Benutzer527
Gast
Hallo,
"Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde". So steht es seit dem 13. Juli 2013 im Tierschutzgesetz, in § 11 Absatz 1, Satz 1, Nummer 8f. Ein kleiner Satz mit einer großen Wirkung, die am
1. August 2014 für Hundeschulen Realität wird, denn dann ist für sie die Übergangsfrist abgelaufen. So ist es höchste Zeit für Hundetrainer, aktiv zu werden – wenn dies nicht schon lange erfolgt ist.
Um die Erlaubnis zu erhalten, muss bei der zuständigen Behörde vor Ort, das sind in der Regel die Veterinärämter, schriftlich ein Antrag gestellt werden. Die Behörde wird daraufhin über die Sachkunde des Antragstellers entscheiden. Das erfolgt zunächst anhand der eingereichten Unterlagen und meist folgt dann ein Fachgespräch."
http://www.bhv-net.de/
Dieses Thema interessiert mich, aufgrund der aktuellen Ereignisse bezüglich Cesar Millan, dem aufgrund fehlender Sachkunde/Prüfung/Nachweise seine Show reduziert wurde.
Es scheint alles noch ein wenig unreif zu sein.
Im Grunde soll das Ganze nun geändert werden, ich gehe davon aus, dass es zum Wohle des Hundes geschehen soll oder etwa nicht?
Ich bin vollkommen anhnungslos bezüglich dieser "Materie".
Laienhaft kann ich nur meinen persönlichen Eindruck schildern.
Anscheinend kann jeder "Hundetrainer" einen Antrag stellen, unabhängig von seinen Methoden.
Das entnehme ich aus diesem Blog http://uschisoase.blog.de/2014/09/18/promis-hintertuer-show-cesar-millan-19430777/
Zu den Inhalten des Sachkundetests für Hundetrainer bzw. welche Nachweise sie erbringen müssen, kann ich nichts sagen, aber geht es nicht u.a. darum, Gewalt in der Hundeerziehung durch Hundetrainer zu vermeiden?
Wird dieses durch das neue Gesetz erreicht werden?
Soll das überhaupt Ziel werden?
Wie könnte das kontrolliert werden, außer, dass ein HT den Test ablegt?
Anschließend kann er theoretisch doch Hunden wieder Blechnäpfe ins Gesicht schlagen, Klapse verpassen, an der Leine rucken etc.
Eure Meinung, eure Gedanken und euer Wissen über den Sachkunde-Test, über die Zertifikate, §11 Tierschutzgesetz interessieren mich.
Was würdet ihr euch wünschen, wenn ihr mitreden könntet?
Was würdet ihr anregen?
Was sollte geändert werden?
Auf eine rege Diskussion mit euch freue ich mich.
LG Leo
"Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde". So steht es seit dem 13. Juli 2013 im Tierschutzgesetz, in § 11 Absatz 1, Satz 1, Nummer 8f. Ein kleiner Satz mit einer großen Wirkung, die am
1. August 2014 für Hundeschulen Realität wird, denn dann ist für sie die Übergangsfrist abgelaufen. So ist es höchste Zeit für Hundetrainer, aktiv zu werden – wenn dies nicht schon lange erfolgt ist.
Um die Erlaubnis zu erhalten, muss bei der zuständigen Behörde vor Ort, das sind in der Regel die Veterinärämter, schriftlich ein Antrag gestellt werden. Die Behörde wird daraufhin über die Sachkunde des Antragstellers entscheiden. Das erfolgt zunächst anhand der eingereichten Unterlagen und meist folgt dann ein Fachgespräch."
http://www.bhv-net.de/
Dieses Thema interessiert mich, aufgrund der aktuellen Ereignisse bezüglich Cesar Millan, dem aufgrund fehlender Sachkunde/Prüfung/Nachweise seine Show reduziert wurde.
Es scheint alles noch ein wenig unreif zu sein.
Im Grunde soll das Ganze nun geändert werden, ich gehe davon aus, dass es zum Wohle des Hundes geschehen soll oder etwa nicht?
Ich bin vollkommen anhnungslos bezüglich dieser "Materie".
Laienhaft kann ich nur meinen persönlichen Eindruck schildern.
Anscheinend kann jeder "Hundetrainer" einen Antrag stellen, unabhängig von seinen Methoden.
Das entnehme ich aus diesem Blog http://uschisoase.blog.de/2014/09/18/promis-hintertuer-show-cesar-millan-19430777/
Zu den Inhalten des Sachkundetests für Hundetrainer bzw. welche Nachweise sie erbringen müssen, kann ich nichts sagen, aber geht es nicht u.a. darum, Gewalt in der Hundeerziehung durch Hundetrainer zu vermeiden?
Wird dieses durch das neue Gesetz erreicht werden?
Soll das überhaupt Ziel werden?
Wie könnte das kontrolliert werden, außer, dass ein HT den Test ablegt?
Anschließend kann er theoretisch doch Hunden wieder Blechnäpfe ins Gesicht schlagen, Klapse verpassen, an der Leine rucken etc.
Eure Meinung, eure Gedanken und euer Wissen über den Sachkunde-Test, über die Zertifikate, §11 Tierschutzgesetz interessieren mich.
Was würdet ihr euch wünschen, wenn ihr mitreden könntet?
Was würdet ihr anregen?
Was sollte geändert werden?
Auf eine rege Diskussion mit euch freue ich mich.
LG Leo
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