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Wir hatten uns doch geeinigt, dass die Tür verschlossen ist. Also wärst du nicht reingekommen.
Bei einer offenen Tür darfst du dich über die Bestie beklagen.
Vlt. war vor mir schon jemand da?Dann gibt es aber vermutlich Aufbruchspuren, wenn du ohne spezieller Ausrüstung irgendwie durch die verschlossene Tür bist.
Vlt. war vor mir schon jemand da?
Denk mal ;+) man muß MIR den Bruch beweisen.
Das Einzige was beweisbar ist, sind die schweren Verletzungen!
Allerdings muss man auch sagen, dass Richter manchmal sehr seltsame Urteile fällen.....die zwar vom Rechtlichen her nachvollziehbar und unantastbar sind, aber eben mit etwas Vernunft auch anders hätten gefällt werden können.
Vielmehr geht es doch bei vernünftigen Abwägungen immer darum, womit man sinnvollerweise rechnen kann und sollte. Und da sehe ich ganz klar, ich hab je nach potentieller Gefährlichkeit meines Hundes die Tür deutlich geschlossen bis mit einer guten Schließanlage gesichert, ergo hab ich meine Verantwortung erfüllt. Ist trotzdem jemand drin den ich nicht reingelassen habe, dann ist das eine Straftat. Oder ein solch extremer Fall von Blödigkeit (nämlich in eine offenbar aufgebrochene Tür mit Hund dahinter reinmarschiert), dass es im Grunde auch schon wieder strafbar ist
Kann ich voll und ganz nachvollziehen,ich hätte auch keine ruhige Minute...Ich hätte keine ruhige Minute, wenn mein Hund ohne Zaun draussen wäre. Da könnte er noch so gut erzogen sein. Das ginge bei mir gar nicht.