Mein Garten ist kein Streichelzoo

Wenn ich jedes Mal Kaffee machen würde, wenn bei uns einer reinfährt, könnte ich ein Cafe aufmachen.
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Mir geht diese gesammelte Ungerechtigkeit nicht aus dem Kopf. Und mittlerweile kann ich auch klar bennenen, wo es für mich hakt: Nämlich dass im Zweifelsfall ein Straftäter auch noch quasi belohnt wird.

In meinem Gerechtigkeitsverständnis (das ja nix mit der Rechtsprechung zu tun hat, ist mir schon klar) ist klar, der Einbrecher gehört für seine Straftat zur Verantwortung gezogen. Wenn er darüber hinaus im Rahmen dieser Aktion noch durch einen Hund zu Schaden kommt, um so besser. :cool:

Das entbindet den Hundehalter natürlich nicht von der Verantwortung, entsprechend der potentiell erwartbaren Gefährlichkeit seines Hundes dafür zu sorgen, dass unbescholtene Menschen nicht zu Schaden kommen. (Potentiell erwartbar schreibe ich deshalb, weil es manchmal Sachen gibt mit denen nun echt niemand rechnen kann. Wenn zum Beispiel ein unerwarteter Besucher über einen tief schlafenden 17jährigen blinden und tauben Dackel fällt, dabei auf die Tischkante knallt, sich das Rückgrat bricht und deshalb im Rollstuhl landet - mit sowas muss man nicht rechnen. Damit, dass ein von einer Schrottplatzhaltung beschlagnahmter Mali einen unerwarteten Besucher in den Allerwertesten beißt, schon.)

Der Hundehalter ist also schon in der Verpflichtung dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht für unbedarfte Mitmenschen zur Gefahr wird. Ist hier wirklich Fahrlässigkeit im Spiel, dann finde ich es schon richtig, wenn der Halter dafür je nach Ausmaß des Leichtsinns auch zur Verantwortung gezogen wird. Aber, und da kommt nun mein persönlicher Aufreger ins Spiel: Auch wenn diese unzureichende Sicherung durch einen Einbrecher herauskommt, sollte das nicht diesem zu Gute kommen. Sondern von mir aus festgestellt werden, wie hoch die Schmerzensgeldsumme nun wäre - und diese dann ausgezahlt werden an Notaufnahmen von Krankenhäusern, den weißen Ring, oder ähnlich sinnvolle Stellen. DAS fände ich sinnvoll und fair. Ein Denkzettel für den Hundehalter, schon damit die Sicherung von jedem ernst genommen wird - und für den Einbrecher das Wissen, dass er das volle Risiko seiner Straftat selbst trägt.
 
Ich kann dir da schon folgen, aber mit einem Aspekt habe ich da immer noch Probleme.
Wenn der Einbrecher in ein Haus eindringt, dessen Fenster und Haustür verschlossen waren und kommt dann durch den dort wohnenden Hund zu Schaden, weshalb sollte dann überhaupt ein Schmerzensgeld fällig werden?

Ich bin doch nicht verpflichtet, teure, hochsicherheitstrakt ähnliche Baumaßnahmen zu ergreifen, nur weil ja mal Einbrecher vorbei kommen könnte.
Um meine Hunde im Haus für den Otto Normal Bürger zu sichern, reicht es, wenn ich einfache geschlossene Fenster habe und eine einfach verschlossene Haustür. Da kommen die Hunde nicht raus und ein unbedarfter Bürger/Kind nicht rein.

Wenn dann trotzdem einer einbricht und wird gebissen/zusammengebissen, tja, Pech gehabt.
Ich sehe partout nicht ein, weshalb ich dann überhaupt irgendetwas zahlen sollte.

Wenn ich mir meine Hunde so betrachte, dann hat der wahrscheinlich Glück, wenn er an die Hunde gerät und nicht an mich (vorausgesetzt ich kann den Überraschungsmoment nutzen).

Einen Garten mit unverschlossenem Gartentor, okay, da könnte ich dir recht geben und da wäre es sinnig, evtl. anfallendes Schmerzensgeld allgemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen.
Aber nicht bei einem Einbruch ins Haus (trotzig mit dem Fuß aufstampf).
 
Aber nicht bei einem Einbruch ins Haus (trotzig mit dem Fuß aufstampf).

Da bin ich völlig bei dir, deshalb schrieb ich ja was von Leichtsinn. Ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern nur weil das hier genannt wurde: Wenn ich den Schlüssel vorne in der Haustür stecken lasse, wäre für meine Begriffe schon eine Teilschuld gegeben wenn dann eben ein Unfallfahrer im Schock reinspaziert und mein o.g. Schrottplatzmali den kräftig locht. Nicht jedoch, wenn der Typ über den schlafenden Minisenior stolpert. Einfach weil ich im ersten Fall damit rechnen muss, dass mein Hund ernsthaft gefährlich werden kann, und von daher in der Pflicht bin aufzupassen, dass eben auch etwas verstrahlte Leute nicht einfach reinspazieren können.
 
Ihr begeht einen fatalen Irrtum/
Für euch und subjektiv gesehen ist der Eindringling auch ein Einbrecher.
Mom
So geht weiter.
Objektiv ist es nur ein Eindringling.
Zum Einbrecher wird er, bei der Gerichtsverhandlung, oder auch nicht.

Es kann ein Mensch sein, der unter dem Deckmantel des ubergestzlichen Notstandes handelt.
Eine Kranke oder hilflose Person.
Ja auch Kinder laufen mitunter schon einmal.Nachts durch die Gegend.
Und dieser Personenkreis, verdient denselben Schutz wie ihr.
Lest bitte mal entsprechende Kommentare ZU den Gesetzen, dann versteht ihr das besser, ich selber verstehe diese Gesetze zwar, bin da aber beileibe nicht so gut im.erklären wie z.B. Dieter der mir sofort einfällt, aber auch andere Über sind juristisch angehaucht.

Ein Tip kann ich noch geben.
Verletzt sich ein Einbrecher ( noch mutmaßlich ) z.B. weil er eine ungesicherte Treppe hinabfällt, so fällt das unter " Berufrisiko" und du mußt nicht haften.
Allerdings muß es nachgewiesen werden.

Mein Kopfkino sagt, ein auf den Dätz Kloppen, die Taschen mit Modeschmuck o.a. vollstopfen.
Vlt. Ist da auch noch ne Scheibe ( von außen ) kaputt und der Stein ( Handschuhe anziehen ) liegt dahinter, innen.
So und jetzt viel Spaß bei der Verhandlung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich völlig bei dir, deshalb schrieb ich ja was von Leichtsinn. Ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern nur weil das hier genannt wurde: Wenn ich den Schlüssel vorne in der Haustür stecken lasse, wäre für meine Begriffe schon eine Teilschuld gegeben wenn dann eben ein Unfallfahrer im Schock reinspaziert und mein o.g. Schrottplatzmali den kräftig locht. Nicht jedoch, wenn der Typ über den schlafenden Minisenior stolpert. Einfach weil ich im ersten Fall damit rechnen muss, dass mein Hund ernsthaft gefährlich werden kann, und von daher in der Pflicht bin aufzupassen, dass eben auch etwas verstrahlte Leute nicht einfach reinspazieren können.

Okay (erleichtert bin;)), haben wir endlich einen Kompromiss gefunden.:)
 
Okay (erleichtert bin;)), haben wir endlich einen Kompromiss gefunden.:)
Halt so schnell auch nicht.
Angenommen ich war da.
Meine Aussage,wäre wie folgt " ich hatte schreckliche Schmerzen im Unterbauch , Medizin habe ich immer dabei, darf diese nur mit einem Getränk zu mir nehmen, da sonst wirkungslos ( eine ärztliche Bescheinigung liegt meinem Anwalt vor).Brauchte unbedingt ein Glas Wasser, ich habe mich zuerst gar nicht getraut, durch die offene Türe ins Haus zu gehen, deshalb habe ich auch mehrmals gerufen. Als ich dann den Flur oder was das war betrat, fiel eine Bestie über mich her.
Weiter weiß ich nichts mehr!
Und nun,?
 



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