Fragen zur steuerlichen Anmeldung

Wenn du die Daten nicht hast, würd ich denen das auch so sagen bzw. schreiben. Da kannst du ja nix für.
Drücke dir die Daumen dass alles gut geht. Sag mal Bescheid
 
Als wir unsere Kiara angemeldet haben, hatten wir sie bereits ein paar Monate schon. Uns wurde gesagt, einen Welpen müsse man nicht anmelden (wahrscheinlich meinten sie, dass ich bei einen Wurf bis zu 8 Wochen keine Steuern zahlen muss).
Die Gemeinde meinte, wenn man sich einen Hund kauft, muss man ihn innerhalb eines Jahres anmelden. Ist dieser Hund bereits aufgelistet (z.B. wurde verpetzt) und wurde dann in den folgenen Jahr nicht angemeldet, gibt es eine satte Busstrafe.
 
Doch, gibt es nicht so ne Regel das bis zum so und sovielten Monat nicht angemeldet werden muss?? Ich hab hinterher nämlich auch erfahren das ich Bounty zu früh angemeldet hab ^^ also ich hätte auch noch warten können ohne Probleme aber so is es halt wenn die beste Freundin auf der Gemeinde arbeitet und für die Hundesteuer zuständig ist :D ich musste gar nix ausfüllen Marke und Rechnung hat sie mir dann vorbei gebracht.
 
bei uns kam die ansage vom tierheim: innerhalb von 3 monaten...

ist vielleicht auch bundesland-abhängig, diese zeiten?

... und will noch kurz dazu sagen:
bei uns ist ein hund aus dem tierheim für 2 jahre steuerfrei! - so unterstützt
die stadt das tierheim - fand ich klasse, als ich das mitbekommen habe -

ist eine unproblematische unterstützung! - schön!

ulla :winken5:
 
ist vielleicht auch bundesland-abhängig, diese zeiten?

das kann sein, aber in offenbach sind es zwei wochen

"Anmeldung der Hunde in der Stadt Offenbach am Main
Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, beim Kassen- und Steueramt schriftlich anzumelden.

In den Fällen des § 2 Abs. 2 Satz 2 muß die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden
ist, erfolgen.

quelle: http://www.hundeinfoportal.de/offenbach_hundesteuer.php#zuschuss
 



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