Benutzer425
Gast
Hallo,
wenn du dann bitte noch die Quellenangabe anfügst Dagga.
Liebe Grüße
Birgit
wenn du dann bitte noch die Quellenangabe anfügst Dagga.
Liebe Grüße
Birgit
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§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
...oder ihn nicht artgerecht auszulasten...
Nach dem ganzen Gelaber über "Einmischen" oder "Denunzieren"
mal ein paar Fakten aus dem Tierschutzgesetz, die bei diesem Fall garantiert passen würden:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden
zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die
Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und
wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt
sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen
kann.
Ich bin übrigens froh, daß ich auf dem Dorf wohne. Hier bei uns sind Gsd fast alle hundefreundlich...
Und "artgerecht" heißt nicht, daß ein Malamute ziehen MUSS... Denyo zieht auch nicht jeden Tag... darf aber täglich mit Monty auf ner großen Wiese rumfetzen, und ist danach auch platt! Mir ging es bei dem Begriff darum, daß ich mir keinen Hund anschaffe, wenn ich mit rassetypischen Merkmalen nicht klarkomme oder denen gerecht werden kann.