Haftung nach Beißvorfall

Gefährliche Körperverletzung wäre es glaube ich erst, wenn ein Hund absichtlich auf Menschen gehetzt wird
Deswegen soll das die Polizei auseinander nehmen. Das kann nämlich je nach Hergang so oder so sein, und wir wissen den genauen Hergang ja nicht.
 
Ja war schon bei der Polizei zur Zeugenaussage und beim Ordnungsamt.
Wie gesagt die Sache läuft, vor allem da der Hund schon mehrmals gebissen hat.
Aber der Besitzer ist ohne Einsicht, sehe die Hunde weiterhin unangeleint und ohne Maulkorb durchs Dorf laufen.

Worum es mir geht ist wer "Halter" ist, wir haben in Deutschland ja die sogenannte Halter-Haftung.
Aber vermutlich wird das wohl der sein, der die Hundesteuer zahlt?
 
Ja war schon bei der Polizei zur Zeugenaussage und beim Ordnungsamt.
Wie gesagt die Sache läuft, vor allem da der Hund schon mehrmals gebissen hat.
Aber der Besitzer ist ohne Einsicht, sehe die Hunde weiterhin unangeleint und ohne Maulkorb durchs Dorf laufen.

Dann werden die Hunde dem Halter doch eigentlich weg genommen, wenn da keine Einsicht ist. Sowas kann nämlich auch mal anders ausgehen......
 
Dann werden die Hunde dem Halter doch eigentlich weg genommen, wenn da keine Einsicht ist. Sowas kann nämlich auch mal anders ausgehen......

Der Meinung bin ich auch, wenn der Hund mal ein Kind reißt, ist das Geschrei groß.
Ich war deshalb auch persönlich beim Amt und habe mit der Leiterin vom Ortungsamt geredet.

Diese teilte mir nur mit, dass erstmal beide Seiten angehört werden müssen, was im Grunde genommen auch richtig ist, aber bis dahin läuft halt so eine tickende Zeitbombe durchs Dorf.
Ich habe auch gefragt ob man dem Halter nicht einer "vorläufige" Maulkorb und Leinenplicht auferlegt, bis zur Klährung des Sachverhaltes, was aber leider verneint wurde.
Sie teilte mir noch mit, dass Sie mir aus Datenschutzgründen noch nicht mal auskunft geben dürfte ob der Halter eine Maulkorb und Leinenplicht, auferlegt bekommen hat.

Sie meine aber nur innerhalb vom Ort herrscht generelle Anleinpflicht.
Es ist also nur eine Frage der Zeit bis ich den Typ noch mal, sehe und das Foto zu Ordnungsamt sende.
 
ch habe auch gefragt ob man dem Halter nicht einer "vorläufige" Maulkorb und Leinenplicht auferlegt, bis zur Klährung des Sachverhaltes, was aber leider verneint wurde.

Aber, wenn das doch bekannt ist, das diese Hunde beißen, sollten sie auch einen Maulkorb tragen.
Sie meine aber nur innerhalb vom Ort herrscht generelle Anleinpflicht.
Es ist also nur eine Frage der Zeit bis ich den Typ noch mal, sehe und

Das stimmt, in der Stadt, darf man einen Hund nur per Leine, eigentlich führen und das auch nur mit einer normalen Leine, keine Schleppleine etc.
 
obwohl es schon mehrfach zu Beißvorfällen gekommen ist (Behörde ist Informiert).
vor allem da der Hund schon mehrmals gebissen hat.
Ich habe auch gefragt ob man dem Halter nicht einer "vorläufige" Maulkorb und Leinenplicht auferlegt, bis zur Klährung des Sachverhaltes, was aber leider verneint wurde.

Sorry das ich das wieder aufrolle, ich bin nicht regelmäßig hier. Eine allgemeine Frage dazu: Wie kann es sein, das es nach mehrfachen Vorfällen scheinbar bisher keine Auflagen gibt?

Das würde ich jetzt gar nicht als "vorläufige Maulkorbpflicht" verstehen, sondern als offenbar längst überfällige.

LG Sundra.
 



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