Verletzung durch Verteidigung - Wer zahlt Tierarztkosten?

Hallo,

das ist eine rein hypothetische Frage;)

Ich habe jetzt ein paar Mal hier im Forum gelesen, dass ihr andere Hunde getreten, geschlagen etc. habt, um euren eigenen Hund zu schützen. Ich war selbst auch schon in dieser Situation. Nun, ich denke mir, in so einem Moment ist man ja meist sehr aufgebracht. Was ist, wann man den anderen Hund dabei so verletzt, dass er zum Tierarzt muss? Muss ich die entstehenden Kosten dann zahlen, weil ich ihn im Prinzip ja verletzt habe?
 
Das wäre des Fall des sog defensiven Notstandes nach § 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift korrespondiert mit § 34 Strafgesetzbuch.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__228.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html

Ist eine Notstandslage gegeben, muss derjenige, der den angreifenden Hund verletzt hat, keine Tierarztkosten bezahlen und kann auch strafrechtlich nicht belangt werden. Sowas ist natürlich immer auch eine Frage des Beweises bzw. von Zeugen.

Eine Erweiterung wäre der sog. aggressive Notstand des § 904 BGB. Das wäre der Fall, wenn z.B. jemand eine Latte aus einem Jägerzaun rausreisst und damit dem angreifenden Hund eins überzieht. Dann kann der Eigentümer des Jägerzaunes Schadensersatz vom Täter - also von dem, der seinen Hund schützen will - verlangen, der sich diesen wiederum vom Halter des anderen Hundes erstatten lassen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html

Im Einzelfall sind das schwierige Fragen und daher kommt der Frage der Beweisbarkeit eine hohe Bedeutung zu.
 
Zumal auch viele Richter danach unterscheiden, ob du "nur" deinen Hund verteidigen wolltest oder ob du dich selbst bedroht gesehen hast. Und, so blöd das auch klingt: Es kommt tatsächlich auch ein Stück weit auf den Richter selbst an. Nicht umsonst heißt es so schön, "vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand" - ein Spruch, den mir übrigens mit einem kleinen Augenzwinkern ausgerechnet eine Richterin zitiert hat, als ich ihr interessenhalber eine ähnliche hypothetische Frage gestellt hatte.
 
Irgendwo hab ich kürzlich gelesen, dass ein HH zu (ich glaub zumindest) anteiliger Kostenübernahme für tierärztliche Behandlung verurteilt wurde. Und außerdem eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das TschG bekam, weil seine Abwehrmaßnahmen als völlig überzogen gewertet wurden. Er hatte den Hund, von dem er annahm das dieser seinen Hund angreifen wollte, wohl ziemlich massiv attackiert und dieser hat wohl einige Verletzungen davongetragen.
 
Klar, es muss eine objektive Notstandslage gegeben sein. Und des darf kein anderes, milderes Mittel - wie etwa anschreien, wegdrücken, Ohrfeige - zur Verfügung stehen.
Und es ist ein Unterschied, ob ich einen wildgewordenen Dackel trete, der auf meinen Rottweiler los will oder einen böse knurrenden Kangal, der meinen Dackel schon fast quer im Maul hat.
 
Meine Vorschreiber haben ja hier schon alles wichtige geschrieben,dem schliesse ich mich an.
Kurz gesagt,verteidigen darf man sich,solange es sich im angemessenen Rahmen hält.
Anmerken will ich noch kurz,vom tatsächlichen Fall ausgegangen ,dass ich persönlich noch nie Probleme mir dem anderen Hundehalter hatte,wenn ich den Hund,auch stark körperlich geblockt habe.Die meisten sammeln ihren Hund ganz kleinlaut ein,und verziehen sich,so schnell es geht,weil sie selbst Konsequenzen fürchten,spätestens wenn man betont,dass man sich als MENSCH vom fremden Hund bedrängt/bedroht fühlte.
 
Ich wurde mal als hysterisch bezeichnet als ich einem Berner Sennenhund meinen Schlüssel vor die Füße geworfen habe und man wollte mich anzeigen. Ich frage mich nur aus welchem Grund denn getroffen habe ich den Hund nicht. Er war aber auch nicht sonderlich beeindruckt. Ich hatte mir nur gedacht, dass 50 Kilo Berner Sennen gegen 5 Kilo Hermann eher nicht zu gunsten von Hermann ausgehen.

Ich möchte den angreifenden Hund grundsätzlich nicht verletzen sondern mit Wasser/Schlüssel auf Abstand hälten. Ich würde ihn aber verletzen wenn er meine Hunde angreift. Aber natürlich alles im Rahmen damit er von ihnen ablässt.
 
Komische Frage. Wenn es mir (nur) darum geht, den eigenen Hund zu verteidigen, würde ich mich doch nicht fragen, wie weit ich gehen darf, ohne dafür haften zu müssen.
 



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