA wird da kaum für zur Verantwortung zu ziehen sein.

Es tut mir sehr leid das ich das so sagne muss.
 
Hallo,

auf jeden Fall Meldung bei der Tierärztekammer machen - ideal wäre es, wenn ihr einen Patho-Befund hättet - sonst stehen die Chancen immer schlecht. Aber wie gesagt, Meldung bei der TA-Kammer, eventuell Bericht über eine Hundezeitung oder eine Tierecke in einer regionalen Zeitung erreichen.

Wie gesagt, wenn schriftlich nichts vorliegt, sind die Chancen sehr gering ...

lg
Birgit
 
Hallo,
zunächst herzlich willkommen! Es ist zwar ein trauriger Anlass, aber trotz dem.

Sehr traurig für den Hund. Wieder mal die Ärzte, die versagt haben.

Ob man die Klinik oder den Arzt mit Erfolg verklagen kann, halte ich persönlich für wenig aussichtsreich. Die sind meistens so abgesichert und haben auch ihre Argumente. Andere Ärzte zu befragen? Da kratzt keiner Krähe der anderen die Augen aus.

Das der Hund einen Sache ist: hier einen Bericht von Tasso.
Am 01.10.2010 hat Tasso geschrieben, dass die Hunde nicht mehr als Sache gesehen werden.
Da Tiere gemäss §90a BGB keine Sache sind, stellt sich die Frage......

Hier schreibt Tasso über das Zurückbehalten des Hundes, wenn die Arzt-Rechnung nicht bezahlt werden kann.

So Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältinn für Tierrecht

Anmerkung: schreibe mal über Cora und über Xandra. Beides interessante Berichte. Besonders für Hundehalter.

Macht Euch schlau! Und viel Erfolg!

Liebe Grüsse, Margot und die sechs Dobis
 
ich wollte den Beitrag nicht kommentieren. Was ist daran nicht sinnfrei?

Fehldiagnosen sind leider keine Seltenheit. Auch Fehlbehandlungen nicht. Man könnte Bücher damit füllen. In einigen Foren werden diese Fälle so viel beschrieben, dass es einem angst und bange werden kann.

Vielleicht habt Ihr die Erfahrung noch nicht gemacht, aber seid versichert, dass es kein Einzelfall ist.

Meine Aussage ist nicht unfair. Denkt keiner an den Hund?

Sicherlich sind Ärzte auch Menschen, und kein Mensch ist fehlerfrei. Aber sie sollten verantwortungsbewusster damit umgehen. Gegenüber anderen Menschen haben sie den Eid abgelegt. Das ist der feine Unterschied.

LG, Margot
 
Sicherlich sind Ärzte auch Menschen, und kein Mensch ist fehlerfrei. Aber sie sollten verantwortungsbewusster damit umgehen.

Wer sagt Dir dass diese Ärztin nicht verantwortungsbewusst war?

Ob sie ihr bestes gegeben hat oder nicht können wir wohl nicht beurteilen, aber für mich ensteht der Eindruck als würde man ihr Boshaftigkeit und eine gewisse Absicht und Fahrlässigkeit unterstellen und DAS finde ich persönlich nicht fair.

Natürlich tut mir der Hund leid, jetzt aber seine Wut, Traurigkeit und Verzweiflung an anderen auszulassen finde ich einfach nicht fair.
 
§ 90a
Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

=> Sie werden an sich nicht mehr als Sache gesehen, die Gesetztgebung richter aber wie über eine Sache. Besonders im STGB wird das deutlich.

Der Hund ist ein Lebenwesen und als solches anerkannt.

Wird er geschädigt gillt das wie eine gehobene Sachbeschädigung mit anderen Ersatzansprüchen, nicht dem Klassischem : Wiederherstellen des Urzustands.
 



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