Gerichtsurteil: Fußgänger dürfen freilaufende Hunde abwehren

Dieser Hund hat nicht gemacht war er wollte und/oder die Fußgänger belästig o.ä.
Er ging einfach 2m an den Leuten vorbei und schnuffelte auf dem Boden.
Da war schon zuviel für den älteren Herrn mit Stock und Hut under ging auf den Hund zu und versuchte ihn mit dem Stock zu treffen. Und das darf m.M.n. nach genauso wenig sein, wie ein nicht angeleinter Hund, der andere belästigt.

Ich halte es ja auch so, wie schon eingangs geschrieben.Meine Hunde isnd an der Leine, wenn uns fremde Hund eentgegenkommen oder fremde Menschen, bzw. sitzen dann neben mir, z.T. machen wir auch den Weg frei und Hund macht Sitz neben dem Weg.

Denn es ist mir aber auch schon passiert, dass unangeleinte und wirklich unfreundliche Hunde ums Auto auf einem Parkplatz angesaust kamen und einfach ohne Vorwarnung o.ä. sich auf meinen Hund gestürzt haben und zugebissen und dann nach mir schnappen wollte. Zum Glück war mein Hund dazwischen und hat`s geklärt.
 
Ich finde das okay und selbst mein "Tut nix" durfte nich über fremde Leute herfallen.

Bin ich mir ihr an der Hundewiese vorbei, kamen wie auf Kommando alle Hunde angerannt und haben alle Leute die vorbei sind angemacht, da haben vor allen die "Nichthundebesitzer" oder "Alte Menschen" nicht gerade lustig gefunden und währenddessen haben sich die meisten HH nich um ihre Tiere geschert.
 
Einzig die Forderung nach anleinen bei Sichtkontakt finde ich (je nach Umgebung) schwierig. Es gibt Gegenden, da kommt das einer generellen Leinenpflicht gleich.
Nachtrag weil ich es jetzt erst verstanden habe. :oops:
Dieser Teil der Begründung ist natürlich keine allgemeine Forderung. Das bezieht sich offensichtlich auf ein an diesem konkreten Ort geltende Verordnung. Wenn das dort so vorgeschrieben ist, dass bedeutet das tatsächlich, dass bei hohem Spaziergänger-Aufkommen dort de facto Leinenpflicht herrscht.
 
Hier gibts ja e ne generelle Leinenpflicht, bis auf den Hundewiesen, aber ehrlich mal, wenn viele Leute unterwegs sind, hab ich meine Geli immer angeleint und das auch zu ihrer Sicherheit, nich nur zu der, der Passanten. HAb ich sie wirklich mal mit in die Stadt genommen, hätte ich sie auch ohne Leinenpflicht angeleint.
 
Dieser Hund hat nicht gemacht war er wollte und/oder die Fußgänger belästig o.ä.
Er ging einfach 2m an den Leuten vorbei und schnuffelte auf dem Boden.
Da war schon zuviel für den älteren Herrn mit Stock und Hut under ging auf den Hund zu und versuchte ihn mit dem Stock zu treffen. Und das darf m.M.n. nach genauso wenig sein, wie ein nicht angeleinter Hund, der andere belästigt.
Welchen Hund meinst du jetzt? Der Hund in dem von dir Eingangs geschilderten Fall hat doch nicht an Hund u Halter desinteressiert auf dem Boden geschnuffelt, sondern ist aktiv auf diese beiden zu und wollte die Hündin des Joggers Kontakten. Und er hat in sofern "gemacht was er wollte" als das seine Besitzer ihn zumindest versucht haben zurück zu rufen u er nicht gefolgt ist.
 
@Bananenhamster : Ich meinte den Hund, der mit einem Regenschirm attakiert wurde von einem Fußgänger im Feld ohne Leinenpflicht, der 2 m neben dem Fußgänger vorbeiging und ihn noch nicht einmal beachtet hat.
Der Fußgänger ging ganz unvermutet los auf das Hundchen und versucht ihn zu treffen.
 
Und genau wegen solcher Leute rufe ich meine Hunde auch in Gegenden ohne Leinenpflicht demonstrativ und deutlich zu mir.
Auch wenn meine auch einfach nur vorbei latschen würden, solange sie keiner anspricht.
 
Selbst wenn ein Hund andere nicht belästigt - fragt mal jemanden der richtig Angst hat, was sich dann im Kopf abspielt.
Die Radfahrerin hier, die so unglaublich Angst hat war nach der dritten Attacke lange in Therapie.
Frag mal, was das kostet, das zählt nicht alles die Kasse...

Man weiß ja nicht, was bei fremden im Kopf vorgeht. Daher gehört an den Fuß rufen und/oder anleinen einfach zum guten Ton.
 
Es geht zwar hier in erster Linie um den Jogger, aber stellt euch mal vor, der Hund des Joggers hätte die Hündin gebissen- da wär aber das Geschrei groß.
Die haben nun mal gegen die dort geltende Gefahrenverordnung verstoßen- pgh.
Die Begründung des Urteils leuchtet mir vollkommen ein.
 
Selbst wenn ein Hund andere nicht belästigt - fragt mal jemanden der richtig Angst hat, was sich dann im Kopf abspielt.
Gar nichts. Der Kopf ist total leer - logisches Denken ist überhaupt nicht mehr möglich. Selbst ich, die Hundekörpersprache lesen kann - kann es in dem Moment nicht mehr. Mein ganzer Körper reagiert mit "Gefahr!": Herzrasen, Schweißausbrüche, wacklige Knie und ähnliches.
Ich kann in den Moment mit Körperspannung keinen Hund mehr blocken. Ich kann es vielleicht schaffen, aus meiner Handtasche - die ich seit dem Vorfall immer dabei habe - meine Wasserflasche herauszuholen und die Hunde nass zu spritzen (Schreckreiz).
 



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