Rechtliche Situation Dressurhalsbänder

Diese Stachler verursachen bei falscher Anwendung Hautschäden im größeren Ausmaß.
Ein Stachler andersrum angelegt, so das die Stacheln nach draußen zeigen fügen den Hund keine Schmerzen zu.
 
Diese Stachler verursachen bei falscher Anwendung Hautschäden im größeren Ausmaß.
Ein Stachler andersrum angelegt, so das die Stacheln nach draußen zeigen fügen den Hund keine Schmerzen zu.

Dafür möglicherweise anderen. Meine Lea ist als Junghund mal in so ein Teil reingesprungen, was mit den Stacheln nach außen am anderen Hund hing. Das war nicht lustig, ihre Nase hat geblutet und verstanden hat sie es auch nicht, warum freundliche Begegnung so endet.
 
Das stimmt, leider sind die Stachler nicht verboten, man kann sie im Internet legal kaufen.
Ich weiß nicht warum man sich da nicht durchsetzen konnte das diese Dinger verboten werden.
 
Die Dressourhalsbänder waren früher an den HSH befestigt mit den Stachler nach Außen um ihn bei Angriff auf Wölfe oder andere Tiere zu unterstützen und seinen empfindlichen Hals zu schützen. Irgendwann wurde der Spieß einfach umgedreht.

Ein Schäferhund trug Standardgemäß so ein Halsband im Wachstum. Dies musste die Tierklinik heraus operieren. Der arme Hund damals. Das war allerdings vor Kiaras Zeit und ich bin froh, so ein Halsband bisher noch nicht in echt gesehen zu haben. :jawoll:
 
Die Dressourhalsbänder waren früher an den HSH befestigt mit den Stachler nach Außen um ihn bei Angriff auf Wölfe oder andere Tiere zu unterstützen und seinen empfindlichen Hals zu schützen.

Das ist heute immer noch so. Und ich persönlich würde diese Halsbänder nicht mehr als Dressur bezeichnen ^^

06.jpg


Quelle: Google
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja - und an der "Tarnung" sieht man, dass die Benutzer ein schlechtes Gewissen haben und eben nicht wollen, dass man den Stachler sieht.
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat sich bei einer der letzten Änderungen des TierSchG auch mit einem Verbot von Stachelhalsbändern befasst, sich aber letztlich gegenteilig entschieden.
Die bereits bestehenden Verbots- (§§ 1 und 3 TierSchG) sowie die Ahndungsmöglichkeiten (§§ 17 und 18 TierSchG) würden ausreichen.

Ein Verbot ist natürlich einfacher durchzusetzen und zu ahnden, weil dann bereits das Tragen eines Stachlers verboten wäre und nicht erst die tierquälerische Anwendung.

Hier hat vor einiger Zeit eine Richterin des nahegelegenen Amtsgerichtes einen Hundehalter mit 400,-- € belegt, weil der die Attrappe eines Reizstromgerätes am Hund gehabt hatte.
 
http://www.dobermax.de/Sprenger-Dressurhalskette-Edelstahl-rostfrei-schwarz-52-cm Nicht angespitzt.

Weiter unten ist eine "Dressurkette" für 42,- abgebildet. Der Text dazu spricht Bände.Sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.:denken3: (Ist noch mal unter "Halsbänder" zu finden.)
Oh je, wenn ich mir diesen Text durchlese...

Glauben die Käufer, dass dadurch Harmonie und Vertrauen zwischen Hund und Mensch entsteht? Wohl nicht wirklich.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben