Dann werden die Hunde dem Halter doch eigentlich weg genommen, wenn da keine Einsicht ist. Sowas kann nämlich auch mal anders ausgehen......
Der Meinung bin ich auch, wenn der Hund mal ein Kind reißt, ist das Geschrei groß.
Ich war deshalb auch persönlich beim Amt und habe mit der Leiterin vom Ortungsamt geredet.
Diese teilte mir nur mit, dass erstmal beide Seiten angehört werden müssen, was im Grunde genommen auch richtig ist, aber bis dahin läuft halt so eine tickende Zeitbombe durchs Dorf.
Ich habe auch gefragt ob man dem Halter nicht einer "vorläufige" Maulkorb und Leinenplicht auferlegt, bis zur Klährung des Sachverhaltes, was aber leider verneint wurde.
Sie teilte mir noch mit, dass Sie mir aus Datenschutzgründen noch nicht mal auskunft geben dürfte ob der Halter eine Maulkorb und Leinenplicht, auferlegt bekommen hat.
Sie meine aber nur innerhalb vom Ort herrscht generelle Anleinpflicht.
Es ist also nur eine Frage der Zeit bis ich den Typ noch mal, sehe und das Foto zu Ordnungsamt sende.