Rechtsprechung des BVerwG zur Aufnahme von Fundtieren im Tierheim

Wenn man sich diese Rechtsprechung

http://www.bverwg.de/pm/2018/27

ansieht und die Praxisferne sieht, wundert man sich nicht, weshalb immer mehr bundesdeutsche Tierheime eine Zusatzeinnahme mit Auslandstieren suchen.

Hier ist eine einfacher zu lesende Version:

https://www.erna-graff-stiftung.de/fundtiere-im-tierheim-abzugeben-wird-teuer-fuer-das-tierheim/

Man muss sich das vorstellen: Da findet oder fängt jemand einen offensichtlich herrenlosen Hund und bringt den ins nächste Tierheim. "Nee", sagen die da, "den dürfen wir nicht aufnehmen, den müssen sie zum Fundamt der zuständigen Gemeinde bringen". Der brave Finder macht das auch und will den Hund beim Fundamt abgeben. Der dortige Beamte ist aber auf Hunde im Büro nicht eingerichtet, kriegt Schnappatmung und sagt dem Finder, er soll den Hund ins Tierheim bringen. Muss der Finder aber nicht, er kann den Hund im Büro lassen und gehen. Dann muss der Hund entweder von irgendwelchen Dritten hingefahren werden oder das Tierheim holt den - gegen Kostenersatz - ab.
Sollte der Finder so nett sein und erneut zum Tierheim fahren, muss er einen Schein des Fundamtes dabei haben, dass er den Fund des Hundes bei der Gemeinde angezeigt hat, ansonsten das Tierheim sich wiederum weigert.... siehe oben.
 
Was für ein Schwachsinn. Langsam fragt man sich in Deutschland wirklich, ob noch gesunder Menschenverstand zu finden ist, oder ob Deutschland sich zugrunde regelt? Man kann das als Normalbürger gar nicht mehr nachvollziehen
 
Ich kann das nichtmal als "Behördenmensch" nachvollziehen.
Rein nach dem Gesetz ist diese Entscheidung sogar richtig, aber völlig praxisfremd.
Ich habe in dem Vertrag mit unserem Tierheim eine Klausel drin, wonach die berechtigt sind, Fundtiere aus meinen Gemeinden aufzunehmen und dies nur binnen 3 Werktagen per Fax oder auch Anruf melden müssen.
Das klappt gut.
 
Ich hab den Eindruck "Vater Staat" will alles immer besonders klug und gut regeln. Geht nur meist nach hinten los :(
 
Normalerweise ist es doch so, dass es in jeder Gemeine ein Tierheim gibt, das mit der Aufbewahrung von Fundtieren beauftragt ist.
Da finde ich es völlig normal, dass die Vereine (oder Privatpersonen), die diesen Auftrag nicht haben, auch keine Kosten geltend machen können.

Wenn die beklagte Gemeinde allerdings keine derartigen Vorkehrungen getroffen hat, dann müssen Fundtiere eben erst mal ins Rathaus. Ich bin sicher, es dauert keine 2 Stunden, bis ein Tierschutzverein den Auftrag hat. :p
 
Wobei das in diesem Fall die Richter des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts waren. Und die sie ja unabhängig von der sonstigen Staatsgewalt.
Aber die sitzen schon in ihren Elfenbeintürmchen. Wobei sie formaljuristisch sogar Recht haben, der § 967 bestimmt, dass die Fundsache - also auch Tiere über § 90a BGB - an die zuständige Behörde abgeliefert werden kann.
Das habe ich in 40 Jahren Tätigkeit bei 2 Gemeindeverwaltungen - davon 18 Jahre Ordnungsamt - aber erst 2 mal erlebt, Finder bringen die Tiere gleich zum Tierheim.

Damit gehen sie sogar ein Risiko ein. Zunächst kann das Tier ja das Auto beschädigen und die Finder haftet grundsätzlich auch gegenüber dem Verlierer, ggf. auch gegenüber unbeteiligte Dritten. So ganz ohne ist sowas nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__967.html
 



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