Notfallvermittlung Staffordmix

Also ich kann mich weder zu dem Tierarzt äussern noch zu der Halterin,weil ich ganze Geschichte sowieso nicht glaube , die stinkt doch zum Himmel.:blabla:

Na das lässt sich doch prüfen, da ich den Verein TS Pitbull, Stafford & Co kenne :zwinkern2: kann ja mal nachfragen, ob sie eine Staffhündin namens Angie kannten und ob die wissen, dass dieser Hund einfach eingeschläfert wurde.
 
Mal ganz davon abgesehen, dass es einem hund im Tierheim nicht zwangsläufig schlecht gehen muss. Man hätte den hund ohne weiteres ins Tierheim geben und dann sofort eine Patenschaft übernehmen und ihn regelmäßig besuchen und ausführen können.
Tut mir Leid, aber manchmal habe ich das Gefühl, die Menschen sind zu faul, um nachzudenken. Es gibt IMMER einen Weg.
 
:traurig8: warum hätte sie nicht einfach bei euch bleiben können und

ihr hättet euch ne neue Wohnung gesucht ? oder das mit der Patenschaft im

Tierheim wär doch auch was gewesen :troesten1:

WARUM hast du nicht erst mal "hier" gefragt was es evt. noch für

Möglichkeiten gibt?? Es ist sehr traurig was da passiert ist :traurig7:
 
Na das lässt sich doch prüfen, da ich den Verein TS Pitbull, Stafford & Co kenne :zwinkern2: kann ja mal nachfragen, ob sie eine Staffhündin namens Angie kannten und ob die wissen, dass dieser Hund einfach eingeschläfert wurde.

Frage: Was bringt das nach einem Jahr? Was bringt es dir? Dem Hund? Den Usern hier? Warum muss man das jetzt nochmal aufwühlen?
 
Frage: Was bringt das nach einem Jahr? Was bringt es dir? Dem Hund? Den Usern hier? Warum muss man das jetzt nochmal aufwühlen?

Mir bringt es was und den anderen Usern auch - denn wer wird schon gerne belogen?!

Und wenn sie sich dort keine Hilfe geholt hat finde ich es noch heuchlerischer den Hund eingeschläfert zu haben. Ganz einfach.
 
Ich finds eigentlich auch noch ganz interessant. Nicht nur, dass ich jetzt schlauer bin, da ich nicht gewusst habe, dass die private Vermittlung von Staffs in diesem Bundesland illegal ist.
Ich finde es zudem auch seltsam, dass die TE zwar anfangs davon überzeugt schien, dass KEIN Tierheim Angi aufnehmen würde (was ja bedeutet, ein Tierheim wäre ihr erspart geblieben), am Ende den Hund jedoch einschläfern ließ, um ihm vorm Tierheim zu bewahren. Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich sehe hier absolut keine Logik. Für mich war das Tötung aus reiner Gedankenlosigkeit, denn jeder Idiot sollte wissen, dass Tierheime keine Rassenunterschiede machen.
Ich könnte aus dem Stehgreif dutzende Möglickeiten aufzählen, wie der Hund noch lebend irgendwo untergekommen wäre. Für Leute, die mal in dieselbe Situation kommen, ist das bestimmt interessant.
 
Auf das Landeshundegesetz NRW und auf die Zusammenarbeit mit dem Tierschutz und dem Ordnungsamt.

(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

Die öffentliche Interesse ist das Tierheim - da hat man nie Probleme die Haltergenehmigung zu bekommen.

Das private Interesse, ist, wie es da ja schon steht, eine absolute Ausnahme. Um das Ordnungsamt von diesem Argument zu überzeugen, musst du schon Morddrohungen erhalten oder das Gelände wird regelmäßig von Dieben heimgesucht, die Millionen von Waren klauen könnten. Also im Endeffekt ist dann die Erlaubnis nicht machbar - ergo darfst du privat auch keinen Anlagehund der Kategorie 1 bei einer anderen Privatperson kaufen. Weil mein keinen richtigen Grund für die Haltung hat - ergo keine Genehmigung.

Glaub mir, ich weiß das, der Verein Pit, Staff & Co bekommt regelmäßig solcher Hunde, die privat verkauft wurden.
 
Also darf in NRW prinzipiell kein "gefährlicher Hund" gehalten werden es sei denn, es dient zu deinem persönlichen Schutz?

Ich komme aus Sachsen und das GefHundG für Sachsen schreibt dies in keinem § fest ?! Da wird lediglich definiert, welche Hunde als "gefährlich" gelten. Also kann das jeder Hund, jeder Rasse sein? *Angst*

siehe: http://hunde-gesetz.de/landesrecht/sachsen-gefhundg
 



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