Sachkundeprüfung nach Umzug innerhalb NRW

Und was meinst du mit Haltungsgenehmigung?
Wir hatten den Hund bei der Stadt wegen der Steuern und dann separat beim Ordnungsamt angemeldet, eine schriftliche Genehmigung haben wir nie erhalten, nur die Bestätigung das diese angemeldet sind

Mit Haltungsgenehmigung meine ich, das die Haltung mancher Rassen und deren Mischlinge vom OA genehmigt werden muß. Welche das betrifft, steht in der jeweiligen Hundeverordnung/gesetz des betreffenden Bundeslandes.

Für meine damaligen Staffs im BL BRB mußte ich Sachkunde nachweisen, die Hunde mußten einen Wesenstest ablegen und ich bekam dann eine schriftliche Haltungsgenehmigung vom Amt.
Als wir nach Sachsen gezogen sind, wurde diese auch vom zuständigen OA anerkannt.

Für Ali mußte ich nochnicht extra noch mal Sachkunde machen, aber er mußte einen Wesenstest ablegen. Auch da gabs dann wieder eine schrifltiche Haltungsgenehmigung. Nach einem Umzug innerhalb Sachsens wurde die Haltungsgenehmigung auch im neuen Wohnort problemlos anerkannt.

Das ganze hat aber mit der Hundesteueranmeldung nichts zu tun.

Und ja, Gesetze können auch geändert werden und dann ist man als HH leider in der Pflicht, vllt. noch zusätzliches zu machen.
Wir hatten das in BRB. Erst wurde ein Wesenstest für den Hund eingeführt. Bestand der den, alles gut. 2-3 Jahre später wurde das geändert. Der Halter mußte eine Sachkundeprüfung machen. Nächste Änderung dann, die mußte alle 2 Jahre wiederholt werden. Und man kam nicht drumherum. Mußte gemacht werden, oder der Hund wurde eingezogen.
Fleißig abkassiert wurde dafür auch noch.😡
 



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