Gerichtsurteil: Fußgänger dürfen freilaufende Hunde abwehren

Leute, die fremde Hunde locken, sind seltsam.
Das Beste haben wir beim Boot fahren erlebt. Wir mit Hund im Boot auf der Flussmitte. Und oben von der Brücke lockt einer mit diesen Schnalzgeräuschen.:D
Was hat der gedacht? Dass der Hund zu ihm hoch geflogen kommt?:confused::rolleyes::D
 
Manche denken so gar nicht nach. Wie hätte es wohl der Fahrradfahrer gefunden wenn ich meine Hunde ableine damit sie ihn auf seinem Fahrrad jagen können. Vermutlich nicht so toll. :rolleyes:
 
Allerdings sehe ich durch dieses Urteil doch auch, dass jetzt jeder beliebige Mensch meinen Hund aktiv abwehren darf, incl. Schlagen soweit ich das verstanden habe, solange er aussagt, dass er den Hund für eine Gefahr gehalten hat.....da werden m.M.n. Tür und Tor geöffnet mein Eigentum, den Status hat der Hund rechtlich in Deutschland, zu schädigen....auch ohne ersichtlichen Grund

Wenn dein nicht angeleinter Hund so dicht an der Person dran ist, dass diese ihn schlagen kann, dann gibt es, nach meiner Meinung, bereits einen ersichtlichen Grund. Und wenn es nur der ist, dass diese Person einfach Angst vor Hunden hat.

Wenn Kira frei läuft, rufe ich sie immer und ohne Ausnahme zu mir und leine an, wenn andere Hunde oder Personen kommen.
Ist bei Kira recht einfach, meist öffne ich gerade meinen Mund und sie ist schon da.

Auch bei Amy war mir das von Anfang an extrem wichtig und sogar bei einem Retriever Welpen hat das ohne Ausnahme funktioniert.
In den knapp 7 Jahren meiner Hundehaltung ist jedenfalls keiner jemals einem anderen Lebewesen ohne Zustimmung zu nahe gekommen.
Ich halte das für das oberste Gebot der Hundehaltung, völlig egal, ob der eigene Hund die Gutmütigkeit in Person ist.

Bei dem Vorfall seh ich ganz persönlich ja eine Teilschuld bei beiden.
Der eine hätte seinen Hund entsprechend kontrollieren müssen aber da steht nichts das der Hund ihn angesprungen hätte oder ihn sonst aktiv zum stürzen gebracht hat. Er ist dem Wortlaut nach ausgerutscht.

Falsch. Der Jogger mit der angeleinten Hündin hätte gar nichts tun müssen, wenn der andere Hund angeleint gewesen wäre und den beiden nicht zu nahe gekommen wäre.
Mein Mann joggt viel mit Kira, sie ist dann immer an einer Leine, die an einem Bauchgurt befestigt ist.
Was glaubst du wohl wie oft die beiden von freilaufenden Hunden verfolgt werden? Klar, die wollen meist (nicht immer) nichts Böses, aber Kira will keinen Kontakt und mein Mann auch nicht.

Jetzt sollen die beiden das aber erdulden, weil der andere Hund es eben will?
Das kann es ja wohl nicht sein. Mal davon abgesehen, dass mein Mann aus seinem Laufrhythmus gebracht wird.
Und das, auf entsprechenden Wegen, dann 4 -5 mal pro Lauf.

Ist absolut unverschämt von den anderen Hundehaltern. Mein Mann will nun aber anderen Hunden nicht unbedingt weh tun, hauptsächlich weil er, wie ich, die Schuld eigentlich beim HH sieht und nicht beim Hund.

Ein paar Mal musste er sich aber auch schon mit Fußtritten wehren, weil der entsprechende Hund dermaßen aufdringlich war, dass es nicht anders ging. Und wenn der andere Hund dabei "beschädigt" wird, dann ist das definitiv die Schuld des anderen Hundehalters.

Im beschriebenen Fall hat der Jogger keinesfalls eine Mitschuld und es ist dasselbe wie bei all den Tutnixhaltern, die ich immer treffe: sie sind sich keiner Schuld bewusst und das Problem sind wir, die keinen Kontakt wollen.
Gut, dass es offensichtlich gesetzlich abgesegnet ist, dass man sich wehren darf.
 
@marita: Dann darf also jemand, der Angst vor Hunden hat, Deiner Meinung nach auch unverhätnissmäßig heftig gegen Hunde vorgehen?

Eine übertriebene Angst kann auch krankheitsbedingt sein und kann behandelt werden, besonders wenn es zu agressiven "Ausrastern" kommt oder eine andere Störung vorliegt oder das Gegenüber einfach ein ziemlicher Hundehasser ist.

Da sollte m.M.n. schon differenziert werden. Und so sehen es einige Richter ja wohl auch ähnlich.

Hatte folgendes schon einmal eingestellt, aber leider hat niemand darauf geantwortet:

"Was darf ich tun, um einen Hund abzuwehren?

Einen Hund wegzuschieben, sagt Jurist Cäsar-Preller, sei immer zulässig. Komplizierter sei die Frage, ob man dafür auch zu einem Gehstock oder einen Regenschirm greifen dürfe. Das hänge auch vom Verhalten des Hundes ab. Ist er aggressiv und komme mit offenem Maul angerannt, sei das zulässig. Auch der Einsatz von Hunde-Pfefferspray oder einer Ultraschall-Pfeife sei erlaubt.

Eine übertriebene Reaktion jedoch kann juristische Konsequenzen haben. Cäsar-Preller kennt einen Fall, bei dem sich ein Spaziergänger gegen ein Hund wehren wollte. Doch der Mann habe das Tier derartig mit einem Gehstock traktiert, dass es behandelt werden musste. Da sich das Tier obendrein nicht aggressiv verhalten habe, musste der Passant die Behandlungskosten tragen. Er handelte aus Sicht der Richter unverhältnismäßig."

Genauso gibt es mittlerweile richterliche Urteile, dass ncht immer der Hund bzw. sein Halter 100% schuldig gesprochen wird, wenn es zu zusammenstößen mit Hund und Radfahrer auf Rad kommt, wenn es keinen Leinenzwang gibt. Denn da ist der Radfahrer genauso in der Verantwortung vorsichtig zu fahren. Diese Rechtsprechung war lange Jahre auch nciht der Fall, aber mittlerweilie schon.

Ich sehe zwar auch zu, dass ich menie Hund eimmer zu mir rufe, wenn Radfahrer oder Spaziergänger kommen, auch schon als Schutz meiner Hunde gegenüber den Radfahrern oder Spaziergänger. Aber immer funktioniert das leider nicht, besonders wenn sie von hinten um eine Ecke herumkommen o.ä.
 
@marita: Dann darf also jemand, der Angst vor Hunden hat, Deiner Meinung nach auch unverhätnissmäßig heftig gegen Hunde vorgehen?

Kommt darauf an, was unter unverhältnismäßig heftig zu verstehen ist.

Ich bin des öfteren gezwungen freilaufende Hunde abzublocken, weil mein Hund keinen Kontakt will und darauf vertraut, dass ich das regele.
Normalerweise nehme ich eine entsprechende Körperhaltung an, blocke laut und deutlich mit Stimme und ausgestreckter Hand.

Laufen dann einige trotzdem noch in uns rein, dann blocke ich auch mit den Füßen, heißt mit Tritten, wenn es nicht anders geht.
Wegschubsen war auch schon dabei.
Und dabei ist mir grundsätzlich egal, ob der Hund bloß "Hallo sagen" will. Ich will das nicht und mein Hund auch nicht.

Ebenso war mein Mann bereits gezwungen, die Füße einzusetzen, ein Mal auch ziemlich heftig, das hat vermutlich weh getan.

Wenn nun jemand, der Angst hat, seinen Regenschirm benutzt, um den Hund auf Distanz zu halten, dann kann ich das nachvollziehen.
Nicht berechtigt fände ich es, wenn derjenige mit dem Schirm mehrfach auf den Hund eindrischt, obwohl dieser nicht direkt auf ihn zugelaufen ist, sondern "nur" vorbeigelaufen.

Wobei ich aber nach wie vor der Ansicht bin, dass es definitiv die Aufgabe jedes Hundehalters ist, solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Kenne ich die Personen nicht, die sich nähern, dann rufe ich entweder meinen Hund ran, so dass er sich direkt bei mir befindet oder leine gleich an. Ich lasse den nicht 5 Meter vor mir an fremden Personen vorbeilaufen, auch wenn ich genau weiß, dass er keinen Kontakt aufnehmen wird.

Die anderen können das aber nicht wissen, gerade weil es mehr als genug Hunde gibt, die mit allem und jedem ständig Kontakt aufnehmen wollen.

Im Gegensatz zu dem Vorfall mit dem Jogger würde ich in einem unverhältnismäßigen Abwehren eine Teilschuld bei beiden sehen.
Beim Hundehalter, weil er seinen Hund nicht bei sich hatte und beim Reagierenden, weil er über das Ziel hinaus schießt.
Ich jedenfalls setze auch in Zukunft alles daran, solche Situationen für meinen Hund und andere zu vermeiden.
 
Ich sehe es ähnlich wie Du marita.

Ich hab`auch schon Hunde auf Abstand gehalten indem ich vor meine Hunden stand, mich breit und groß gemacht habe und die Hand als Stop-Zeichen ausgestreckt habe.....auch einmal laut schimpfend und mit dem Schlüsselbund wedeln, als ein Boxer in eindeutig angreifender mission zu uns unterwegs war. Der Hund machte dann einen Bogen und steuerte auf die HH mit ihren 3 Hunden hinter an und fing eine Beisserei an.
Alle unsere 4 großen Hunde waren an der Leine, nur der Welpe der HH hinter mir nicht. Der kommte sich dann zu uns in Sicherheit bringen.
Die HH des Boxers kamen irgendwann auf der Wiese hinter einer Bachbiegung hervor mit einem anderen Hund an der Leine.....angebl. kannten sie das Problem des unangeleinten Boxers....Wieso aber gerade der unangeleint war, hab` ich bis heute nicht verstanden....

Dass man sich schützen und verteiden darf, war m.M.n. bisher doch schon immer gegeben und rechtens. Daher verstehe ich dieses Urteil nicht so ganz.
Auch gleube ich, dass es jetzt viele Rechtsstreitigkeiten geben wird um zu klären, was verhältnissmäßig ist und was nicht.

Dass jedes Mittel zur Gefahrenabwehr rechtens sein soll, kann und will ich mir nicht vorstellen.
 
Aber in diesem Urteil wurde nicht entschieden ob der Jogger den Hund abwehren dürfte, ob das verhältnismäßig war oder nicht, sondern ob der HH für bei der (zulässigen) Abwehr entstandenen Schäden/ Verletzungen haften muss.
Das ist rein rechtlich ein großer Unterschied
 
Naja Leute, ganz ehrlich? Ich bin jetzt seit 5 Wochen ohne Hund unterwegs und ich erwische mich des Öfteren dabei, dass ich leise rumquieke, wenn ein Hund mich freundlich anguckt und ich möchte ihn dann auch streicheln. Bei einem Staffi ist es mir letzte Woche dann tatsächlich sogar passiert, dass ich in die Hocke ging und ihn zu mir lockte :oops: da denkst du in dem Moment nicht nach, du tust es einfach ... insbesondere dann, wenn dir Hunde fehlen ...
 
Aber in diesem Urteil wurde nicht entschieden ob der Jogger den Hund abwehren dürfte, ob das verhältnismäßig war oder nicht, sondern ob der HH für bei der (zulässigen) Abwehr entstandenen Schäden/ Verletzungen haften muss.
Das ist rein rechtlich ein großer Unterschied

Da stimme ich Dir zu. Aber was wurde in der Presse und dem INet daraus gemacht, bzw. was ist die wichtige, neue Quintessenz daraus?
"Fußgänger dürfen Freilaufende Hunde abwehren". So oder ähnlich sind doch alle Überschriften zu dem Urteil.
 



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