Alaskan Malamute / schlechte Haltung...?

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.

Danke für die Ausführungen Dagga. Bin am überlegen, Flugblätter zu machen mit diesen Auszügen und in die Briefkästen der Dorfbewohner zu werfen.

Bei oben belassenem Abschnitt ist allerdings wieder die Frage, was "ausreichend" bedeutet. Wer definiert diesen Begriff? Wenn der Hund z.B. alle zwei oder drei Tage nachts den Zwinger verlassen kann, ist es in den Augen der Ordnungshüter sicher bereits ausreichend, meinst Du nicht? Und wer weiß, vielleicht ist auch schon der Umgang mit der Person dann ausreichend, wenn sie Futter bringt und dabei den Hund kurz streichelt ... :traurig2:
 
...oder ihn nicht artgerecht auszulasten...

Ich bitte um Aufklärung, wie ich meinen Rauhhaardackel artgerecht auslaste.

Das bedauernswerte Tier ist den ganzen Tag bei mir im Büro und wird bei uns im Dorf nur bei der letzten Gassirunde gegen 23.00 Uhr gesehen - vielmehr wird er eher nicht gesehen, weil meine braven Dorfmenschen dann fast alle schon schnarchen.
Auch an Wochenenden bin ich mit ihm eher ausserhalb des Dorfes unterwegs und fahre halt irgendwo hin. Dies allein schon deshalb, weil ich keine Lust habe, bei Runden durchs Dorf von mindestens 14 Bewohnern angequatscht zu werden und mich durch irgendwelche Dorfproblemchen belästigen zu lassen.

Ansonsten ist der Dackel mindesten 1 1/2 Stunden je Tag unterwegs, in der Regel im Freilauf, d.h.

- morgens gegen 8.30 Uhr ein mal kurz in den Garten, dann ins Auto, dann etwa 1 Viertelstunden durch den Wald oder durch die Feldmark, dann ins Büro und mehr oder weniger schlafen,

in der Mittagspause (ca. 12.30) in der Regel ins Auto und wieder in den Wald oder in die Feldmark, ca. 1/2 Stunden, gelegentlich mal an der Leine durch den Ort (wenns nicht anders geht), wieder nachmittags schlafen,

nach Dienst wieder ins Auto, mindestens 1 Stunde durch den Wald oder die Feldmark, zu Hause so gegen 18.30 Uhr.

Gegen 23.00 Uhr dann die letzte Gassirunde.

Sollte sich irgendwin wohlmeinender Dorfmensch erdreisten, mir zu unterstellen, ich würde - weil wir kaum gesehen werden - meinen Hund nicht ordentlich halten, bekäme die/der einen vertieften Eindruck von einseitiger Gesprächsführung.
Wenn ich allerdings merken würde, dass sich jemand interessiert und versucht, mich insofern etwas auszuhorchen, würde ich mir einen grinsen und das oben Geschriebene erzählen.

Dennoch frage ich mich, ob das alles ausreicht, um das Tier geistig auszulasten, zumal ich ausser den Spaziergängen und regelmäßiger Bespassung mit ihm nichts besonderes mache. Er ist zuverlässig abrufbar, beherrscht "Sitz" und das reicht mir.
 
Nach dem ganzen Gelaber über "Einmischen" oder "Denunzieren"
mal ein paar Fakten aus dem Tierschutzgesetz, die bei diesem Fall garantiert passen würden:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.


§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden
zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die
Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und
wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt
sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen
kann.

Ich bin übrigens froh, daß ich auf dem Dorf wohne. Hier bei uns sind Gsd fast alle hundefreundlich...
Und "artgerecht" heißt nicht, daß ein Malamute ziehen MUSS... Denyo zieht auch nicht jeden Tag... darf aber täglich mit Monty auf ner großen Wiese rumfetzen, und ist danach auch platt! Mir ging es bei dem Begriff darum, daß ich mir keinen Hund anschaffe, wenn ich mit rassetypischen Merkmalen nicht klarkomme oder denen gerecht werden kann.

Ja so sollte es sein, die Realität sieht nunmal aber ganz anders aus. Die Mehrheit der Hundehalter informiert sich nunmal nicht über die Rasse oder den Mix den sie da haben. Er wird angeschafft und fertig.
Wenn es wirklich gut läuft, wird danach an dem Unwissen gearbeitet, aber auch das sind die Wenigsten.

Dann ist es auch immer alles eine Auslegungssache, was genau ist "ausreichend"? Wird auch jedes Individuum anders sehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Mindestangabe findet sich in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zur Tierschutz-Hundeverordnung: „Der Auslauf sollte mindestens zweimal täglich im Freien gewährt werden und eine Zeitdauer von einer Stunde täglich nicht unterschreiten.“

Außerdem ist der tägliche Spaziergang für Hunde aller Altersstufen wichtig, denn er bietet dem Tier die Möglichkeit, Umgebungsreize aufzunehmen und seine Umwelt zu erkunden. Insbesondere die Möglichkeit zur olfaktorischen Erkundung ist für den Hund beim Spaziergang von großer Bedeutung.

Das Vorkommen von Verhaltensproblemen wie exzessives Bellen, übermäßiges Herumrennen, Kreis- oder Hin- und Herlaufen und Ausbrechen ist signifikant abhängig von der Auslaufhäufigkeit. Je häufiger die Hunde Auslauf haben, desto seltener kommen die Probleme vor. Ob der Auslauf an der Leine erfolgt oder nicht, hat dabei keinen Effekt auf das Vorkommen der genannten Probleme.
:denken3:
 
Hallo,

ersteinmal euch noch einen schönen Restsonntag :)

Die erste Runde heute morgen war ein Erfolg :jawoll:
Ich bin heute morgen mit der Besitzerin ins Gespräch gekommen, Sammy mußte allerdings mal wieder kurz bellen :wuetend2: wobei sich der Malamute wieder tierisch erschreckte.
Aber Sammy wurde schnell wieder ruhig und die Beiden haben sich mal wieder beschnüffelt.
Es wird kein Hundesport gemacht und nicht sie geht so wenig, sondern der Hund selber will nicht so viel raus, bzw macht keine großen Runden. Sie hat den Hund mit 3 Monaten bekommen und dieser war von Anfang an sehr ängstlich, er geht nichteinmal bis oben zur Strasse.
Ausserdem meinte sie auch, das es von mal zu mal schlimmer wird und sie am überlegen ist, ob sie sich Hilfe holt :zustimmung2:
Der einzigste Kontakt, den er mit Hunden hat, ist zur Zeit wohl nur Sammy. Ausser das er nicht weiß, welche Kraft er hat ( er versucht sich immer auf Sammy zu stellen) ist er ein ganz lieber Kerl. Er ist 2 Jahre alt und nicht kastriert.
Auf jeden Fall bin ich nun einen ganzen Schritt weiter und mit Hilfe wird er seine Angst auch überwinden. Er geht auch keine Treppen hoch oder runter, sie meint, das er bei den Vorbesitzern ( Züchter ) die Treppe runter gefallen ist..


LG
 
Es freut mich wirklich sehr, dass Du die Frau angesprochen hast. Viele Gerüchte klären sich auf, wenn man einfach nachfragt. Und wer weiß, vielleicht werdet ihr noch richtig gute Freunde bzw Eure beiden Hunde.

Hilfe ist in diesem Fall denke ich mal angebracht und bestimmt auch Sozialkontakte, damit der Hund seine Angst ein stückweit verliert.
 



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