Schutzvertrag Probleme

Erster Hund
Laika/Bolonka Zwetna
Guten Abend alle miteinander :D

meine kleine Laika lebt jetzt seit einem Monat bei uns und alles läuft super :D
Jedoch gibt es jetzt Probleme mit der Vorbesitzerin von Laika. Als ich Laika vor einem Monat von Ihr bekommen habe,weil sie aus gesundheitlichen Gründen sich nicht mehr um sie kümmern kann,haben wir natürlich einen Schutzvertrag abgeschlossen. Indem steht auch drin,dass wir Laika im Oktober kastrieren lassen (sie ist ein kleiner Hund und wir waren uns da einig,da wir sie sowieso kastrieren lassen wollten) wenn nicht kommt es zum Vertragsbruch und wir müssen eine Strafe von 300€ zahlen.
Soweit so gut,damit waren wir ja noch einverstanden...nur jetzt ist Laika läufig geworden und mein Tierarzt meinte,er kastriere sie erst drei Monate nach der Läufigkeit! Ich sehe das ja auch ein,nur die Vorbesitzerin nicht so ganz...sie meint es sei Schwachsinn und ihre damalige Hündin hätte sie schon nach drei Wochen kastrieren lassen können.

Sie fragt jetzt nochmal bei Ihrem Tierarzt nach...was mach ich wenn dieser Ihr Recht gibt? Ich will nicht das es zu Komplikationen kommt,nur weil ich sie zu früh nach der Läufigkeit kastrieren lasse um den Vertrag nicht zu brechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

meines Wissens nach, ist die Klausel im Vertrag sozusagen "rechtswidrig".
Es ist nun dein Hund und es ist dir überlassen, ob du die Hündin überhaupt bzw. wann du sie kastrieren lässt.
Unabhängig davon, dass ich sie, wenn keine medizinischen Gründe vorliegen, gar nicht kastrieren lassen würde, hat dein Tierarzt vollkommen recht, man sollte zwischen den Läufigkeiten kastrieren lassen.
Also weder kurz danach noch während der Scheinträchtigkeit.

Auf keinen Fall solltest du dich durch die Vorbesitzerin unter Druck setzen lassen, notfalls mit einem Rechtsbeistand drohen, wenn jegliches Gespräch über das Thema scheitern sollte.

LG Leo
 
Vielen Dank :D

ja im Nachhinein hätte ich das besser gar nicht erst unterschrieben...ich bin mal gespannt was ihr Tierarzt sagt und ich werde mich mit diesem Tierarzt auch mal auseinandersetzen.

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Es ist auch keine wirkliche Klausel sondern per Hand hinzugeschrieben.
 
Danke das gibt mir mehr Vertrauen in der Not dagegen vorzugehen...ich habe sowieso den Eindruck der geht es nur ums Geld. Also ich werde mich auf keinen Fall einschüchtern lassen,sondern im Extremfall mir Rechtsbeistand holen.

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Aber wird es mir nicht zum Verhängnis das ich es unterschrieben habe...ich mein ich breche den Vertrag ja nicht...es ist halt eben nicht machbar.
 
Lebt die Dame bei euch in der Nähe oder informiert ihr sie?
Sonst würde sie ja nicht Bescheid wissen.

Gibt ein ganz tolles Buch zum Thema Kastration und Verhalten beim Hund von Ganßloser und Strodtbeck.
Darin ist der richtige Zeitpunkt auch gut erklärt bzw. alles wichtige um es richtig abzuwägen!
TA´s neigen auch gerne mal dazu das zu empfehlen, was für ihren Geldbeutel gut ist, oder sie machen sich da nicht viele Gedanken drum.

Ich jedenfalls stimme deinem TA zu, auf keinen Fall schon 3 Wochen nach der Läufigkeit!
Mittig zwischen den Läufigkeiten ist da wirklich besser!

Lies dir das o. g. Buch durch, dann hast du gute Argumente und kannst es auch gut erklären.
Dann würde ich das Gespräch mit der Frau suchen und erklären bzw. fragen, was eigentlich das Problem ist.
Sie wird ja kastriert, aber da man ja alles richtig machen möchte und nur das Beste für den Hund will, sollte dabei auch unbedingt auf den richtigen Zeitpunkt geachtet werden - hier kannst du dann anhand dem Buch einige wichtige Punkte anführen bzw. ihr das Buch ja auch geben.
Wäre ja was anderes, wenn ihr die Kastra plötzlich komplett ablehnen würdet.

Wobei ich wirlich nicht weiß, ob das vor Gericht haltbar wäre?
Vielleicht wißt ihr ja jemanden der sich damit auskennt?
 
Hallo,

das ist vor Gericht nicht haltbar.

Da könnte auch drin stehen, daß Du Dich verpflichtest, den Hund nach 2 Jahren einschläfern zu lassen. Hättest Du auch unterschreiben können, ohne Dich daran halten zu müssen.

Mach ihr klar, daß Du gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würdest, wenn Du Dich an die "Klausel" der Kastration halten würdest. Und dann kann sie gerne versuchen, die 300,--Euro "Vertragsstrafe" einzuklagen.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Ganz einfach sich beim RA erkundigen und den Vertrag zeigen der weiß Bescheid. Ich würde mich jetzt nicht auf die Äußerungen hier verlassen sondern an richtiger Stelle ( RA ) erkundigen.
Soviel ich weiß ist ein Schutzvertrag kein Kaufvertrag und somit gelten da andere Bestimmungen.
Wenn eine Kastration zum Schutz des Tieres vereinbart ist könnte das bindend sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Kastration ohne medizinische Indikation ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Es gibt dazu ein Urteil des AG Alzey, AZ 22 C 903/95

Da geht es um Verträge von Tierschutzorganisationen - ist aber ja analog zu sehen.

SusanBeaucamp Tieranwaeltin (per Facebook zu finden)
 
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