Hundehaltung im Mietvertrag ungenau definiert

Moinsen!

Habe eben einen Link mit Gerichtsurteilen bzgl. der Hundehaltung in Wohnungen durchgelesen und deshalb nochmal genau in meinem Mietvertrag nachgesehen.

Im Mietvertrag an sich ist die Haustierhaltung nicht erwähnt.
In der Hausordnung, die zum Mietvertrag gehört, steht:

Regel 9:

Die meißten Menschen lieben Tiere, auch wenn sie sich selbst keine in der Wohnung halten.

Gibt es wegen der Tiere dennoch mal Ärger, sind in den seltensten Fällen die Tiere schuld, sondern es liegt an der Unvernunft oder auch nur an der Gedankenlosigkeit ihrer Besitzer.

Natürlich dürfen sie sich ein Haustier halten, wenn wir ihnen dazu die nach dem Mietvertrag erforderliche Genehmigung erteilt haben. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass ihre Nachbarn nicht durch das Tier belästigt werden.

Innerhalb der Häuser, natürlich nicht in ihrer Wohnung, aber selbstverständlich im Aufzug und den Außenanlagen, müssen Tiere angeleint sein, und auf Spielplätzen haben sie nichts zu suchen. Kinderspielplätze und Außenanlagen sind keine Hundeauslaufgebiete.

Sauberkeit bei der Tierhaltung dürfte für jeden Tierfreund eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Verunreinigungen und Verschmutzungen, die ihr Tier verursacht, sollten sie deshalb sofort beseitigen, andernfalls müssten wir dies auf ihre Kosten veranlassen.

Gibt es häufig Ärger wegen der Tierhaltung oder nimmt die Anzahl der gehaltenen Tiere in einem Haus bedenklichen Umfang an - in unseren Häusern sollen schließlich in erster Linie Menschen und nicht Tiere wohnen - müssen wir uns vorbehalten, die Tierhaltung einzuschränken bzw. ganz zu verbieten.

Dann steht da noch irgendwas wegen Taubenfütterung undso.. eher unwichtig für mich.

Meine Frage ist nun:

a) Im Mietvertrag wird die Tierhaltung mit keinem Wort erwähnt, der Hinweis, dass ich eine Genehmigung 'wie im Mietvertrag vorgeschrieben' brauche kommt mir also sehr schwammig vor. Immerhin IST im Mietvertrag nichts von einer Erlaubnis zu lesen.

b) Desweiteren ist die Passage 'nimmt die Tierhaltung bedenklichen Umfang an' sehr undetalliert. Gibt es da eine Rechtslage die das klärt?

Um Verwirrung vorzubeugen: Ich habe vom Vermieter eine Zusage für die Hundehaltung bekommen. Die Rechtslage intressiert mich trotzdem.
 
Hallo,

die Rechtssprechung ist da einerseits eindeutig, andererseits aber auch wieder nicht.

Steht nichts zur Tierhaltung im Mietvertrag, gehen die meisten Gerichte davon aus, daß das Halten eines Hundes zur "normalen" Nutzung einer Mietwohnung dazu gehört und nicht verboten werden kann. Hier werden allerdings Einschränkungen in Großstädten gemacht.

Desweiteren berufen sich einige allerdings auch darauf, daß bei KEINER Regelung im Mietvertrag die in der Hausordnung geregelten Passagen Gültigkeit haben. Find ich in Deinem Fall "merkwürdig", weil diese widerum auf den Mietvertrag verweist.

Hier mal ein Link zum Thema:

http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/10-hund-wohnen-und-mietrecht

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Zuletzt bearbeitet:
Angeblich gibt es ein Urteil, das besagt, dass Hunde unter die Kleintierregelung fallenund somit eben nicht mehr gesondern "angemeldet" werden müssen...Ein Bekannter von mir will mir das mal raussuchen, dann geb ich Bescheid:)
 
In Bezug auf ein etwaiges Missverhältnis zwischen der Anzahl etwaiger Hunde und der Größe einer Mietwohnung entschied das Amtsgericht in München, dass vier Hunde für eine 40-qm- Wohnung zu viel seien. Dem Gericht zu folge sei es den einzelnen Hunden unter tierschutzrechtlichen Aspekten unzumutbar, sie auf engstem Raum zu halten. (AZ: 473 C 30536/00)

Ahaa.. immerhin schon etwas.

Biene, ich glaube dabei handelte es sich allerdings um einen Yorkshire Terrier. :D
 



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