Rechtsstreit - Ordnungsamt nimmt Mengederin ihre Hündin weg

In dem Fall wird die Bevölkerung sogar geschützt, denn angenommen dieser nicht versicherte Hund beißt einem Kind ins Gesicht, dass daraufhin sein Leben lang behindert ist .. wer zahlt denn dann das Schmerzensgeld? Die Besitzerin ja wohl kaum und Versicherung hat sie keine.

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nur mal so bemerkt.
jeder hund egal welcher rase oder nicht rasse er angehört sollte einer hundehaftpflichtversicherung haben.
denn jeder hund ja jeder sogar hunde kleiner rassen kann einem kind wenn er es ins gesicht beißt schlimme verletzungen beibringen.
 
Das weiß ich und ich habe das mit keinem Wort hier angezweifelt oder gesagt das es nicht so ist. Das es ein Listenhund ist tut in meinem Beispiel überhaupt nichts zu Sache, oder liest du das irgendwo?
 
Ich find die Verordnung auch fürn Arsch und ich finds bekanckt das ständig neue Pflichten auferlegt werden ABER ne Versicherung gehört für mich einfach dazu ohne Wenn und Aber. Kostet ja nun wirklich nicht die Welt. Da muss der Hund nichtmal wirklich mutwillig was "böses" getan haben. Ein dummer Zufall reicht doch vollkommen aus und schon ist das Geschrei groß. Versichert gehört jeder Hund egal wie groß oder klein und egal welche Rasse.

Und da sie ja scheinbar schonmal einen solchen Hund besessen hat (wozu sonst die Sachkundeerlaubnis?) geh ich davon aus, dass sie genau wusste das diese Pflichten eben nunmal bestehen. Das heißt sie hat sich BEWUSST gegen Versicherung entschieden. Das ist grobe Fahrlässigkeit wenn man was passiert... :nachdenklich1:
 
In dem Fall wird die Bevölkerung sogar geschützt, denn angenommen dieser nicht versicherte Hund beißt einem Kind ins Gesicht, dass daraufhin sein Leben lang behindert ist .. wer zahlt denn dann das Schmerzensgeld? Die Besitzerin ja wohl kaum und Versicherung hat sie keine.
Du vergißt, das nicht in allen Bundesländer eine Haftpflicht für den Hund vorgeschrieben ist. Sie ist in diesen Ländern immer noch freiwillig und liegt im Ermessen der Halter.
Auch eine Haftpflichtversicherung ändert weder das Verhalten des Hundes, noch das der Halter.... kleine wie große Hunde können einen Menschen sehr verletzen... aber das hängt von dem Verhalten von Hund/Halter ab... sie schützt niemanden, der Gebissen wird.

Geht es nur darum, das Schmerzensgeld gezahlt wird? Oder um die Verhinderung eines Vorfalls? Das obläge ja dem Halter und nicht der Versicherung.
Aber hier geht es nicht um das Abschließen einer Versichrung, sondern um bereits einen älteren und kranken Hund, der (vll.) den Rest seines Lebens im TH verbleibt - weil der Halter sich nicht die Verordnung eingehalten hat.


Merkst du, das du grundsätzlich davon ausgehst, das ein Hunde zubeißt? Sie beißen aber nur zu, wenn sie einen Grund dafür haben. Und das ein Grund nicht eintritt/eintreten kann, dafür ist der Halter verantwortlich

Nein, ernsthaft, ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst. Im Endeffekt kritisiert du nur das Listenhundegesetz an sich, aber nicht die Tatsache, dass der Frau der Hund weggenommen wurde, weil sie ihn weder angemeldet noch versichert hatte und vermutlich sogar illegal besitzt.
Du hast recht - aber muss man die Verordnungen nicht hinterfragen, eigentlich in jedem Fall??
Verändert die Einhaltung einer Verordnung den Hund ? Um den geht es ja hier....


Auf der einen Seite meint ihr, sie hätte sich an die Vorschriften halten müssen - auf der anderen Seite seid ihr sofort bereit, hier wegen einem Listenhund zu protestieren und evtl. eine Petition zu unterschreiben.
http://www.hundeforum.com/forum/thr...Hund-wegnehmen?p=560455&viewfull=1#post560455

In beiden Fällen haben sich die Halter nicht um die Einhaltung der Gesetze gekümmert. Beides sind Listenhunde.
Hier wird wegen dem Verhalten des Halters die Entscheidung für richtig empfunden -aber dort (da geht s auch um die Einhaltung der Verordnung) wird ein Aufstand gemacht.

Im Prinzip sind beide Fälle gleich (von den Verordnungen her).
Auch die Gesetze sind für alle Listenhunde. Die Gesetze/Verordnungen unterscheiden nicht den Einzelfall

Vll machst du dir über die Hundeverordnungen jetzt auch deine Gedanken?
 
Miwok das von dir geschriebene in einem anderem thema passt genauso gut hier rein wie in das von dir in deiner antwort eben, andere thema was du angesprochen hast.

Hier geht es nicht um persönliches Empfinden - sondern nach Gesetze

Mehr braucht man dazu wohl nicht sagen!

mehr brauch man nicht mehr sagen
 
Du vergißt, das nicht in allen Bundesländer eine Haftpflicht für den Hund vorgeschrieben ist. Sie ist in diesen Ländern immer noch freiwillig und liegt im Ermessen der Halter.
Auch eine Haftpflichtversicherung ändert weder das Verhalten des Hundes, noch das der Halter.... kleine wie große Hunde können einen Menschen sehr verletzen... aber das hängt von dem Verhalten von Hund/Halter ab... sie schützt niemanden, der Gebissen wird.

Ja das habe ich nicht bedacht, in Österreich ist es nämlich Pflicht ;)
Und mir ist schon klar, dass eine Versicherung nicht verhindert, dass ein Hund zubeißt, darauf wollte ich auch gar nicht hinaus. Lediglich auf das Schmerzensgeld. Bitte nicht so ernst nehmen ;)


Geht es nur darum, das Schmerzensgeld gezahlt wird? Oder um die Verhinderung eines Vorfalls? Das obläge ja dem Halter und nicht der Versicherung.
Aber hier geht es nicht um das Abschließen einer Versichrung, sondern um bereits einen älteren und kranken Hund, der (vll.) den Rest seines Lebens im TH verbleibt - weil der Halter sich nicht die Verordnung eingehalten hat.


Merkst du, das du grundsätzlich davon ausgehst, das ein Hunde zubeißt? Sie beißen aber nur zu, wenn sie einen Grund dafür haben. Und das ein Grund nicht eintritt/eintreten kann, dafür ist der Halter verantwortlich

Unterstellst du mir jetzt, dass ich Listenhunde für gefährlich halte? Tue ich nicht, im Gegenteil.

Du hast recht - aber muss man die Verordnungen nicht hinterfragen, eigentlich in jedem Fall??
Verändert die Einhaltung einer Verordnung den Hund ? Um den geht es ja hier....

Natürlich muss man das, aber darum ging es hier doch nicht. Es ist egal ob es ein Listenhund ist oder nicht, meiner Meinung nach. Sie hat sich nicht an die Vorschriften gehalten und muss jetzt mit den Konsequenzen leben. So ist das nun mal und da ist sie selber Schuld.

Auf der einen Seite meint ihr, sie hätte sich an die Vorschriften halten müssen - auf der anderen Seite seid ihr sofort bereit, hier wegen einem Listenhund zu protestieren und evtl. eine Petition zu unterschreiben.
http://www.hundeforum.com/forum/thr...Hund-wegnehmen?p=560455&viewfull=1#post560455

Ich habe und werde die Petition nicht unterschrieben/unterschreiben, weil es das selbe ist: Sie wussten, dass der Hund nicht legal gehalten werden darf und haben es trotzdem getan. Selber Schuld (jaja, der Fall ist tragischer wegen Wachkommakind, etc., aber das Prinzip ist das selbe)

In beiden Fällen haben sich die Halter nicht um die Einhaltung der Gesetze gekümmert. Beides sind Listenhunde.
Hier wird wegen dem Verhalten des Halters die Entscheidung für richtig empfunden -aber dort (da geht s auch um die Einhaltung der Verordnung) wird ein Aufstand gemacht.

Im Prinzip sind beide Fälle gleich (von den Verordnungen her).
Auch die Gesetze sind für alle Listenhunde. Die Gesetze/Verordnungen unterscheiden nicht den Einzelfall

Vll machst du dir über die Hundeverordnungen jetzt auch deine Gedanken?

Nein, ich sehe das genauso wie vorher: Hält man sich nicht an die Regeln ist man selber Schuld, wenn man danach die Konsequenzen zu tragen hat.
Dass die Listenhunderegelung Schwachsinn ist stimmt natürlich völlig, aber das ist ein anderes Thema.
 
@Schnegge
Ich weiß nicht, ob es dir aufgefallen ist, das ich nur von "Hund" schreibe - das Wort Listenhund kam von dir.
Damit erledigt sich die "Unterstellung", die du gemeint hast, zu lesen


von Schnegge
Hält man sich nicht an die Regeln ist man selber Schuld, wenn man danach die Konsequenzen zu tragen hat.
Dass die Listenhunderegelung Schwachsinn ist stimmt natürlich völlig, aber das ist ein anderes Thema.

Ein Widerspruch in sich?

Nur wenn man "schwachsinnige" Regeln hinterfragt und etwas gegen sie unternimmt... ergibt sich die Möglichkeit, die Regeln "abzuschaffen"
Das bezieht sich nun nicht nur auf diesen einen Fall - es wurden bereits durch Hinterfragen und versch. Unternehmungen sehr viele unsinnige Gesetze wieder abgeschafft
 
Ich meinte die Regeln "Hund anmelden" und "Hund versichern".
Und ja, die Listenhunderegel ist Schwachsinn, aber das heißt nicht, dass man sie ignorieren kann und dann nicht mit Konsequenzen rechnen muss.

Man kann gegen diese Gesetze protestieren oder sonst was machen um sie abzuschaffen und dafür bin ich auch. Nur völliges i
Ignorieren des Gesetzes und dann Rumheulen wenn man deswegen eine auf den Deckel bekommt ist keine dieser Möglichkeiten. In erster Linie hat man sich daran zu halten, auch wenn man es doof findet und etwas dagegen unternehmen will.
 



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