Also, ein Hund ist IMMER ein Sachgegenstand. Ein gehobener, aber immernoch ein Sachgegenstand.
Sowas wie unterlassene Hilfeleistung gibt es nicht. Und wenn ihr nicht genau drauf geachtet habt, kann es auch sein das ihr mit der Anmeldung bereits unterschrieben habt eure Rechte in so einem Fall abzutretten.
DU kannst klagen, aber ich will dir keine falschen Hofnung machen. Geh zum Anwalt, aber ich denke das du kaum Chance hast.
Wer einen Hund vergiftet muss geringe Strafen zahlen obwohl er tötungsabsicht hat.
EIn TA wird da kaum für zur Verantwortung zu ziehen sein.
Es tut mir sehr leid das ich das so sagne muss.
Sowas wie unterlassene Hilfeleistung gibt es nicht. Und wenn ihr nicht genau drauf geachtet habt, kann es auch sein das ihr mit der Anmeldung bereits unterschrieben habt eure Rechte in so einem Fall abzutretten.
DU kannst klagen, aber ich will dir keine falschen Hofnung machen. Geh zum Anwalt, aber ich denke das du kaum Chance hast.
Wer einen Hund vergiftet muss geringe Strafen zahlen obwohl er tötungsabsicht hat.
EIn TA wird da kaum für zur Verantwortung zu ziehen sein.
Es tut mir sehr leid das ich das so sagne muss.