Vermieter dürfen Hunde nicht verbieten

Der BGH hat entschieden: Mit Klauseln in Mietverträgen dürfen Vermieter nicht generell die Haltung von Hunden und Katzen verbieten. Sie können die Tierhaltung nur nach individueller Prüfung untersagen – und zwar nur, wenn „Störfaktoren“ überwiegen.

Karlsruhe. Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall.

Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“


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Hunde in Mietwohnungen|Neue Bestimmungen

Ich bin mal so frech und gebe euch mal diese Nachricht weiter, da sie mich selbst stark betrifft, da ich nun mal auch in einer gemieteten Wohnung lebe.

Die Karlsruher Richter erklärten die Bestimmung, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte, für unwirksam.

http://www.stern.de/wirtschaft/immo...undesgerichtshof-urteilt-tierlieb-602543.html
 
Was bedeutet das jetzt für Halter die eine Wohnung suchen?
Was ist, wenn sie den Vermieter einfach nicht darüber in Kenntnis setzen, dass sie einen oder mehrere Hunde haben?
Was ist mit der Listenhundeklausel?
Wonach beurteilen Vermieter ob ein Hund gehalten werden darf oder nicht?
 
Das würde mich auch interessieren, dass müsste doch irgendwo niedergeschrieben sein?! So weit hatte ich mich noch nicht informiert.
Ich empfinde es aber auch unfair, wenn man irgendwo einzieht.. Die nachbarin hat einen Hund und einem wird dann gesagt: Eigentlich ist hier keine Tierhaltung erlaubt, aber die Nachbarin darf einen Hund halten?! Mit welcher Begründung! Würde das für so einen Fall auch gelten?
 
wer eine wohnung sucht kann eben jetzt sagen das er einen hund hat.
der vermieter darf nicht mehr sagen - nein danke !

verschweigen würde ich meine hunde nie.

schade ist nur das es nur für kleine hunde gilt.
da hätten die richtig gleich alle hunde mit einschließen sollen.

was die listis anbelangt habe ich auch keine ahnung.
die werden wohl leider weiterhin unerlaubt bleiben.
 
wer eine wohnung sucht kann eben jetzt sagen das er einen hund hat.
der vermieter darf nicht mehr sagen - nein danke !

wenn man nun eine wohnung zu vermieten hat und jemand kommt sich diese wohnung anschauen und sagt ich habe einen hund oder will mir einen anschaffen dann kann man trotzdem sagen das er die wohnung nicht bekommt.
ich kann als vermieter mir meine mieter aussuchen und muß nicht jeden der kommt als mieter nehmen.
gründe warum man ihn als mieter nicht nehem will kann es dann viele andere geben


verschweigen würde ich meine hunde nie.

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da hast du recht verschweigen sollte man es nie das man einen hund hat.
 
Dies ist alles mit Vorsicht zu genießen. Es sagt bisher einfach nur aus, dass diese Klausel nicht wirksam ist und daher ignoriert werden kann. Es sagt aber nicht aus, das man so einfach so einen Hund halten darf. Man muss zwingend vorher mit dem Vermieter darüber gesprochen haben und auch er muss genauso zwingend sein Einverständnis dafür erteilen, sofern (ACHTUNG) Keine Einwände dahingehend zu finden sind.
Es liest sich so einfach aber wenn ein Vermieter nicht möchte, darf man trotzdem kein Hund halten.

Nachbar XY hat Angst und fühlt sich gestört? So kann dies die Haltung eines Hundes untersagen. Papier ist also geduldig.


Es ist zwar schön dass dieses "generelle" Verbot nun ausgehebelt wurde, aber wenn der Vermieter das ernst meint, hat man immer noch keine Chance. Wer nen Grund sucht, findet einen.
 
Sehe es auch so wie phoenic.
Gut noch hab ich dieses Problem nicht. Da ich noch zuhause lebe bei meinen eltern in einem eigentum Haus.

Man muss den Vermieter in Kenntnis setzen wenn man mit Hund einzieht oder einer mit einziehen soll.
Und dieser entscheidet es.
 
wenn man nun eine wohnung zu vermieten hat und jemand kommt sich diese wohnung anschauen und sagt ich habe einen hund oder will mir einen anschaffen dann kann man trotzdem sagen das er die wohnung nicht bekommt.
ich kann als vermieter mir meine mieter aussuchen und muß nicht jeden der kommt als mieter nehmen.
gründe warum man ihn als mieter nicht nehem will kann es dann viele andere geben

das ist wohl wahr.
 
Es hört sich zwar erst mal gut an,aber ändern wird sich warscheinlich trotzdem nicht sehr viel.Leider :traurig2:

Wer einen Grund sucht ,der findet auch einen !

sammybi
 



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