Hat an als Vermieter eigentlich die Möglichkeit auf eine Haftpflichtversicherung zu bestehen, die Mietsachschäden mit einschließt? Dann hätte sich das Problem doch erledigt.
Bestehen kann man bei Einzug der neuen Mieter auf alles mögliche.
Ob die Modalitäten dann allerdings bestehen bleiben ist kaum mehr zu überprüfen.
Einzig sicher ist wohl eine bei Vertragsabschluss hinterlegte Kaution. Und je nach Ausmaß der Zerstörung decken maximal drei Monatskaltmieten die entstandenen Kosten kaum ab.
In diesem Fall war es auch so, dass die potentiellen Mieter uns bei Vertragsabschluss Dinge versprochen und auch nachgewiesen haben, die letztlich leider keinen Bestand hatten.
Das ist aber alles kein Kündigungsgrund. Grundsätzlich ist es eigentlich kaum möglich, Mieter zu kündigen - im Zweifelsfalle muss der Vermieter tatsächlich zu sehen, wie Fremde sein Eigentum regelrecht runter wirtschaften.
Deswegen ist es eigentlich nicht verwunderlich, wenn im Vorfeld entsprechende Skepsis besteht.
Sorry, OT.