Schutzvertrag Eigentumsregelung

Ist schon erledigt. Keine sorge. Die tritt einen Tag vor Ankunft in kraft und ist bereits bezahlt. Hatte das schon Vorangelder und sollte mich noch Mal rühren, wenn der Vertrag da und unterschrieben ist.
Und ein Tag vor der Ankunft kann eben zu spät sein, wenn der Hund schon eine Woche vorher dein Eigentum ist... Das ist der Nachteil der Eigentümerschaft.
 
Die Regelung habe ich auch in meinen Verträgen.Tatsache ist aber dass bei Jimmy sich in den 10 Jahren keiner vom TSV hat blicken oder hören lassen,auch bei Jolly in den letzten vier Jahren nicht-
Okay, bei Jimmy bestand bis letztes Jahr noch Kontakt zur Pflegestelle und eine FB Freundschaft besteht auch.
Bei Jolly gabs auch keine Vorkontrolle,50 km war ihnen zu weit,aber ich denke sie haben gemerkt,dass er ein gutes Zuhause bekommt,und sich auch bei dem TSV der mir Flecki vermittelt hatte,rückversichert.
 
Ich hatte auch nur die Vorkontrolle 😘
...aber bin immer noch mit dem Verein in Kontakt , kenne mittlerweile die Frau und ihren Mann (ist ein kleines, privates TH) und für mich ist es selbstverständlich , das sie immer mal wieder Fotos und kleine Berichte von ihrem ehemaligen Zögling bekommt...was sie sich auch sehr wünscht 😘
 
Der Kaufvertrag ist erst mit der Übergabe des Hundes vollzogen.
Dann geht er in den Besitz des Eigentümers über.
Ja das wollte ich auch noch schreiben, nachdem ich mir das nochmal durchgelesen habe. Dassmsowohl Zahlung UND Übergabe erfolgt sein müssen bevor er in meinen Besitz über geht. Das heißt für mich, dass ich ihn erst ab 27.3. versichern müsste und es reicht wenn die Versicherung den 27.3. mit abdeckt.
 
Noch mal zum Thema Nachkontrolle.

Ich habe ja über 10 Jahre in unserem örtlichen TH gearbeitet. Vorkontrollen gabs keine, aus Personal- und Zeitgründen. Aber Nachkontrollen, und die unangemeldet. Aus gutem Grund.

Es gibt nämlich Leute, die fix alles "schön" machen, wenn eine angemeldete Nachkontrolle ansteht. Übrigens ebenso, wenn der Amtstierarzt sich zwecks Kontrolle anmeldet. Da hab ich schon Sachen erlebt....

Klar hat man als Mitarbeiter des TH und Mitglied im TSV eigentlich kein Rechtin jemamdes Wohung zu gehen und zu kontrollieren. Die meisten Leute freuen sich aber, zeigen zu können,wie gut sich ihr neues Tier eingelebt hat.
Und manche, bei denen es nicht so läuft, wie sie es eigentlich bei der Vermittlung angegeben haben, kann man mit etwas Entschlossenheit auch einfach mal "überfahren". Eh die groß zum überlegen kommen.

Klagen gabs da noch nie. Und ich habe auch schon Hunde wieder mitgenommen. Bspw. den jungen Mischlingsrüden, der 23 von 24 Stunden in einem viel zu kleinen Zwinger eingesperrt wurde. Weil er am 2. Tag die Oma der Familie umgerempelt hatte. Der arme Kerl stand dort in seiner eigenen Sch..., kein Wasser, weil - er schmeißt immer den Napf um und Trockenfutter auf dem Boden, zwischen seinem Kot.
Die Leute hab ich wirklich überfahren. Denen erklärt, ich nehme jetzt sofort den Hund mit und wenn sie sich quer stellen, mache ich Fotos und es gibt eine Anzeige. Dem wurde dann das Halsband abgemacht (das ist unsers) und der Bursche kam freudig mit, ohne Leine, ohne Halsband, zu meinem Auto.
Oder den über 14 Jahre alten Colliemix, die angeblich in einer Erdgeschoßwohnung mit Gartenanschluß sein sollte. Die wohnte dann im 3. Stock, wo sie mehrmals am Tag mit ihren kaputten Gelenken rauf und runter mußte.
 
Ja das wollte ich auch noch schreiben, nachdem ich mir das nochmal durchgelesen habe. Dassmsowohl Zahlung UND Übergabe erfolgt sein müssen bevor er in meinen Besitz über geht. Das heißt für mich, dass ich ihn erst ab 27.3. versichern müsste und es reicht wenn die Versicherung den 27.3. mit abdeckt.

Hast Recht, dass die Übergabe auch erfolgt sein muss, damit du Eigentümer wirst, hatte ich überlesen. Wenn es so dasteht. Eigentümer und Besitzer sind nämlich zwei verschiedene Konzepte. Der Besitzer ist derjenige, der die Sache bzw. das Tier wirklich hat. Der Eigentümer hat die Rechte und die Verantwortung.
 



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