Thüringer gesetz für Soka`s...ein ausschnitt

Erster Hund
Thor/AmStaff (RIP)
Zweiter Hund
Mütze/ Labbi-Rotti 2 Jahre
Da ich endlich den kampf gewonnen habe endlich die hundehalteerlaubnis für mein stafford zu bekommen und ein fetten gesetzeskatalog dazu bekommen habe fand ich einen absatz sehr toll und musste mich direkt mal etwas lächerlich drüber machen.

Im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom Juli 2011 steht im §10 Abs. 5 : "Wer einen gefährlichen Hund Hält, hat dies an jedem Zugang des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung durch ein Warnshild kenntlich zu machen"........

Also hab ich mir mal nen bissl nen Kopp gemacht... ob das so auch geht? *lol*

 



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