Problem wegen "Listenhund" in der Wohnung

Wir haben uns bzw meine lebensparnterin im vorhinein informiert wegen den katzen, und dem hund,es steht nur im mietvertrag das keine haustiere erlaubt sind, doch wenn uns der bürgermeister zusagt das die katzen erlaubt sind, sehen wir da kein problem damit, und der hund ist jetzt auch angemeldet, und es besteht jetzt auch nicht wirklich mehr ein problem,

Und niemand hat gesagt das ich nicht auf die leute zugehn willen und ihnen beweisen will das "kampfhunde" nichts anders sind als normale hunde auch,

Wir bekomen von den fremden leute auch lob aber auch komische blicke und getratsche hinterm rücken wenn wir mitn chico spazieren gehn
 
Wir haben uns bzw meine lebensparnterin im vorhinein informiert wegen den katzen, und dem hund,es steht nur im mietvertrag das keine haustiere erlaubt sind, doch wenn uns der bürgermeister zusagt das die katzen erlaubt sind, sehen wir da kein problem damit, und der hund ist jetzt auch angemeldet, und es besteht jetzt auch nicht wirklich mehr ein problem,

Was denn jetzt nun? Entscheide dich mal für eine Story. Habt ihr eine schriftliche Genehmigung oder nicht? Hat der Bürgermeister was dagegen oder nicht? Mündliche Genehmigungen sind kaum was wert, außer du hast glaubwürdige Zeugen (du+Freundin scheiden aus, weil ihr direktes Interesse daran habt), die das ggf. beeiden würden.

Und niemand hat gesagt das ich nicht auf die leute zugehn willen und ihnen beweisen will das "kampfhunde" nichts anders sind als normale hunde auch,

Das las sich aber anders: "da seit neuestens hunde schlößerknacken können" usw.

Wir bekomen von den fremden leute auch lob aber auch komische blicke und getratsche hinterm rücken wenn wir mitn chico spazieren gehn

Damit erklärt man sich automatisch einverstanden, wenn man sich "nach reiflicher Überlegung" einen Listenhund holt.


Irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass diese ganze Geschichte in Richtung Trolling geht...
 
Aber ist es nicht so, dass man "nur" 4 Wochen Zeit hat den "Listenhund" auf der Gemeinde zu melden ?
Den HFS müsst ihr nicht machen! In Nö ist nur der Sachkundenachweis pflicht!



Anzeigepflicht


§ 4 Abs. 1 des NÖ Hundehaltegesetzes besagt, dass das Halten von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) vom Hundehalter bzw. von der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich unter Anschluss der in Ziffer 1 bis 6 genannten Nachweise anzuzeigen ist, somit:
1.Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
2.Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie der Nachweis der Kennzeichnung gemäß § 24 a Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008; (§ 24 a Tierschutzgesetz betrifft die Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochips und Registrierung von Hunden)
3.Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
4.Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll [darunter ist die dem Hund zur Verfügung stehende Auslauffläche nach m² (Größe) und Beschaffenheit (lagemäßige Beschreibung) der Liegenschaft samt Art und Höhe der Einfriedung und Beschreibung des Gebäudes, ebenfalls nach Größe und Beschaffenheit, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, samt Nachweis (z.B. Plan) zu verstehen]
5.Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes
6.Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Gemäß § 4 Abs. 5 des NÖ Hundehaltegesetzes ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von € 500.000,-- für Personenschäden und € 250.000,-- für Sachschäden abgeschlossen hat, aufrechterhält und der Nachweis des Bestandes der Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Anzeige jährlich vorgelegt wird.)

Also wenn ich mir die Vorschriften so durchlese, steht doch da ganz klar drin, dass das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial unverzüglich anzuzeigen ist. Unverzüglich heißt normalerweise ohne schuldhaftes Verzögern innerhalb von etwa 2 Wochen...aber auf keinen Fall 6 Monate. Und zur Anzeige wird auch der Sachkundenachweis gefordert.

Ich geh mal davon aus, dass euch der Hund "weggenommen" werden soll, weil eben genau dieser Sachkundenachweis von euch bisher nicht vorgelegt wurde und ihr das immer nur vor euch herschiebt.
Das hat erst mal nichts damit zu tun, ob in der Wohnung Hundehaltung erlaubt ist, sondern ob GENERELL die Haltung DIESES Hundes erlaubt ist.
 
Ich habe es hier eigentlich schon mal geschrieben...

(4) Ein Hundehalter oder eine Hundehalterin eines Hundes gemäß § 2, der oder die zum Zeitpunkt der Anzeige über keinen Sachkundenachweis gemäß Abs. 2 verfügt, hat den Sachkundenachweis binnen sechs Monaten ab Anzeige der Haltung des Hundes der Gemeinde vorzulegen. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist der Sachkundenachweis innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen.

Quelle: http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G1.pdf
 
Die Hundehaltung selber ist sofort anzuzeigen! Der Sachkundenachweis muss innerhalb 6 Monate nachgemacht werden, bei jungen Hunden innerhalb des ersten Lebensjahr!
 



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