Rechtsstreit - Ordnungsamt nimmt Mengederin ihre Hündin weg

Erster Hund
Räuber / Mix (+07)
Zweiter Hund
Ronja / Mix (*07)
Hallo,

MENGEDE

Susanne Braun trauert. Trauert um ihre Hündin „Daisy Dee“. Doch die siebeneinhalb Jahre alte Staffordterrier-Mischlingsdame ist nicht gestorben oder weggelaufen. Das Ordnungsamt hat den Hund letzte Woche eingezogen und ins Dorstfelder Tierheim gesteckt. Denn Daisy Dee gilt als gefährlich.

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http://www.ruhrnachrichten.de/lokal...hre-Huendin-weg;art2577,2197927#plx1675323087

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
„Als das Ordnungsamt damals auf den Hund aufmerksam wurde, war er weder versichert noch angemeldet. Erst nach Aufforderung holte Frau Braun das nach.“

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Das der Hund nicht angemeldet war, darüber kann ich ehrlich hinweg sehen aber nichtmal versichert?! :nachdenklich1:

Ich mein klar, Fehler passieren, aber wir kennen unseren Rechtsstaat und wie kleinlich dieser ist! Und gerade wenn man einen Listenhund hat sollte man sich doch der Verantwortung bewusst sein und eine Haftpflicht ist FÜR MICH eine absolute Selbstverständlichkeit, egal ob Chihuahua Dogge oder Listenhund. :denken3:
 
da kann ich nur sagen selber schuld

wenn man ein hund solch einer rasse halten will dann weiß man auch was man zu tun hat.
und wenn man ihn nicht anmeldet und auch keiner versicherung hat dann gehört einen so ein hund auch nicht, das ist nun mal das diese rasse und mixe von diesen rasse was haltung angeht bestimmungen habe,
und diese muß man dann auch einhalten.
 
Ausnahmsweise bin ich einer Meinung mit pucki.
Natürlich traurig für beide, aber trotzdem selber Schuld.
 
da kann ich nur sagen selber schuld

wenn man ein hund solch einer rasse halten will dann weiß man auch was man zu tun hat.
und wenn man ihn nicht anmeldet und auch keiner versicherung hat dann gehört einen so ein hund auch nicht, das ist nun mal das diese rasse und mixe von diesen rasse was haltung angeht bestimmungen habe,
und diese muß man dann auch einhalten.

Richtig, sehe ich genauso, grade wenn es sich um so eine Rasse handelt, (die es eh schon schwer genug hat) sollte man sich an die Vorschriften halten um den Paragrafenreitern keinen Angriffspunkt zu geben.
 
„Da ich im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis war, solche Hunde zu halten, war ich mir sicher, dass auch Daisy Dee bei mir bleiben darf“, sagt Susanne Braun. Das sei ihr auch seitens einer Amts-Veterinärin signalisiert worden. „’Kein Problem‘, versicherte mir die Ärztin damals bei der Rassefeststellung.
Ich würde daraus schließen, dass sie schonmal einen Listenhund gehalten hat. Aber gibt es wirklich unbefristete Erlaubnisse dafür? Wenn sie einen hatte, müsste sie doch wissen, dass ein Hund angemeldet werden muss sowie auch versichert.
Dann hat sie den Hund auch noch von bekannten bekommen. Eigentlich sollte sich doch ein Mensch so weit auskennen, dass Staffs in Deutschland nicht importiert oder gezüchtet werden dürfen. NMur Tierheime dürfen die beschlagnahmten Hunde weitervermitteln. Wie kam der Bekannte dann an den Hund dran? Hat er ihn illegal geholt?
 
Aus dem Artikel:
„Inzwischen ist mein Vergehen schon über vier Jahre her. Da könnte das Ordnungsamt ein Einsehen haben“
und
„Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens fünf Jahre. Daher müsste Frau Braun sich noch ein Jahr gedulden, bis sie sich offiziell um den Hund bewerben kann.“

Nur weil man keine Haftpflicht abgeschlossen, den Hund nicht angemeldet hat und er vll. illgeal nach D gekommen ist, wird der Hund dadurch doch nicht "gefährlicher"?

Was ist Sinn und Zweck der Hundeverordnung? Eigentlich nur, das "die Bürger vor gefährlichen Hunden" geschützt werden.

Dieser Hund ist aber nicht "gefährlich" - nur seiner Rasse nach.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, 1000 Vorschriften zu machen, damit sich der Sinn der Verordnungen erfüllt!
Das beweist noch lange nicht, das man "verantwortungsvoll" mit seinem Hund umgeht!


Und wer möchte am Ende noch einen gesundheitlich vorbelasteten Hund haben?
Denn zu allem Übel ist Daisy Dee auch noch schwer krank, braucht Herztabletten und hatte drei Tumore im Körper, die entfernt wurden.“
Er wird bis zu seinem Lebensende im TH sitzen. Obwohl er schon lange Zeit bewiesen hat, dass er (und die Haltung) keine Gefahr für seine Umwelt ist.

Ist es das, was die Gesetze wollen?
Wie "nützlich" sind denn die Hundeverordnungen und die damit verbundenen Vorschriften?
 
klar ist doch das sie das was man braucht und machen muß nicht gemacht hat.
sie hat sich nicht an die vorgaben für die haltung solcher hunde gehalten.

hätte sie es getan dürfte sie ihn behalten.

alle andere halter solcher rassen müssen es ja auch machen und deren hunde sind auch liebenwerte hunde die sicher nicht mehr oder weniger mal aufgefallen sind wie hunde deren rassen die diese vorgaben nicht haben.
 
Pucki, gebe dir schon recht, aber ist das nun der Sinn der Hundeverordnungen?
Ich dachte immer, da ging es vordergründig darum, "die Bevölkerung zu schützen"
 
In dem Fall wird die Bevölkerung sogar geschützt, denn angenommen dieser nicht versicherte Hund beißt einem Kind ins Gesicht, dass daraufhin sein Leben lang behindert ist .. wer zahlt denn dann das Schmerzensgeld? Die Besitzerin ja wohl kaum und Versicherung hat sie keine.

Nein, ernsthaft, ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst. Im Endeffekt kritisiert du nur das Listenhundegesetz an sich, aber nicht die Tatsache, dass der Frau der Hund weggenommen wurde, weil sie ihn weder angemeldet noch versichert hatte und vermutlich sogar illegal besitzt.
 



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