Welches Gesetz gilt? - Leinenpflicht

Erster Hund
Aussie (2011)
Zweiter Hund
Zwergpudel (2021)
Hallo ihr Lieben,

seit ich heute Morgen von einem sehr "freundlichen" Herren darauf hingewiesen wurde, dass hier angeblich Leinenpflicht herrscht, hab' ich gegooglet ohne Ende und bin dabei auf tausend verschiedene Gesetze gestoßen. Jetzt kenn' ich mich überhaupt nicht mehr aus.

Laut steirischem Gesetz müssen Hunde an allen öffentlichen Orten Leine oder Maulkorb tragen. Laut dem Gesetz der Stadt müssen Hunde im Siedlungsgebiet an die Leine, von Maulkorb steht da gar nix.
Welches Gesetz gilt jetzt? Das vom Bundesland oder das von der Stadt? Und was ist jetzt "öffentlicher Ort"? Praktisch alles außerhalb meines Gartens, oder?
Der nette Herr am Telefon schwafelte dann etwas von kompletter Leinenpflicht österreichtweiz, DAZU konnte ich aber gar nix finden.
Kennt sich da jemand aus?
 
Mit welchem "netten Mann" hast du den telefoniert? Von der Stadt?

Sorry, in Österreich kenne ich mich nicht aus. Bei uns ist die Regelung wie folgt: Es herrscht Leinenpflicht, außer auf gegenzeichneten Flächen (Hundewiesen) und Feldern. Auf Feldern gilt nur dann keine Leinenpflicht, wenn kein Wild durch den Hund gehetzt, gejagt, getötet wird. Der Hund muss jederzeit abrufbar sein und darf nicht quer über Äcker rennen. (So das ganze mal in Kurzform, habe mich eben auch mit dem Thema beschäftigt *g*)
 
ich würde mich bei der Stadtverwaltung erkundigen, normalerweise müßten die Auskunft geben können, sicherlich gibt es auch in Österreich eine Hundeverordnung.
Wir wohnen in Niedersachsen und dort herscht vom 01.04. bis 15. 07 Leinenpflicht, wegen der Brut- und Setzzeit, und das für alle Hunde, allerdings halten sich die wenigsten Hundehalter daran.
 
Also, wie es bei dir ist kann auch ich dir nicht sagen :nachdenklich1:
Aber bei uns gilt: 6. Leinenzwang

Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren oder in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen,
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete (darunter sind gemäß Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Kiel die öffentlichen Grünanlagen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen, zu verstehen. Hierzu gehören
die Grün- und Parkanlagen mit ihren Anpflanzungen und Einrichtungen einschließlich der Gewässer, die Bestandteil dieser Anlagen sind,
die Spiel- und Bolzplätze,
die Tiergehege,
die allgemein zugänglichen Grünanlagen von Kleingärten und
das Straßenbegleitgrün
in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Märkten und Messen,
in öffentlichen Gebäuden u. öffentlichen Verkehrsmitteln,
in Wäldern und dort nur auf Waldwegen.

Grundlagen: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG), Landeswaldgesetz, Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Kiel

Also, eigentlich überall außer auf Gekenntzeichneten Plätzen :frech1:
 
Der nette Mann war ein Jogger, der mich darauf hingewiesen hat. Dann hab' ich mir die Hundeverordnung auf der Homepage der Stadt angeguckt, da stand:
In allen Siedlungsbeiten der Stadtgemeinde xy sind Hunde derart an der Leine zu führen, dass sie weder den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindern oder gefährden, noch Grünanlagen verunreinigen können.
Mehr nicht (bzw. der Rest bezieht sich auf Hundekot)

Dann hab' ich da angerufen und der Mann hatte überhaupt keine Ahnung und hat mir nur einen Gesetzestext vorgelesen, wonach angeblich ÜBERALL in Österreich Leinenpflicht herrscht (dazu hab' ich online dann gar nix gefunden).

Gefunden hab' ich dann nur mehr das hier eben vom Land: http://crap.at/IoRK1B

Aber welches davon ist jetzt wirksamer? Das vom Land oder dass von der Stadt?
 
Wenn die Gemeinde/Stadt ergänzende Regelungen treffen darf, sind beide Rechtsvorschriften gleich wirksam. Die Frage nach der "wirksameren" Regelung stellt sich hier nicht.
 
Wobei das in dem Fall dann nicht ergänzend sondern irgendwie doppelt ist. Wenn die eine schon sagt "überall" und die andere noch "da besonders nicht" ^^

In meinem Fall würde das dann aber heißen: Im Siedlungsgebiet an die Leine und außerhalb Leine ODER Maulkorb, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine gemeindliche Regelung dürfte die landesgesetzliche Regelung ergänzen, konkretisieren oder genauer bestimmen, sie dürfte ihr aber nicht widersprechen.
So könnte die Gemeinde etwa durch eine Satzung oder ordnungsbehördliche Verordnung den Begriff "dergleichen" in § 3 b Abs. 3 genauer bestimmen. So wäre es jedenfalls in der BRD.

Um Genaueres zu sagen, müsste ich die gemeindliche Regelung kennen.
 
Die gemeindeliche Regelung ist genau der oben zitierte Satz, mehr nicht.
Wenn das steirische Gesetz jetzt sagt Leine- oder Maulkorb und das Gesetz der Gemeinde sagt Leine in Siedlungsgebieten, dann hab' ich ja kein Problem, wenn ich ihn außerhalb der Siedlung mit Maulkorb offline laufen lasse. Denke ich.
 



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