- Erster Hund
- Luke (3) Mix
- Zweiter Hund
- Polly (2) Mix
- Dritter Hund
- Alice (1) Mix
Nach meinem Wissen darf ein Vermieter sehrwohl einen Hund verbieten, der den "Hausfrieden stört".
Ob das nun hier wirklich so war oder ob sich einfach nur irgendwer wegen Kleinigkeiten gestört fühlte, kann ich natürlich auch nicht sagen.
Trotzdem darf der Vermieter einen bereits erlaubten Hund wieder verbieten, wenn andere Mieter oder Nachbarn sich durch den Hund gestört fühlen.
Es liegt dabei immer im Ermessen des Einzelnen, was er als störend empfindet.
Im Zweifelsfall muss man dann irgendwelche Behörden einschalten um die Situation beurteilen zu lassen.
Natürlich kann man sich da gegenseitig verklagen und streiten, aber ich denke, wenn der Vermieter erstmal gegen den Hund ist, wird es kein entspanntes Vermieter-Mieter-Verhältnis mehr geben.
Den Stress muss man sich ja auch nicht antun, denn wenn das Thema erstmal aufkommt, dann ziehen erfahrungsgemäß oft andere Mietparteien mit und finden auch Dinge/ Verhaltensweisen, die sie an dem Hund oder in Wahrheit auch an dem Hundehalter stören
Ob das nun hier wirklich so war oder ob sich einfach nur irgendwer wegen Kleinigkeiten gestört fühlte, kann ich natürlich auch nicht sagen.
Trotzdem darf der Vermieter einen bereits erlaubten Hund wieder verbieten, wenn andere Mieter oder Nachbarn sich durch den Hund gestört fühlen.
Es liegt dabei immer im Ermessen des Einzelnen, was er als störend empfindet.
Im Zweifelsfall muss man dann irgendwelche Behörden einschalten um die Situation beurteilen zu lassen.
Natürlich kann man sich da gegenseitig verklagen und streiten, aber ich denke, wenn der Vermieter erstmal gegen den Hund ist, wird es kein entspanntes Vermieter-Mieter-Verhältnis mehr geben.
Den Stress muss man sich ja auch nicht antun, denn wenn das Thema erstmal aufkommt, dann ziehen erfahrungsgemäß oft andere Mietparteien mit und finden auch Dinge/ Verhaltensweisen, die sie an dem Hund oder in Wahrheit auch an dem Hundehalter stören