Übernahme von Behandlungskosten nach Beissvorfall - Wert eines Hundes

Passt jetzt vielleicht nicht ganz zum Thema, weil es schon so lange her ist....

1980 hat der Schäferhund meiner Eltern einen Dackel getötet. Der Dackel, 14 Jahre alt, lief ohne Leine und ohne Aufsicht draussen vor dem Haus spazieren. Unser Hund war angeleint, hat sich aber losgerissen. Mein Vater war nicht vorbereitet auf den plötzlichen Ruck - ihm ist die Leine aus der Hand geglitten. Der Tierarzt hat beim Dackel keine größeren Verletzungen festgestellt - Todesursache war lt. TA ein Herzstillstand durch den Schock.

Damals war unsere Versicherung der Meinung, sowas könne bei Hunden eben mal vorkommen - dafür seien es Hunde. Der Halter des Dackels hat 300 Mark bekommen zum Kauf eines neuen Hundes - obwohl er geltend machte, dass ihn ein neuer Hund 800 Mark kosten würde.
Damit war die Sache für die Versicherung erledigt, und damals hat sich auch noch kein Ordnungsamt um unseren Schäfer gekümmert. Hunde beissen sich eben mal.....und wenn man einen Hund hält, muss man damit rechnen, dass was passiert, und dann den Schaden tragen.


Mein Vater ist dann zu dem Hundebesitzer gegangen und hat ihm gesagt, dass er aus eigener Tasche jeden Betrag übernehmen würde, den dieser für den Erwerb eines neuen Hundes benötigt.
Für uns war das einfach selbstverständlich, dass diese Leute nicht auch noch den finanziellen Verlust tragen sollten zusätzlich zur Trauer um das Tier. Aber eigentlich ist man für sowas ja versichtert....hatten wir gedacht.....:nachdenklich1:
 
Juristisch betrachtet eine völlig korrekte Vorgehensweise der Versicherung, Doris.

Wir müssen uns erstmal klarmachen, wie Schadensersatz geleistet wird. Dazu sagt § 249 BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

Also muss der Zustand wiederhergestellt werden, der bestehen würde, wenn........

Dann hätte der Halter des Dackels ein 14 Jahre altes Tier. Was kostet ein 14 Jahre alter Dackel?

Da schliesst sich wieder der Kreis zum Auto im Wert von 1000 €.

Das ist - wie oben gesagt - die juristische Sicht. Die menschliche Verhaltensweise in solchen Fällen ist eine andere Sache - und da hat Dein Vater sich sehr anständig verhalten.
 
ich kann es schon verstehen wenn eine versicherung nicht den vollen betrag zahlen will. denn wie schon gesagt hat man einen schaden im haus wird auch nicht alles immer von der versicherung übernommen.
und mal ehrlich nur weil hundehalter eine so teure behandlung bei seinem hund machen möchte muß nicht das die versicherung bezahlen.
und ich würde auch nicht noch dann den betrag der fehlt aus eigener tasche drauf bezahlen.
 
und ich würde auch nicht noch dann den betrag der fehlt aus eigener tasche drauf bezahlen.

Wenn mein Hund einen solchen Schaden verursacht, lasse ich den Geschädigten nicht auf seinem Schaden sitzen - sofern es mir möglich ist, das auszugleichen.

Ich bin kein besonders guter Mensch, und ich finde es auch schlimm, was heute aus Hundebeissereien gemacht wird. Wir haben im Grunde wilde Tiere.....da kann es vorkommen, dass es mal eine Beisserei mit Folgen gibt. Deshalb aus einem ganz normalen Verhalten eines Hundes gleich einen "gefährlichen Hund" zu konstruieren, finde ich schlimm, zumal vielfach auch der Halter selbst Schuld hat an solchen Vorfällen.
Aber der Geschädigte sollte dann nicht auf seinem Schaden sitzenbleiben.

Ist aber nur meine persönliche Meinung. Für Schäden meiner Hunde hafte ich voll. Das gehört sich für mich so.
 
Hanca ich bin da auch eher bei pucki. Aber ich denke das kommt immer auf den einzelnen Fall an. Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen. Das tat mir unendlich leid, aber ich hätte die Differenz nie aus eigener Tasche bezahlt. Gründe dafür gibt es einige:
- die Besitzer haben selbst genug Geld, um das aus der Porto Kasse zu zahlen
- deren Hund provoziert meinen seit vielen, vielen Jahren aufs bitterste
- deren Hund war einmal mehr aus dem Einfluss Bereich det Besitzer (meiner hat es leider geschafft aus dem Garten zu kommen)
- wir hatten etliche Mehrkosten, weil wir von denen beim oa angezeigt wurden usw

Da bin ich nicht bereit ihnen Geld zu zahlen, wenn sie, bei allem Verständnis und schuld Gefühl meinerseits, nicht unschuldig sind.
 
Ich hab für mein Auto - eine Sache von der gegnerischen Versicherung 1600 € bekommen obwohl es nur auf 500€ taxiert wurde (18 Jahre alt).
Aber ich hatte 3 Tage vorher 1000€ reingesteckt und frisch TÜV gemacht und obwohl der, vom Anwalt beauftragte, Gutachter meinte ich solle froh sein wenns am Ende 6-700 sind war es doch etwas mehr.

Derselbe Anwalt hatte bei meinem Chef ähnliches bewerkstelligt.

Wenn ich mich jemals wieder mit einer gegnerischen Versicherung um Kostenübernahmen (ab einem bestimmten Wert zumindest) streite dann nur mit Anwalt. Wobei hier die Versicherung scheinbar ja ganz bewusst den gerichtlichen Weg gegangen ist um für spätere Fälle einen Vergleich zu haben so wie ich das verstehe. Ansonsten, wenn die hören Anwalt, zumindest sagte mir das mein Anwalt, sind die meist deutlich gesprächiger und deutlich entgegenkommender.

Als Luke einmal nach einer konfrontation geblutet hat, hat unsere Gegnerin von sich aus die Hälfte übernommen. Es ging nur um 100€ ich hatte es nicht gefordert, sie hat es einfach angeboten. Hat zwar ein paar Monate gedauert weil wir uns wohl häufiger verpassten. Das fand ich äußerst fair wobei ihre Familie auch wirklich mehr als genügend Geld hat.

Was mir beim Urteil übrigens fehlt ist der Aufwand.

Ist ja nicht so als hätte man nur Arztkosten.
Man hat Wartezeiten beim Arzt, mehrfach vermutlich.
Man muss sich zuhause vermehrt um den Hund kümmern.
Eventuell muss man jemanden besorgen der auf Zeit auf den Hund aufpasst bzw. muss selber Urlaub nehmen usw.
 
Die o.a. Entscheidung des Landgerichtes Oldenburg ist noch nicht verfügbar.

In einer nicht allgemein zugänglichen Datenbank habe ich allerdings eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Schleswig vom 19.8.2014 gefunden, die sich mit dem hier zu besprechenden Thema befasst.

Das Gericht stellt auf mehrere Faktoren ab:

- Wert des Hundes (Zuchtpapiere oder besonders wertsteigernde Ausbildung),
- Alter,
- vorheriger Gesundheitszustand, Vorerkrankungen mindern den Wert,
- Erfolgsaussicht der Behandlung,
- Vermögensverhältnisse des Halters spielen keine Rolle,

Bemerkenswert deutlich führt das Gericht allerdings aus, ich zitiere:

"Entscheidende Bedeutung - und zwar mehr noch als der Wert des Tieres - hat das immaterielle Interesse des Hundehalters. Es ist also der besonderen Qualität der Beziehung zwischen Mensch (Familie) und Haustier Rechnung zu tragen. Maßgebend ist die möglicherweise sehr enge Bindung zwischen Mensch und Tier, etwa weil der Halter in der Vergangenheit eine besondere Fürsorge für seinen Hund hat entfalten müssen, weil der Hund ein wichtiger Bezugspunkt und der eigentliche Gefährte des Menschen ist, seine Existenz für den Halter von therapeutischem Wert ist oder gar Kindersatz. Hierbei spielt auch eine Rolle, wie lange der Hund bereits in der Familie lebt."

Im vorliegenden Fall ging es um einen 6-jährigen Mischlingshund mit einem Wert von 200,-- €. Die Behandlungs- und sonstigen Kosten beliefen sich auf insgesamt 6.862,-- € (incl. Fahrtkosten und vorheriger Rechtsanwaltsgebühren).

Das vorher befasste Landgericht Kiel hatte die reinen Behandlungskosten von über 5.000,-- € als unverhältnismäßig abgelehnt und unterhalb der Grenze der Gerichtszuständigkeit eines Landgerichtes (die Grenze ist 5.000,-- €) gesehen.
In einem Verfahren zur Prozesskostenhilfe wurde das OLG Schleswig befasst und sah die im juristischen Sinne verhältnismäßigen Behandlungskosten knapp unterhalb von 5.000,-- €.

Das ist für diesen Fall jedenfalls deutlich mehr als das LKG Oldenburg erkannt hatte.

Das OLG Schleswig hat sich ungewöhnlich ausführlich mit den einschlägigen Gesichtspunkten befasst, andere Rechtsprechung und Kommentarmeinungen miteinander verglichen, aber - im Gegensatz zum LG Oldenburg - nicht auf Haltungskosten abgestellt.

Es gibt eben noch keine neuere höchstrichterliche Rechtsprechung.

Da aber in der Lebenswirklichkeit jederzeit ein solcher Vorfall geschehen und ein Hund schwer verletzt werden kann, halte ich es für vernünftig, sich des finanziellen Rahmens bewusst zu sein.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben