Hallo Herrchen von Berry,
der Gesetzgeber schreibt lediglich vor das Ladung, dazu zählt im juristischen Sinne auch ein Hund, geeignet gesichert zu sein hat. Wenn also der Hund angeschnallt ist spricht m.E. nichts dagegen. Dies ist allerdings lediglich meine Einschätzung.
gesicherte Grüße von Jürgen