Haftung nach Beißvorfall

Hallo,
mein Hund ist vor drei Wochen von zwei gefährlichen Hunden angefallen worden, die aus ihren Zwingern entlaufen sind und dann Marodierend durchs Dorf gelaufen.
Resümee des ganzen, mein Hund hat den Rücken Zerbissen und meine Wade hat auch einen Biss über bekommen.
Den genauen Vorgang möchte ich hier nicht schildern um den Thread nicht zu sprengen.

Die Polizei / Ordungsamt hat den Vorfall aufgenommen und ich habe jetzt Tierarztkosten + Krankenhaus + eine Kaputte Hose (Summe 350€).

Ich habe jetzt folgende Fakten zusammen Ermittelt:

Die Hunde werden in einem Zwinger bei einem Haus im Ort A. von einem Sozialhilfeempfänger Namens Kurt F. gehalten.
Dieser zahlt auch die jährlich anfallende Hundesteuer.

Der Sohn ein Kevin F. aus der Ortschaft B. hat die Hunde "aus versehen" aus dem Zwinger gelassen, geht arbeiten und wäre "Pfändbar".

Meine Schadenersatzvorerdung in höhe von 350€ wurde nach verstreichen einer Frist von zwei Wochen nicht bezahlt.

Meine Frage ist jetzt, wer ist "Haftbar" für diesen Schaden, bzw. an wenn kann ich den Mahnbescheid senden?
 
Das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt.
Rein aus dem Bauch heraus würde ich als Laie sagen, dass der Halter haftbar ist. Sind seine Hunde, darum trägt er mMn auch die Verantwortung (Schlagwort "Gefährdungshaftung") für seine Hunde.
 
Also die Hunde sind dem Sohn, aber Vater hat diese 99% der Zeit, da dieser anscheindet keine Lust / Zeit mehr hat diese zu versorgen.
Da der Vater die Hunde-Steuer bezahlt, müsste dieser eigentlich auch der "Halter" sein und damit Haftbar.
Ein Haftpflicht wurde übrigens nicht für die Hunde (meines Wissens) nicht Abgeschlossen, obwohl es schon mehrfach zu Beißvorfällen gekommen ist (Behörde ist Informiert).
Problem ist nur, Vater lebt von Sozialhilfe und wie es so schön heißt, fasse mal einem nackten in die Taschen....
 
Das solltest du wirklich einen Anwalt fragen, der wird dir auch eher sagen, wie groß die Chancen sind, da was zu bekommen, wenn die Hunde nicht versichert sind. Eine kompetente Rechtberatung wird dir hier wohl keiner geben können.
 
Tja, wenn diese keine Geld haben. Wird es wirklich schwierig sich das Geld wieder zu holen. Da können große Kosten entstehen.

1. Du brauchst von allen Sachen, wie Tierarzt und Deinem Arzt ein Gutachten (da muss man in Vorkasse treten)
2. Das Einfordern des Geldes kostet auch noch Geld, wieviel kommt natürlich darauf an, wie lange es dauert und es kann auch noch zum Prozess kommen.
3. Dann könnte man evtl. Schadenersatzansprüche auf Arbeitsunfähigkeit stellen.
4. Ein Anwalt ist auf jeden Fall in diesem Moment notwendig.

Das will wirklich sehr gut überlegt sein.
 
Hast Du Rechtschutz ? Advokat oder ähnliches ? Dann geh zum Anwalt…

Gab es Zeugen?

Wenn du beim Arzt warst, bekommst Du auch einen Schadensbericht 🖖
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist in der Regel eine telefonische Beratung kostenlos, es gibt aber auch ohne RSV Anwälte, die eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.
Bei meiner RSV ist es so, dass ich 300€ Selbstbeteiligung habe, für mich würde es sich bei einer Summe von 350€ Schaden daher gar nicht lohnen, die Rechts-Maschinerie in Gang zu setzen.
Und wie @BaluStarrmann auch schon schrieb: es entstehen dir bei Einschaltung eines Anwaltes zusätzliche Kosten, die du nicht zurückbekommst, wenn beim Halter nichts zu holen ist.
350€ ist viel Geld, keine Frage, es wird aber weitaus mehr werden, wenn du keine RSV hast.
 
Meine Schadenersatzvorerdung in höhe von 350€ wurde nach verstreichen einer Frist von zwei Wochen nicht bezahlt.
Ich würde bei einer erneuten Fristsetzung - sofern bei der ersten Frist nicht geschehen - deutlich mehr Druck machen durch den Hinweis, dass du bei Nichteinhaltung Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen wirst.
 
deutlich mehr Druck machen durch den Hinweis, dass du bei Nichteinhaltung Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen wirst.
Wenn nicht eh schon durch die Polizei gemacht, dann bei der Anzeigeerstellung nur den Vorfall schildern. Die sollen sich dann überlegen was sie draus machen. Da Hunde im Spiel waren kann man auch von gefährlicher Körperverletzung reden, (und Sachbeschädigung, Hunde wurde ja auch verletzt) aber das sollen die auseinanderbauen. Das kann nämlich durchaus tricky sein.
Ich würde mir aber durchaus überlegen die Anzeige unabhängig vom Zivilrecht zu stellen, wie gesagt, wenn es die Polizei vor Ort nicht eh schon gemacht hat.
 
Wenn nicht eh schon durch die Polizei gemacht, dann bei der Anzeigeerstellung nur den Vorfall schildern. Die sollen sich dann überlegen was sie draus machen. Da Hunde im Spiel waren kann man auch von gefährlicher Körperverletzung reden, (und Sachbeschädigung, Hunde wurde ja auch verletzt) aber das sollen die auseinanderbauen. Das kann nämlich durchaus tricky sein.
Ich würde mir aber durchaus überlegen die Anzeige unabhängig vom Zivilrecht zu stellen, wie gesagt, wenn es die Polizei vor Ort nicht eh schon gemacht hat.
Gefährliche Körperverletzung wäre es glaube ich erst, wenn ein Hund absichtlich auf Menschen gehetzt wird 🤔.
Ist echt eine verzwickte, blöde Situation für den TE 🫤
 



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