Leinenzwang und Kotbeutelpflicht - Berliner Parlament berät über Hundegesetz

Den Hundeführerschein gibt es in Niedersachsen (wo ich wohne) schon länger für alle Hunde unabhängig von der Rasse die nach dem 1.7.2011 angeschafft wurden. In Berlin gilt der Hundeführerschein vermutlich nur für Hunde über 30 cm SH weil es durch die ganz kleinen keine ernsthafte Vorfälle gibt.

Grundsätzlich bin ich für den Hundeführerschein, ich frage mich aber ob das so wie mit dem Führerschein fürˋs Auto ist: Manche werden ihr Leben lang nicht kontrolliert solane nichts passiert. Und was ist wenn jemand keinen Hundeführerschein hat und es einen Beißvorfall mit dem Hund gibt? Wenn ich an manche Kleinanzeigen denke wo z.B. Hunde getauscht werden sollen, interessiert das wohl nicht jeden Hundehalte sonderlich.

Gerade in den letzten Wochen gab es in meiner Gegend einige Beißvorfälle mit Hunden und das sollte eigentlich durch den Hundeführerschein verhindert weden. Ich glaube den Hundeführerschein machen hauptsächlich Hundehalter die sich sowieso mit Hundeverhalten befassen.

Leinenpflicht für die Stadt finde ich schon sinnvoll. Da geht es mir um die Sicherheit der Hunde denn für mich (!) gehören Hunde in der Stadt an die Leine.

Ein zentrales Hunderegister hat Niedersachsen auch. Was das aber wirklich bringt, keine Ahnung?
 
Ich finde beides korrekt :jawoll:
Besonders Leinenzwang sollte für die Sicherheit von allen beteiligten selbstverständlich sein.
Habe schon erlebt, dass selbst die artigsten Hunde auf ein mal Gefahr laufen, weil Sie über Straßen laufen als Sie meinen Henry gesehen haben :(
 
Die Rasseliste soll abgeschafft werden und andrerseits strengere Auflagen für Besitzer von "Kampfhunden"?

Verstehe nur ich das nicht?

Von knapp 600 Vorfällen mit Hunden waren nur ganze 28 mit Listenhunden.

Warum zieht man daraus nicht mal die richtigen Schlußfolgerungen? Das diese Rassen eben nicht gefährlicher sind als andere.

Statt dessen dankt man an generellen Maulkorb-und Leinenzwang.

Ich könnte nur k.... wenn ich sowas lese.

Alles andere, Hundeführerschein, Register usw. ist mir persönlich ziemlich wurscht. Schaden wird keinem HH, ob es aber Vorfälle wirklich effektiv verhindert ist zumindest zweifelhaft.
Allerdings bin ich auch gegen Ausnahmen beim Hundeführerschein für Leute, die schon Hunde haben.
Der Besitz eines Hundes ist nicht mit Wissen gleichzusetzen, sieht man ja oft genug.
 
Der Besitz eines Hundes ist nicht mit Wissen gleichzusetzen, sieht man ja oft genug.

Das unterschreib ich sofort!

Ich wäre dafür, dass man einfach mal mehr kontrolliert. Fängt doch schon bei den Steuern an.

Ich wäre schon zufrieden wenn die Städte mehr auf Einhaltung ihrer Satzungen achten würden. Aber solange jeder HH macht was er will und damit auch noch durchkommt, wird sich, auf lange Sicht, nicht wirklich etwas ändern.
 
Die Rasseliste soll abgeschafft werden und andrerseits strengere Auflagen für Besitzer von "Kampfhunden"?

Verstehe nur ich das nicht?

Von knapp 600 Vorfällen mit Hunden waren nur ganze 28 mit Listenhunden.

Warum zieht man daraus nicht mal die richtigen Schlußfolgerungen? Das diese Rassen eben nicht gefährlicher sind als andere.

Statt dessen dankt man an generellen Maulkorb-und Leinenzwang.

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So ich wie ich das lese (auch in anderen Quellen), wird es keine Rasseliste geben, sondern ein gefährlicher Hund (Kampfhhund hört sich für Medienheinis griffiger an) dann unter Leinen- und Maulkorbzwang gestellt werden. Also ein Hund wo bei EInzelfallprüfung rauskam, dass er "gefährlich" ist. In NRW sind das Hunde die durch den Wesenstest gefallen sind, ein anderes Tier getötet haben, zivilscharf gemacht wurden usw. Als eine Regeleung die ich absolut begrüßenswert finde.

Wenn es entsprechend kontrolliert wird, finde ich das Gesetz gut.
 
Also ein Hund wo bei EInzelfallprüfung rauskam, dass er "gefährlich" ist. In NRW sind das Hunde die durch den Wesenstest gefallen sind, ein anderes Tier getötet haben, zivilscharf gemacht wurden usw. Als eine Regeleung die ich absolut begrüßenswert finde.

Jep. Schleswig-Holstein hat ja auch die Rasseliste abgeschafft und es gibt nur noch Gefährlichkeitseinstufungen aufgrund bestimmter Vorfälle.
Interessant bei uns ist die Amnestieregelung des § 7 Abs. 4 des Gesetzes:

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...omdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HuGSHpP7#focuspoint
 
So ich wie ich das lese (auch in anderen Quellen), wird es keine Rasseliste geben, sondern ein gefährlicher Hund (Kampfhhund hört sich für Medienheinis griffiger an) dann unter Leinen- und Maulkorbzwang gestellt werden. Also ein Hund wo bei EInzelfallprüfung rauskam, dass er "gefährlich" ist. In NRW sind das Hunde die durch den Wesenstest gefallen sind, ein anderes Tier getötet haben, zivilscharf gemacht wurden usw. Als eine Regeleung die ich absolut begrüßenswert finde.

Wenn es entsprechend kontrolliert wird, finde ich das Gesetz gut.

Wenn es tatsächlich Einzelfallentscheidungen sind, dann ist das ja okay und nachvollziehbar.
 
Ist so, Verena.
Geht auch nicht anders.
Entweder stellt der Gesetzgeber bestimmte Rassen bzw. deren Mischlinge mit unterschiedlichen Abstufungen (Listenhunde I oder II) unter Generalverdacht/Auflagen/Genehmigungen oder er macht dies rasseunabhängig bei im Einzelfall gefährlichen Hunden.
 



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