Zunächst ist es eine Frage der Definition von Strafe.
Definition lt. Wiki:
Die Strafe (bedeutet nach Kluge, 1963, mhd: "mit Worten tadeln") ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel vom Erziehenden oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der Situation) unangemessen qualifiziert wird.
soweit so gut, weiter heißt es dann aber auch noch:
Strafe ... ist nach einer vorherrschenden Definition ein Übel, das einer Person, (dem „Täter“), für ihr eigenes, vergangenes, tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln (Tun oder Unterlassen) von der Gesellschaft auferlegt wird und mit dem ein sozialethischer Tadel als Unwerturteil gegenüber dieser Person verbunden ist. Sicherlich schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht, aber inwieweit dies nunmoralisch vertretbar ist, lassen wir für den Moment mal dahingestellt sein, es setzt aber injedem Fall voraus, das der Täter sich seines handlens bewußt ist oder bewußt werden kann indem er dies im Nachhien(!) zu überdenken hat - ist dies dem Hund überhaupt möglich?
Und dieser zweite Abschnitt macht die Berechtigung zu Strafe im eignentlichen Sinne gegenüber dem Hund null und nichtig, denn es setzt ein bewußt, schuldhaftes Handeln voraus - also Absicht, dies möchte ich jedoch keinem Hund unterstellen.
Ich setze Grenzen, zur Sicherheit der Hunde und um meine Grenzen zu wahren, im Gegenzug respektiere ich ihre.
Wenn einer der Hunde zieht, dann ist das eine Grenzüberschreitung und zwar meiner persönlichen Grenzen, des es hat zur Folge, das der Hund dann an mir ruckt und bei manchen Hunden, ist das nicht ohne, das muß ich nicht dulden.
Ich würde den Hund aber dafür nie Strafen im Sinne von Anschreien oder Gewalt antun - jedoch übe ich einen gewissen Zwang aus, indem ich stehenbleibe, u.U. mich umdrehe und in die andere Richtung weitergehe, die Hunde sind dann gezwungen sich mir anzuschließen.
Nun gibt es auch HH, die schon Zwang ablehnen und als Gewalt betrachten :nachdenklich1:, aber Grenzen setzen, bedeutet immer auch eine gewisse Form von Zwang, da geht kein Weg daran vorbei. Auch die Tatsache, das ich einen Hund an der Leine führe und damit seinen Bewegungsfreiraum einschränke ist in gewisser Weise ein Zwang, selbst wenn ich ihm dies positiv vermittelt habe und er gerne bei mir geht, letztlich bleibt es aber eine Einschränkung und eine Grenze, ohne die es eben nicht geht im Leben, weder bei Hunden noch unter Menschen.
Ich möchte an dieser Stelle gerne Thomas Baumann zitieren aus "Plädoyer gegen die Bestrafung":
"Unser Umgang mit Hunden orientiert sich im wesentlichen an den Haltungsbedingungen, sowie an erzieherischen Komponenten zur Optimierung der Mensch-Hund-Beziehung.
Interessant dabei ist, dass das moderne Hundewesen Verhaltenskomplexe des Hundes sehr gut erfasst und Konditionierungsvorgänge ausgezeichnet erläutert. Auch der kritische Umgang mit althergebrachten und unzutreffenden Begriffen wie Aggressions- und Kampftrieb oder Schärfe ist zu begrüßen.
Um so verwunderlicher erscheint es, dass selbst renommierte Fachleute beim Umgang mit Hunden mit dem derart unsinnigen und unzutreffenden Begriff STRAFE so umgehen, als sei er ein vernünftiger Bestandteil der Kynologie.
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wir dürfen ein aus unserer Sicht unerwünschtes Verhalten nicht einfach als unrechtes Verhalten unserem Hund überstülpen. Hier macht der Hund doch nur aus Sicht des Menschen etwas falsch. Der Hund selbst jedoch handelt lediglich im Sinne seiner phänotypischen Vorgaben.
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Strafe bedeutet Schuld und Sühne, Strafe folgt auf Unrecht, Strafe als Konsequenz für vermeintlich falsches oder gar böswilliges Verhalten, Strafe erfolgt meist nach(!) einem Fehlverhalten und soll anhand einer individuellen Wirkung zu einer Verbesserung künftigen Verhaltens führen.
Straftäter werden eingesperrt nachdem(!) sie eine Straftat begangen haben. Nicht wenige Hundebesitzer übertragen dieses Vorgehen auf ihren Vierbeiner und sperren sie einfach weg, nachdem diese ein unerwünschtes Verhalten gezeigt hatten.
Ebenfalls häufig werden weggelaufenen Hunde bestraft, nachdem (!) sie zurück gekommen sind. Wie unsinnig und falsch agierend sich doch Hundebesitzer verhalten könne, wenn sie ihren Vierbeiner bestrafen. Bestraft wird ochhier in diesem Fall nicht das unerwünschte Weglaufen sondern das Zurückkommen.
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Zitat Ende