Spaziergang mit Hund verboten

@ Crime : Achso :happy2:
Der See, genauer gesagt, beide Seen (nämlich die Krumme Lanke und der Schlachtensee ) liegen nicht nur in Waldnähe, nein sie liegen IM Wald. Im Grunewald, der ziemlich groß ist. Zwar gibt es um und auch zwischen den beiden Seen Straßen, aber eben auch jede Menge Wald. Hier mal ein Bild zur besseren Vorstellung :

http://forst-grunewald.de/wp-conten...-krumme-lanke/1891-krumme-lanke-kiessling.jpg

Unten links in der Ecke sieht man noch ein Stück vom Schlachtensee.

Es ist übrigens so, dass beide Seen, besonders der Schlachtensee gerade im Sommer "umzukippen " drohen, was aber meiner Meinung nach nicht an der Hundepusche und dem Hundekot liegt, sondern mehr an den Harnsäuren der Menschen & an den Sonnencremes die im Wasser von der Haut gespült werden und dem Müll, den die Menschen am Ufer liegen lassen.

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Ja, für die ganze Republik.

Danke Dieter. Also verstehe ich dies dann richtig, dass dieses Verbot was hier beschlossen wurde, gar nicht rechtens ist?
 
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OT: so wie mein Wissensstand ist, urinieren und koten hunde nicht ins Wasser. Habe ich mal in ner Zeitschrift gelesen. Keine Ahnung die können das vlt nicht ^^
 
OT: so wie mein Wissensstand ist, urinieren und koten hunde nicht ins Wasser. Habe ich mal in ner Zeitschrift gelesen. Keine Ahnung die können das vlt nicht ^^

Mist, dann hatte meine Guapa das nicht gelesen, die hat sich nämlich mit Vorliebe ins flache Wasser gehockt zum Pipi....
 
Also ich bin auch davon ausgegangen, dass Hunde nicht ins Wasser machen. Trotzdem muss ich sagen, dass ich ein Problem damit hätte, wenn viele Hunde an einem See rumlaufen. Ist aber mein eigenes empfinden. Klar bei Seen, bei denen Hunde auch mit schwimmen dürfen ist das logisch und ich finde es gut, dass es das gibt. Aber dort draußen auf die Wiese legen würde ich mich ungerne. Weil eben DA die Hunde hin machen. Aber zu verbieten die Hunde sogar dort auf den Wegen zu führen finde ich doch auch übertrieben.
 
Die Hündin einer Bekannten pinkelt sehr gerne ins Wasser.:happy33: Bis ich das erfuhr, wusste ich auch nicht, dass Hunde das machen.
 
Es kann keinem Bürger auf öffentlichen Wegen verboten werden Hunde (angeleint) mitzuführen. Das wäre eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechts.

Oh, da bin ich nicht sicher. Wie ich es verstanden habe, für ganz Deutschland.:nachdenklich1:

Ja, für die ganze Republik.

Danke Dieter. Also verstehe ich dies dann richtig, dass dieses Verbot was hier beschlossen wurde, gar nicht rechtens ist?

Ein Weg oder eine Strasse ist dann "öffentlich", wenn sie "öffentlich gewidmet ist", also die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Strasse in einem besonderen Widmungsverfahren festgestellt wurde oder - so eine Widmung nicht feststellbar ist (der Weg ist uralt) - in der Öffentlichkeit als "öffentlich" wahrgenommen wird.

Dann besteht an dem Weg Gemeingebrauch und es ist in der Tat eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechts, dort ein allgemeines Hundeverbot zu verhängen.

Die Frage ist daher, ob das o.a. Seeufer ein öffentlicher Weg im beschriebenen Sinne ist.
Ich denke, das ist eher nicht der Fall.
Ausserdem können Kommunen für ihre Wälder oder Parkanlagen besondere Regelungen treffen und bestimmte Gemeingebrauchsnutzungen verbieten.

So "aus der Hand" sehe ich da keine Rechtswidrigkeit.
 
Das Betretungsrecht ist nun wieder was anderes als "öffentliche Strassen oder Wege". Und auch dieses kann bei Vorliegen bestimmter Gründe eingeschränkt werden.

Hier bei uns brüten viele Seeadler und der Teil des Waldes, in dem sie brüten, wird gesperrt - bzw. die Wege, die dadurch führen.

So könnte auch die Stadt Berlin - nach Maßgabe des Landesrechts - aus bestimmten Gründen - siehe Link - den Bereich des Seeufers für Hunde schlechthin sperren.
Dies deshalb, weil sich an den Leinenzwang ohnehin niemand hält und die daher gleich ganz Hunde verbieten, weil das "mildere Mittel, der Leinenzwang" nicht zum Erfolg führt.
 



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