Benutzer404
Gast
Also darf in NRW prinzipiell kein "gefährlicher Hund" gehalten werden es sei denn, es dient zu deinem persönlichen Schutz?
Nein - es ist erwünscht einen Anlagehund der Kategorie 1 aus einem Tierheim zu adoptieren. Abrichten darf man die Hunde natürlich nicht. Deswegen ist dieses private Interesse in NRW ja so lachhaft und unsinnig xD
Sachsen selbst hat 3 Hunderassen auf der Rassenliste stehen - ich denke, darauf bezieht sich das Gesetz.
Aber warum so verwundert?
Da wird lediglich definiert, welche Hunde als "gefährlich" gelten. Also kann das jeder Hund, jeder Rasse sein? *Angst*
Ich mein, es ist doch wohl klar, dass du jede Hunderasse abrichten kannst. Ich hab ne lammfromme Amstaffmix-Hündin, die als Therapiehund eingesetzt wird, während mein Nachbar nebenan nen ziemlich aggressiven Bernhardiner beherbergt.
Niedersachsen hält das schliesslich auch so - die hatten nie eine Rassenliste und erheben jetzt das Gesetz eines Sachkundenachweises für jeden Hundehalter - egal welcher Rasse - weil die wissen, dass es am Halter liegt.