ich habe mich nur bis seite 7 durchgelesen.
@Terriertier,wenn ein hund das grundstück verteidigt kommst du nicht vor den kadi wenn dein hab und gut mit einem warnschild versehen ist.
wenn dein hund angeleint ist und du wirst angegriffen darf er dich verteidigen.
bin zwar nicht terriertier aber trotzdem....
...das stimmt so nicht.
du kommst so schnell vor den kadi, wie du "justizia" sagen kannst, sollte dein hund tatsächlich dein hab und gut verteidigen - egal wieviele warnschilder du aufstellst.
warum? nun, man stelle sich folgende gar nicht seltene konstellation vor:
ein paar nachbarsjungs spielen fussball, ball fliegt über die hecke, ein besonders mutiger kraxelt über zaun und hecke - denkt sich nix bei, möchte besonders mutig sein - what ever - und der hund sieht den buben als eindringling an und tut genau das: "hab und gut" verteidigen und das auch noch mit den zähnen.
der bub mit seinen 14 jahren ist vielleicht schon so gross wie ein erwachsener - aber er muss trotzdem ins KH zum nähen z.b.
wer glaubt, dass man da als hundehalter aus der sache völlig ohne probleme rauskommt, in dem man sagt: "ja aber da hing ein warnschild und mein hund hat ja nur mein hab und gut verteidigt" der ist sehr naiv.
1. als hundehalter bist du in der haftpflicht - das heisst, wenn dein hund einen schaden anrichtet, musst du dafür gerade stehen. zunächst (!) mal völlig unabhängig von ursache und wirkung. (gefährdungshaftung!!)
2. kann daraus ein findiger anwalt auf zivilrechtlichem weg eine wunderbare schadensersatzklage konstruieren
3. könnte es auch auf strafrechtlichem weg zu einer anklage kommen - denn ein notstand oder eine notwehrsituation ist hier in keiner weise gegeben - und ob man nun einen 14 jährigen buben wegen hausfriedensbruch oder ähnlichem vom hund beissen lassen darf....nun, da kann sich jeder selber denken, was bei raus käme. (hier in DE).
4. steht auf dem warnschild das falsche, könnten auch daraus seltsame schlüsse gezogen werden: "achtung gefährlicher hund" z.b. - ja, wenn du weisst, dass dein hund gefährlich ist, wieso lässt du ihn unzureichend gesichert im garten?
der notwehr- und der notstandsparagraph in DE wird in der regel von den richtern sehr sehr eng ausgelegt - und die verhältnismäßigkeit wird genauestens geprüft - also wär ich sehr vorsichtig mit aussagen wie "hab und gut durch den hund verteidigt, warnschild vorhanden = unschuldig"
natürlich, wenn dein hund in einer gut abgeschlossenen wohnung ist und ein einbrecher bricht tatsächlich vorsätzlich die tür auf mit der absicht, die wohnung auszuräumen und wird dann vom hund gestellt oder gebissen - und man kann beweisen, dass es sich tatsächlich um einen einbruch handelt - dann isses was anderes.
verhältnismäßigkeit heisst hier das zauberwort: bei dem 14 jährigen lausbuben wäre es eben nicht verhältnismäßig wenn der hund ihn beisst - da gäbe es andere mittel und wege ihn aus dem garten zu scheuchen - beim tatsächlichen einbrecher kann es wiederum verhältnismäßig sein, wenn der hund ihn stellt oder beisst.
wie bei allem ist im einzelfall auch die beweislage wichtig: ohne einbruchspuren und wenn der einbrecher viel phantasie hat könnte man sogar dann unter umständen in teufels küche kommen....denn vor gericht und auf hoher see.........
aber pauschal sagen: da hängt ein schild am gartentor also passiert mir nix ist eine sehr bedenkliche aussage!