Sachkundeprüfung für jeden, der Gassi geht in NRW?

Hallo
Also ich komme aus Niedersachsen und hier ist es so das ich ja einen Sachkundenachweis (Theoretisch + Praktisch) ablegen muss weil Laika mein 1. Hund ist....sie ist ja auf mich angemeldet und versichert. Mein Mann usw brauchen keinen machen zum "Gassi gehen"....hier geht es nur um die 1. Hundehaltung
 
Ich glaube, es kommt auch immer auf die Leute vom OA an, denen man grade begegnet,
wie immer gibt es solche und solche.
Die Einen nehmen ihren Job sehr ernst und Andere lassen auch mal fünf gerade sein.
Mir erzählte kürzlich eine ältere Frau mit noch älterer Dackelhündin, daß sie von OA-Mitarbeitern aufgefordert wurde, ihre Hündin, die sie an der Flexileine führte, kurz zu halten. Ausgefahrene Flex wär nicht erlaubt.
Wie erwähnt, der Hund war angeleint, aber anscheinend war das noch nicht genug.
Es gibt eben überall sogenannte Korinthenkacker.
 
Ja, das der Hund Beim Ordnungsamt angemeldet ist, hat das Tierheim direkt gemeldet und ich musste sie innerhalb einer Woche anmelden und dann auch den Sachkundenachweis vorlegen, sowie die haftpflichtversicherung. Aber das Tierheim hätte ja wissen müssen, dass mein Freund ebenfalls den Nachweis braucht...
Naja, ich werd mal sehen, was da kommt und ob mein Freund den Nachweis machen muss, obwohl wir den Hund jetzt auch schon 4 Jahre haben..
 
Also wenn dein Freund schon vier Jahre Hundeerfahrung hat, braucht er meines Wissens
keinen Sachkundenachweis. Soll er jetzt etwa Strafe zahlen für so einen Unsinn?
 
Also wenn dein Freund schon vier Jahre Hundeerfahrung hat, braucht er meines Wissens
keinen Sachkundenachweis. Soll er jetzt etwa Strafe zahlen für so einen Unsinn?

Ich habe es so verstanden, dass er nicht automatisch als Sachkundig gilt nur weil er vier Jahre Hundeerfahrung hat.

§ 11
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

Quelle Landeshundegesetz NRW.

Das Gesetz trat meines Wissens nach 2002 in Kraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als wir den Hund geholt haben musste ich die Prüfung machen, weil ich zuvor keine Hundeerfahrung hatte, ich glaube das war zwischen 4 und 5 Jahren.
Das ist jetzt ca. 4 Jahre her.

Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, ob nur der Halter diese Sachkundeprüfung nachweisen muss, oder jeder, der mit meinem Hund raus geht. Dann könnte ich ihn auch nicht mehr zu meinen Eltern geben, weil diese auch die Prüfung nicht haben und somit mit dem Hund nicht auf die Straße dürften.
 
Als wir den Hund geholt haben musste ich die Prüfung machen, weil ich zuvor keine Hundeerfahrung hatte, ich glaube das war zwischen 4 und 5 Jahren.
Das ist jetzt ca. 4 Jahre her.

Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, ob nur der Halter diese Sachkundeprüfung nachweisen muss, oder jeder, der mit meinem Hund raus geht. Dann könnte ich ihn auch nicht mehr zu meinen Eltern geben, weil diese auch die Prüfung nicht haben und somit mit dem Hund nicht auf die Straße dürften.

Im Gesetz selber steht da ja immer nur etwas vom Halter, das bist ja du.
Ich vermute mal, dass es nicht klar geregelt ist wie das mit Menschen aussieht, die noch mit dem Hund raus gehen bzw. das dies der jeweiligen Stadt überlassen ist.
 
Als Laie aus Bayern hab ich da mal eine Frage dazu: Steht in diesem Nachweis denn der Name des Hundes? und der des Halters? oder nur dieser?
Wie oft kommt es denn vor, dass man danach gefragt wird. Hab ich in 30 Jahren Hund noch nie erlebt (wohl gemerkt in Bayern). Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, dass alle Leute (sprich Familienmitglieder und Freunde) einen Nachweis machen müssen um mit dem Hund Gassi zu gehen. Das scheint mir allerdings völlig überzogen:wuetend2::wuetend2: . Aber ich lerne gerne noch dazu.
 
Als Laie aus Bayern hab ich da mal eine Frage dazu: Steht in diesem Nachweis denn der Name des Hundes? und der des Halters? oder nur dieser?
Wie oft kommt es denn vor, dass man danach gefragt wird. Hab ich in 30 Jahren Hund noch nie erlebt (wohl gemerkt in Bayern). Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, dass alle Leute (sprich Familienmitglieder und Freunde) einen Nachweis machen müssen um mit dem Hund Gassi zu gehen. Das scheint mir allerdings völlig überzogen:wuetend2::wuetend2: . Aber ich lerne gerne noch dazu.

Der Hund ist ja mit der Chipnummer auf den Halter registriert.:jawoll:
Kontrolliert wurde ich noch nie:cool:.
 
Im Nachweis stehst du, es geht ja nicht um den Hund, sondern, dass du Kenntnis über Hunde hast und damit bestätigst, dass du weißt wie ein Hund "tickt".
Für Kampfhunde musst du noch nen Extranachweis machen.
 



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