Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Hallo ihr lieben.
Ich bin vor kurzen auf folgenden Gesetzestext gestoßen:

§ 11 Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.


zu 1) Kiara ist bei der Gemeinde zwecks Steuern gemeldet. Ihre größe musste ich nicht angeben, nur ob sie ein Listenhund ist oder nicht. Was ist eigentlich gemeint?

Zu 2) Ich habe keinen Sachkundenachweis, was bedeutet zuverlässig? Kiara ist versichert und gechipt.

zu 4) Das Gesetz ist von 2002, Kiara haben wir seit 2004. Meine Eltern hatten vor über 25 Jahren Bernhandinier gehabt, aber die werden wohl nicht mehr die Bedinung erfüllen.

zu 6) Kiara ist eh innerorts angeleint. Ich bin nur davon ausgegangen, dass Leinenpflicht generell gilt und nicht nur für Hunde über 20kg oder 40cm (Kiara ist 43cm hoch),

Bin etwas verwirrt. Bisher hat mich niemand auf das Gesetz angesprochen. Darauf gestoßen bin ich, als wer im Verein meinte, Jungendliche unter 18 Jahren dürfen generell nicht mit Hunden mit einer Schulterhöhe von 40 cm spazieren gehen.
Kann mir jemand helfen, diesen Gesetzestext zu verstehen?
Vielen Dank
Isabell und ihr "großer" Hund Kiara
 
Hallo,

die Quellenangabe fehlt, bitte nachtragen/nachreichen.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
In meiner Stadt ist es so, dass der Hund beim Ordnungsamt gemeldet werden muss.
Es reicht nicht ihn nur zur Steuer anzumelden.
Ich würde einfach mal beim OA anrufen und mich informieren.:jawoll:
 



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