Rechtliches Hundezucht

Also, meine Züchterin hat auch 6 Hündinnen, davon zwei nicht bzw. nicht mehr in der Zucht.
Dann drei , mit denen gezüchtet wird.
Und eine Nachwuchshündin.

Und sie leben in einem Wohngebiet und sind eine Hobbyzucht.
Sie haben zwei Würfe im Jahr, manchmal auch nur einen.
Die Hunde leben im Haus, es gibt keinen Zwinger.

Ich würde das jetzt nicht als gewerblich bezeichnen.
 
Solange sich niemand beschwert geht das auch.
Was anderes ist es in gemischten Gebieten = Gewerbe + Wohngebiet. Da spielt es weniger eine Rolle.
 
Geht auch wenn sich jemand beschwert. Zum Glück. So in Sachen freie Lebensgestaltung und so. Auch wenn ein paar vertrocknete Spinatwachteln da Stress schieben, im Wohngebiet darf man natürlich mehrere große Hunde halten und mit ihnen züchten, wenn man sich an die haltungsrechtlichen Vorschriften hält.
 
Also soweit ich festgestellt habe gibt es in diesem Fall KEINEN Bebauungsplan, weil die Straße dort in dem Dorf sehr alt ist. Es ist also nirgends festgeschrieben, dass man dort NUR wohnen darf (ohne Gewerbe).

Also könnte man da nichts verbieten oder?

Bleibt nur die Ruhestörung durch das Bellen, wobei die Hunde wie gesagt im Haus Leben und ganz hundetypisch halt anschlagen, wenn jemand (Hund, Mensch, Vogel, Katze) vorbei läuft. Die werden jedoch sofort abgemahnt und es ist kein Dauerkläffen, eher ein paar Sekunden. Ich persönlich denke NICHT, dass da jeder Hund für sich 30 Minuten am Stück Bellen erreicht... Wie will man das auch feststellen? Soll man da mit ner Stoppuhr daneben stehen? Macht doch kein Mensch...

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Geht auch wenn sich jemand beschwert. Zum Glück. So in Sachen freie Lebensgestaltung und so. Auch wenn ein paar vertrocknete Spinatwachteln da Stress schieben, im Wohngebiet darf man natürlich mehrere große Hunde halten und mit ihnen züchten, wenn man sich an die haltungsrechtlichen Vorschriften hält.


dort wird halt auch kein Bebauungsplan existieren, der sowas verbietet. Ein offizielles Wohngebiet ist es ja nur, wenn das so auch in dem Bebauungsplan drin steht ;)
 
Geht auch wenn sich jemand beschwert. Zum Glück. So in Sachen freie Lebensgestaltung und so. Auch wenn ein paar vertrocknete Spinatwachteln da Stress schieben, im Wohngebiet darf man natürlich mehrere große Hunde halten und mit ihnen züchten, wenn man sich an die haltungsrechtlichen Vorschriften hält.
Dann schau Dir doch Gerichtsurteile diesbezüglich an. Ich weiß nicht woher Du das nimmst das, das zur freien Lebensgestaltung gehört. Zumindest ganz sicher nicht auf Kosten anderer die dort wohnen.
@Hanni1990, frragt doch in der Gemeinde nach, da erhältst Du zumindest die richtige Antwort.
Es geht auch nicht um 30 Min. bellen den das ist bei 4oder 5 Hunden schnell erreicht.
 
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Geht auch wenn sich jemand beschwert. Zum Glück. So in Sachen freie Lebensgestaltung und so. Auch wenn ein paar vertrocknete Spinatwachteln da Stress schieben, im Wohngebiet darf man natürlich mehrere große Hunde halten und mit ihnen züchten, wenn man sich an die haltungsrechtlichen Vorschriften hält.

Vorsicht mit der freien Lebensgestaltung. Da kommt dann gerne mal eine Behörde und hält dem Lebenskünstler ein Gesetz unter die Nase und bisweilen war´s das dann.
Es kommt auf den Charakter des Wohngebietes an und die Baunutzungsverordnung regelt da ziemlich genau, was zulässig ist und nicht.

Reine Wohngebiete (§ 3 BauNVO) dienen dem Wohnen. Gewerbliche Hundezuchten sind dort nicht zulässig und auch ausnahmsweise (Abs. 3) nicht möglich. Auf die eigentliche Störung kommt es nicht an.

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__3.html

In allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) wäre eine gewerbliche Hundezucht im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zulässig, soweit sie nicht stört (Abs. 3). Ob sie das tut, kommt auf den Einzelfall an und insbesondere auf die Intensität der Störung.

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__4.html


Also soweit ich festgestellt habe gibt es in diesem Fall KEINEN Bebauungsplan, weil die Straße dort in dem Dorf sehr alt ist. Es ist also nirgends festgeschrieben, dass man dort NUR wohnen darf (ohne Gewerbe).

Dorf? Ist das lediglich eine sprachliche Bezeichnung oder ein "richtiges" Dorfgebiet im Sinne der BauNVO?
Für eine gewerbliche Hundezucht - wir reden hier immer von gewerblich, ggf. auch gewerbsmäßig, weil 1 Hündin mit 1 Wurf alle 2 Jahre weder gewerblich noch gewerbsmäßige Hundezucht darstellt - gibt es nix besseres als ein Dorfgebiet, welches auch durch Viehhaltung (Muhen der Kühe, ggf. Geruchsbelästigung) geprägt ist. Und wenn man sich die Nutzungsmöglichkeiten des § 5 BauNVO anschaut,

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__5.html

sieht man, dass der Schutzstatus der Nachbarschaft und der Umgebung deutlich geringer ist als in Wohngebieten.


Also könnte man da nichts verbieten oder?

Ohne Flächennutzungs- oder Bebauungsplan richten sich Verbote nach der Störungs- oder Lärmintensität (Spezialfälle wie Listenhunde ohne Haltungsgenehmigung ausgenommen) und Verbote würden sehr schwierig werden (aus Sicht der Behörde gesehen).

Bleibt nur die Ruhestörung durch das Bellen, wobei die Hunde wie gesagt im Haus Leben und ganz hundetypisch halt anschlagen, wenn jemand (Hund, Mensch, Vogel, Katze) vorbei läuft. Die werden jedoch sofort abgemahnt und es ist kein Dauerkläffen, eher ein paar Sekunden. Ich persönlich denke NICHT, dass da jeder Hund für sich 30 Minuten am Stück Bellen erreicht... Wie will man das auch feststellen? Soll man da mit ner Stoppuhr daneben stehen? Macht doch kein Mensch...

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dort wird halt auch kein Bebauungsplan existieren, der sowas verbietet. Ein offizielles Wohngebiet ist es ja nur, wenn das so auch in dem Bebauungsplan drin steht ;)

Siehe oben. Ohne Bauleitpläne kommt es auf die Störungsintensität an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke euch :) da hab ich wieder einiges dazu gelernt :)
Ganz schön komplex das Ganze... armes Deutschland ;);)
 



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