Auf Wohnungssuche, aber niemand will einen Rottweiler mit einziehen lassen. Was nun ?

Hat an als Vermieter eigentlich die Möglichkeit auf eine Haftpflichtversicherung zu bestehen, die Mietsachschäden mit einschließt? Dann hätte sich das Problem doch erledigt.

Bestehen kann man bei Einzug der neuen Mieter auf alles mögliche.
Ob die Modalitäten dann allerdings bestehen bleiben ist kaum mehr zu überprüfen.
Einzig sicher ist wohl eine bei Vertragsabschluss hinterlegte Kaution. Und je nach Ausmaß der Zerstörung decken maximal drei Monatskaltmieten die entstandenen Kosten kaum ab.

In diesem Fall war es auch so, dass die potentiellen Mieter uns bei Vertragsabschluss Dinge versprochen und auch nachgewiesen haben, die letztlich leider keinen Bestand hatten.
Das ist aber alles kein Kündigungsgrund. Grundsätzlich ist es eigentlich kaum möglich, Mieter zu kündigen - im Zweifelsfalle muss der Vermieter tatsächlich zu sehen, wie Fremde sein Eigentum regelrecht runter wirtschaften.
Deswegen ist es eigentlich nicht verwunderlich, wenn im Vorfeld entsprechende Skepsis besteht.

Sorry, OT.
 
Geht der Mietschaden über die "normale" Abnutzung eines Wohnraumes hinaus, bzw. kann nachgewiesen werden, dass es sich hierbei nicht um "Der Hund hat die Tapete angekaut", sondern um "Der Hund hat aus Langeweile und schlechter Haltung heraus das komplette Laminat geschreddert!" handelt, zahlt auch keine Haftpflicht. Die schauen sich schon an, was da als Schaden angegeben wird, und ob das im üblichen Maße ist. Meine Tante hatte eine Wohnung an Hundehalter vermietet, deren Hund komplette 60qm CV-Bodenbelag zerbissen, abgerupft und zerstört hat. Deren Haftpflicht zahlte nicht, da sie gesagt hat dass die Halter in hohem Maße ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt haben. Selbst mit so einer Versicherung kann sich ein Vermieter also nie sicher sein. Meine Tante wartet heute noch auf Geld........
 
...und wenn deine tante nicht gepetzt hätte
wäre sie schon glücklich.
 
Sorry, verstehe ich nicht?

In welcher Hinsicht hat sie "gepetzt"? Weil sie nicht gesagt hat "Okay, kein Ding, ich kauf alles selbst neu"?

Sinnlos.
 
nein,wenn sie der versicherung nicht mitgeteilt hätte .....

Deren Haftpflicht zahlte nicht, da sie gesagt hat dass die Halter in hohem Maße ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt haben.

hätte die versicherung evtl. den schaden übernommen.
 
Wir wohnen seit vielen Jahren auch wieder zur Miete, allerdings immer in EFH. Wir kennen auch diese Schwierigkeiten. Bleibt immer ehrlich zu den Vermietern. Unsere Haftpflicht wird bei einem erneuten Umzug auch einiges Zahlen müssen.
Ich glaub zu 90% hat das nichts mit der Rasse zu tun.
Gebt doch mal selber eine Anzeige in der Zeitung auf. So, wie Junge Familie mit Hund sucht....
 
leider ist es so,auch wenn es heisst hunde dürfen kein hinderniss sein,ist es immernoch die endscheidung des vermieters an wen er vermietet,euch bleibt leider keine andere wal als weiter zu suchen,ich wünsch euch ganz viel glück das ihr einen vermieter findet der hunde mag,egal ob listenhunde oder nicht.
 
Neues BGH-Urteil...

Guten Morgen,

Der BGH hat mittlerweile entschieden, dass die Hundehaltung nicht mehr generell verboten werden darf.

Schau mal bitte im Netz, da wirst Du das entsprechende Urteil, bzw die Entscheidung finden...


Viel Glück


Barbara
 
Guten Morgen,

Der BGH hat mittlerweile entschieden, dass die Hundehaltung nicht mehr generell verboten werden darf.

Schau mal bitte im Netz, da wirst Du das entsprechende Urteil, bzw die Entscheidung finden...


Viel Glück


Barbara


das wird ihr nicht viel helfen,es gibt diese endscheidung ja ,aber es ist numal die endscheidung des vermieters ob er eine wohnung an einem hundebesitzter vermietet,kein gericht kann einen vermieter dazu zwingen seine wohnung an einem hundebesitzter zu vermieten,in diesem besagten fall geht es um einen mieter der einen hund hat,und nicht darum das er eine wohnung haben will.
 
Hat an als Vermieter eigentlich die Möglichkeit auf eine Haftpflichtversicherung zu bestehen, die Mietsachschäden mit einschließt?
Das Recht hat ein Vermieter natürlich nicht, aber es wird dennoch oft verlangt und muss als Entgegenkommen seinerseits gewertet werden.

Denn er hat ja auch das recht einem die Wohnung nicht zu vermieten ;)

Mein Vermieter hat darauf bestanden das ich ihm eine Kopie meiner Haftpflichtversicherung mit Mietschäden zukommen lasse. Was für mich kein Problem war weil wir ja eh eine haben, aber er wollte es sehen.
 



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