Schutzvertrag Probleme

Ich kenne weder den Schutzvertrag, noch die TE und die ehemalige Hundebsitzerin auch nicht.
Aber ich kenne mich mit der Rechtslage aus und die ist - sollte es der ehemaligen Halterin nur um das Geld gehen - folgende:Kastrationen ohne medizinische Indikation sind verboten, darauf wurde schon vielfach und zu Recht hingewiesen. Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Haltung gezeigt und daran kann - rechtlich betrachtet - auch das übliche Geseier der Tierschützer - die ja für sich beanspruchen, die Deutungshoheit über den Tierschutz zu besitzen - nichts ändern.

Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen sind nichtig.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__134.html

Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrages - hier die Kastrationsklausel - greift § 139 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__139.html

Dazu braucht die ehemalige Halterin nur behaupten, dass sie niemals diesen Schutzvertrag ohne diese Kastrationsklausel abgeschlossen hätte und droht damit, den Hund, der dann ja - weil der Vertrag nichtig ist - rechtsgrundlos bei der TE ist - herauszuverlangen.

Eine ziemliche Drohkulisse.

Zu der Vertragsstrafe (falls es, wie die TE vermutet, nur ums Geld geht):

Diese ist "grundsätzlich" erstmal fällig, wenn die TE in Verzug kommt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html

Wie man in Verzug kommt regelt § 286 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

In Verzug kommt sie nach den vertraglichen Regelungen spätestens Ende Oktober.

Das ist nur ein ganz grober Abriss der rechtlichen Probleme, die entstehen können.

Um dieser möglichen Drohkulisse zu entgehen, würde ich der TE dringend raten, sich bereits jetzt einen versierten Anwalt zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde auch, dass die Diskussion hier, Kastration ja oder nein, sachdienlich ist und die TE unterstützen kann.

Fast alle sind sich ja einig, dass die "Klausel" im Schutzvertrag nichtig ist und es die alleinige Entscheidung der neuen Besitzerin ist den Hund kastrieren zu lassen oder nicht.
Vielleicht helfen ihr hier die Für und Wieders sich gewissenhaft für oder gegen eine Kastration zu entscheiden.

Da sie jetzt die Entscheidung hat und weiß, dass sie nicht an einen Vertrag gebunden ist, informiert sie sich noch mal eingehender mit dem Thema. Und damit hat das Hundeforum doch den Zweck erfüllt =)

(Bitte nicht falsch verstehen Nikupo, ich unterstelle dir nicht, dich nicht ausreichend zu informieren. Ich würde mich auch nur über Kastrationen eingehend informieren, wenn ich eine Entscheidung zu treffen habe. Wozu informieren wenn mir die Entscheidung durch einen Vertrag (wo man eben von ausgeht dass der rechtskräftig ist) oder eine Tierschutzorganisation abgenommen wurde?)
 
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Woher nimmst Du das ?

@Hanca, es darf Kastriert werden um eine Vermehrung auszuschließen. Ich bin beim Tierschutz über 30 Jahre gewesen und finde es schon dreist alle Tierschützer und TÄ als Verbrecher hinzustellen.

Es gilt für Freigänger-Katzen, weil man deren Fortpflanzung nicht kontrollieren kann, und dient somit dem Tierschutz.
Bei einem Hund kann man verhindern, dass er sich unkontrolliert fortpflanzt. Somit fällt ein Hund nicht unter den Punkt "unkontrollierte Fortpflanzung".

Ich kenne persönlich zwei Hunde, die während der Kastration gestorben sind, und eine dritte Hündin hat nach einer Reanimation überlebt - da wurde die Kastra dann abgebrochen. Man sollte als Tierschützer im Sinne des Tieres solche Folgen einer OP bedenken, bevor man dazu rät!


Und die Diskussion über das Kastrationsverbot passt hier schon zur Thematik des Threads, weil die Threaderstellerin damit Argumentionshilfen bekommt, falls sie diese braucht.
 
Ich kenne weder den Schutzvertrag, noch die TE und die ehemalige Hundebsitzerin auch nicht.


Dazu braucht die ehemalige Halterin nur behaupten, dass sie niemals diesen Schutzvertrag ohne diese Kastrationsklausel abgeschlossen hätte und droht damit, den Hund, der dann ja - weil der Vertrag nichtig ist - rechtsgrundlos bei der TE ist - herauszuverlangen.

Eine ziemliche Drohkulisse.

Zu der Vertragsstrafe (falls es, wie die TE vermutet, nur ums Geld geht):

Diese ist "grundsätzlich" erstmal fällig, wenn die TE in Verzug kommt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html

Wie man in Verzug kommt regelt § 286 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

In Verzug kommt sie nach den vertraglichen Regelungen spätestens Ende Oktober.

Das ist nur ein ganz grober Abriss der rechtlichen Probleme, die entstehen können.

Um dieser möglichen Drohkulisse zu entgehen, würde ich der TE dringend raten, sich bereits jetzt einen versierten Anwalt zu nehmen.
Ja so sieht es aus wenn der Vertrag nur gemacht worden ist mit dieser Klausel.
Denn die Frau die den Hund hergegeben hat ,hätte sonst den Hund nicht hergegeben.
Deshalb erkundige Dich beim RA und das nicht erst wenn es schon Ärger gegeben hat.
@Hanca, es gibt Situationen wo Du nicht immer einen Hund im Griff hast.
Ein losreißen von der Leine genügt und schon gibt es wieder unerwünschten unkontrollierten Nachwuchs.
 
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Hallo,

Silva war so nett, zur Kastration Ja oder Nein einen Thread zu eröffnen:

http://www.hundeforum.com/forum/threads/32928-Kastration-wann-ja-wann-nein

Hier ist es mittlerweile doch sehr OffTopic geworden. Die Eingangsfrage war eine rechtliche bezüglich des Schutzvertrages.

Alles andere möchte ich Euch bitten, im verlinkten Thread weiter auszudiskutieren, danke.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hallo,

alle Beiträge, die sich nicht mit der Eingangsfrage beschäftigen, sind in den verlinkten Thread verschoben.
Leider gab es dabei technische Probleme, sodaß sie gerade weder hier noch dort auftauchen.
Wir arbeiten dran...

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

PS.: Fehler behoben...!
 
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Hallo Leute
sry war länger nicht mehr da und bin positiv überrascht...soviel Stärkung gibt mir echt Vertrauen. So die Besitzerin hat sich heute wieder gemeldet...Jetzt sitzt Ihr wohl die Züchterin im Nacken,denn mit Ihr hat sie diese Kastrationsvereinbarung wohl ausgemacht (Weiß der Geier!).
Inzwischen hat sich herauskristallisiert,dass die alte Besitzerin durchaus bereit ist weiterzugehen (zumindest droht Sie das an,weiß nicht ob Sie es auch wirklich macht).
Lustig dabei ist,dass Sie mir nicht die Nummer ihres alten Tierarztes gegeben hat und ich die selber rausgefunden habe...der hat mir auch das mit den drei Monaten gesagt! Schon merkwürdig,jetzt ist es plötzlich die Züchterin xD
Die Nummer will Sie mir auch nicht geben (kann mir denken warum).Auch hat Sie mir angeboten halbe halbe zu machen mit der Strafe...sehr sehr komisch.Werde mich auf keinen Fall darauf einlassen,sondern vermutlich echt einmal zum RA gehen...obwohl es ja so aussieht,als sei diese "Klausel"nicht rechtens.
Wisst Ihr ob ein erstes Beratungsgespräch mein Anwalt was kostet? Wenn ja wieviel?
Und ganz lieben,herzlichen Dank nochmal :zustimmung:

Wie kann man Bilder einfügen,dann würde ich euch das zeigen
 
Inzwischen hat sich herauskristallisiert,dass die alte Besitzerin durchaus bereit ist weiterzugehen (zumindest droht Sie das an,weiß nicht ob Sie es auch wirklich macht).

Lass dich nicht einschüchtern. Ich an deiner Stelle würde es drauf ankommen lassen und alles, was die von sich gibt, komplett ignorieren.


Wisst Ihr ob ein erstes Beratungsgespräch mein Anwalt was kostet? Wenn ja wieviel?

In der Regel schon. Ist in meinen Augen allerdings rausgeschmissenes Geld. Aber wenn du dich dann besser fühlst, dann mach es.

Torsten
 
Also ich werde mal abwarten ob ich die Nummer, bzw Email Adresse der Züchterin bekomme. Ansonsten werde ich jetzt einfach alles ignorieren was von Ihr kommt. Ich meine wie kann man nur so unverständlich sein!!
 



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