Es ist aber Betrug wenn man den Bedingungen zugestimmt hat und nun sich nicht mehr an den Vertrag halten will.
Nochmal sie hätte den Hund nicht bekommen wenn sie dem nicht zugestimmt hätte.
Solle der Vertrag nichtig sein, ist der Hund zurück zugeben und das Geld muß zurück gezahlt werden.
Ganz so einfach ist das nicht.
Die Verkäuferin des Hundes verlangt laut Eingangspost eine Kastration zu einem Zeitpunkt, der medizinisch betrachtet, nicht ungefährlich ist - darum ging es primär.
Ob sie die Hündin überhaupt kastrieren lassen muss, weil es im Vertrag vorgeschrieben wurde, ist ebenso zweifelhaft.
Die Käuferin hat zwar in dem Augenblick den Bedingungen zugestimmt, um die Hündin zu bekommen, aber sich anschließend bei ihrem Tierarzt informiert, der ihr deutlich zu verstehen gab, dass eine Kastration zu dem gegebenen Zeitpunkt kontraindiziert sei.
Die Gegenpartei verlangt aber trotzdem eine Kastration zu einem medizinisch bedenklichen Zeitpunkt.
Man kann viel in Verträge hineinschreiben, die aber nicht rechtsgültig und bindend sind.
Dass sie die Hündin bei "Vertragsbruch" zurückgeben muss, wage ich zu bezweifeln, da das Tier keinen Nachteil erleiden muss, wenn es später bzw. gar nicht kastriert wird.
Was tatsächlich "Vertragsbrüche" darstellen, wird, wenn es vor Gericht geht, im Einzelfall entschieden.
Es kann nicht jedermann etwas verkaufen und rechtswidrige/zweifelhafte Vertragsklauseln in die Verträge kritzeln und dann noch bei "Vertragsbruch" die Höhe der Strafe festlegen.
Genaue Auskünfte könnte sicherlich ein Fachanwalt dazu geben.
LG Leo