Schutzvertrag Probleme

Beispielsweise wenn ich einen Vertrag mit einem Freund abschließe, eine Bank zu überfallen, es mir aber dann anders überlege, wird kein Gericht der Welt mich wegen Vertragsbruch verurteilen.


Mit ein bissel Glück verurteilt man dich aber wegen Planung einer Straftat?!? :happy2: :frech3:

Sorry, fürs OT, das Beispiel war zu gut... bitte weiter im Text... ;)
 
Wenn ich einen Vertrag mit jemanden mache gehe ich davon aus das der vertragliche Inhalt auch eingehalten wird, den sonst würde ich den Hund an die Person nicht abgeben.
Insofern ist es ein Vertragsbruch wenn man sich nicht daran hält.
So kenne ich das Recht.

Du kannst niemanden vertraglich verpflichten, gegen das Gesetz zu verstoßen.
 
Was Schnegge damit (etwas holprig) sagen will:
Wenn ich einen Vertrag abschließe, dieser jedoch dem Gesetz wiederspricht, dann ist der Vertrag nicht bindend.
Beispielsweise wenn ich einen Vertrag mit einem Freund abschließe, eine Bank zu überfallen, es mir aber dann anders überlege, wird kein Gericht der Welt mich wegen Vertragsbruch verurteilen.
Das ist ja logisch aber in dem Fall ist der Vertrag nicht unbedingt Gesetzeswidrig.
 
Nicht nur dass, du kannst bei einem Vertrag auch nicht zu weit in das Recht des anderen eingreifen.
Du kannst also keinen Vertrag aufsetzen nachdem zB ein Hund verkauft wird, aber niemals als Zuchthund eingesetzt wird. Darf der nicht entscheiden. Das selbe Prinzip hast du auch bei Verträgen mit Vorverkaufsrecht, usw.

Hier hast du eine Übersicht von möglichen Nichtigkeitsmängeln bei Verträgen: http://www.recht24.de/a/nichtigkeitsgründe-von-verträgen-und-ihre-folgen

Ich dachte ja, dass sowas zum Allgemeinwissen gehört.
 
Es ist aber Betrug wenn man den Bedingungen zugestimmt hat und nun sich nicht mehr an den Vertrag halten will.
Nochmal sie hätte den Hund nicht bekommen wenn sie dem nicht zugestimmt hätte.
Solle der Vertrag nichtig sein, ist der Hund zurück zugeben und das Geld muß zurück gezahlt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber Betrug wenn man den Bedingungen zugestimmt hat und nun sich nicht mehr an den Vertrag halten will.
Nochmal sie hätte den Hund nicht bekommen wenn sie dem nicht zugestimmt hätte.
Solle der Vertrag nichtig sein, ist der Hund zurück zugeben und das Geld muß zurück gezahlt werden.

Nein, in diesem Fall ist nur eine "Klausel" des Vertrages nichtig. Der restliche Vertrag bleibt bestehen.

Bitte erzähl hier keine Sachen die nicht stimmen.
 
Solle der Vertrag nichtig sein, ist der Hund zurück zugeben und das Geld muß zurück gezahlt werden.

Nöö, das wäre nur der Fall bei einem "echten" Schutzvertrag. Das sind die Verträge, bei denen etwa eine Orga "Eigentümerin" des Tieres bleibt.

In dem oben verlinkten Vertrag ist von "der neue Eigentümer gegenüber dem bisherigen Eigentümer" die Rede.

Also ist durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe des Hundes die TE Eigentümerin geworden. Das bleibt sie auch dann, wenn das dem Eigentumsübergang zu Grunde liegende "Verpflichtungsgeschäft" - eben der Vertrag als solcher - nichtig sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber Betrug wenn man den Bedingungen zugestimmt hat und nun sich nicht mehr an den Vertrag halten will.
Nochmal sie hätte den Hund nicht bekommen wenn sie dem nicht zugestimmt hätte.
Solle der Vertrag nichtig sein, ist der Hund zurück zugeben und das Geld muß zurück gezahlt werden.

Ganz so einfach ist das nicht.
Die Verkäuferin des Hundes verlangt laut Eingangspost eine Kastration zu einem Zeitpunkt, der medizinisch betrachtet, nicht ungefährlich ist - darum ging es primär.
Ob sie die Hündin überhaupt kastrieren lassen muss, weil es im Vertrag vorgeschrieben wurde, ist ebenso zweifelhaft.
Die Käuferin hat zwar in dem Augenblick den Bedingungen zugestimmt, um die Hündin zu bekommen, aber sich anschließend bei ihrem Tierarzt informiert, der ihr deutlich zu verstehen gab, dass eine Kastration zu dem gegebenen Zeitpunkt kontraindiziert sei.
Die Gegenpartei verlangt aber trotzdem eine Kastration zu einem medizinisch bedenklichen Zeitpunkt.
Man kann viel in Verträge hineinschreiben, die aber nicht rechtsgültig und bindend sind.
Dass sie die Hündin bei "Vertragsbruch" zurückgeben muss, wage ich zu bezweifeln, da das Tier keinen Nachteil erleiden muss, wenn es später bzw. gar nicht kastriert wird.
Was tatsächlich "Vertragsbrüche" darstellen, wird, wenn es vor Gericht geht, im Einzelfall entschieden.
Es kann nicht jedermann etwas verkaufen und rechtswidrige/zweifelhafte Vertragsklauseln in die Verträge kritzeln und dann noch bei "Vertragsbruch" die Höhe der Strafe festlegen.

Genaue Auskünfte könnte sicherlich ein Fachanwalt dazu geben.

LG Leo
 



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