Also soweit ich festgestellt habe gibt es in diesem Fall KEINEN Bebauungsplan, weil die Straße dort in dem Dorf sehr alt ist. Es ist also nirgends festgeschrieben, dass man dort NUR wohnen darf (ohne Gewerbe).
Dorf? Ist das lediglich eine sprachliche Bezeichnung oder ein "richtiges" Dorfgebiet im Sinne der BauNVO?
Für eine gewerbliche Hundezucht - wir reden hier immer von gewerblich, ggf. auch gewerbsmäßig, weil 1 Hündin mit 1 Wurf alle 2 Jahre weder gewerblich noch gewerbsmäßige Hundezucht darstellt - gibt es nix besseres als ein Dorfgebiet, welches auch durch Viehhaltung (Muhen der Kühe, ggf. Geruchsbelästigung) geprägt ist. Und wenn man sich die Nutzungsmöglichkeiten des § 5 BauNVO anschaut,
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__5.html
sieht man, dass der Schutzstatus der Nachbarschaft und der Umgebung deutlich geringer ist als in Wohngebieten.
Also könnte man da nichts verbieten oder?
Ohne Flächennutzungs- oder Bebauungsplan richten sich Verbote nach der Störungs- oder Lärmintensität (Spezialfälle wie Listenhunde ohne Haltungsgenehmigung ausgenommen) und Verbote würden sehr schwierig werden (aus Sicht der Behörde gesehen).
Bleibt nur die Ruhestörung durch das Bellen, wobei die Hunde wie gesagt im Haus Leben und ganz hundetypisch halt anschlagen, wenn jemand (Hund, Mensch, Vogel, Katze) vorbei läuft. Die werden jedoch sofort abgemahnt und es ist kein Dauerkläffen, eher ein paar Sekunden. Ich persönlich denke NICHT, dass da jeder Hund für sich 30 Minuten am Stück Bellen erreicht... Wie will man das auch feststellen? Soll man da mit ner Stoppuhr daneben stehen? Macht doch kein Mensch...
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dort wird halt auch kein Bebauungsplan existieren, der sowas verbietet. Ein offizielles Wohngebiet ist es ja nur, wenn das so auch in dem Bebauungsplan drin steht