Rechtliches Hundezucht

Erster Hund
Felix / Eurasier
Hallo zusammen :)

Wir hatten heute folgende Themen und das liebe WWW gibt da auch nur unterschiedlich Auskunft deshalb Frage ich euch vielleicht weiß ja jemand genauer Bescheid:

Wann hat man eine Hobbyzucht?
Ab wann ist es eine gewerbliche Zucht (Anzahl der zuchtfähigen Hündinnen?)
Wann muss dies als Gewerbe (Haupt,-Nebengewerbe) angemeldet werden?
Wieviel Hunde darf man halten (allgemein und zu Zuchtzwecken bzw insgesamt)
Thema Ruhestörung: die Zucht/Haltung von mehreren Hunden darf verboten werden wenn eine Lärmbelästigung in einem Wohngebiet vorliegt und Zwinger draußen vorhanden sind (hab ich im www gefunden) ABER was ist wenn die Hunde im Haus und Garten und OHNE Zwinger gehalten werden?
Laut Rechtsprechung darf ein Hund max 30 Minuten am Tag bellen sonst ist das eine Ruhestörung ABER gilt das pro gehaltenen Hund oder insgesamt?

Ich weiß sind einige Fragen aber mich würde schon mal interessieren wie dazu die Rechtsprechung ist bzw wie das bei "euch" gehandhabt wird. Vielleicht kann ja jemand aus eigenen Erfahrungen berichten.
Danke euch:)
 
Wenn Du in einer Wohnsiedlung wohnst, kannst Du Dir das abschminken.

Es geht nicht um mich sondern rein interessehalber. Es GIBT nämlich eine Zucht in einem wie ich denke Wohngebiet (kenne den Bebauungsplan jetzt nicht) und da kam heute das Thema auf ob das so in Ordnung ist. Im Moment ist es wohl so: wo kein Kläger da kein Richter (sagt man doch so :D)
 
In den meisten Mietverträgen steht schon drin, dass das züchten von Tieren (ins besondere Hunde und Katzen) nicht gestattet ist.Selbst wer ein Eigenheim besitzt kann bei Lärmbeläßtigung (Lärmpegel messen) großen Ärger bekommen und muss mit Auflagen vom OA rechnen.
 
Es geht nicht um mich sondern rein interessehalber. Es GIBT nämlich eine Zucht in einem wie ich denke Wohngebiet (kenne den Bebauungsplan jetzt nicht) und da kam heute das Thema auf ob das so in Ordnung ist. Im Moment ist es wohl so: wo kein Kläger da kein Richter (sagt man doch so :D)

Den Bebauungsplan kannst du beim Bauamt einsehen, sollte auch auf der Gemeinde funktionieren.
 
Wann hat man eine Hobbyzucht?

Die hat man dann, wenn es weder eine gewerbliche noch eine gewerbsmäßige Zucht ist, d.h. keine Behörde ist involviert, Finanzamt bzw. Einkommenssteuerrecht mal ausgenommen.


Ab wann ist es eine gewerbliche Zucht (Anzahl der zuchtfähigen Hündinnen?)

Dazu gibt § 11 Abs. 1 Nr. 8a des Tierschutzgesetzes

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

in Verbindung mit Ziffer 12.2.1.5.1 der Verwaltungsvorschrifte zzm TierSchG

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm

Antwort. Eine insofern gewerbsmäßige Hundezucht liegt bei 3 oder mehr zuchtfähigen Hündinnen oder 3 oder mehr Würfen im Jahr vor. Dann brauchtes eine Erlaubnis des Veterinäramtes.

Eine gewerbliche Zucht (gewerblich ist nicht gewerbsmäßig) kann im Zweifel nicht allgemein definiert werden. Bei 10 Hündinnen mit entsprechenden Würfen ist das natürlich klar.
Die Gewerbeordung trifft dazu keine konkreten Aussagen und eine Nachfrage beim Gewerbeamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist hilfreich.


Wann muss dies als Gewerbe (Haupt,-Nebengewerbe) angemeldet werden?

Es müsste angezeigt (nicht angemeldet) werden, wenn es eine gewerbliche Tätigkeit wäre. Ob es eine ist, sagt Dir bei Zweifelsfällen das Gewerbeamt.

Die halbwegs korrekte Beantwortung der übrigen Fragen wäre eine abendfüllendes Programm.
Liegt den Fragen eine konkrete Lebenssituation zu Grunde, empfiehlt sich der Besuch bei einem Rechtsanwalt oder das Abklappern der entsprechenden Behörden.
 
Danke euch da bin ich schon wieder schlauer.

Da ich weder der genervte Nachbar noch der ebenfalls genervte Züchter bin brauchen wir natürlich nicht so in die Details gehen. ;)
Aber mich persönlich interessiert halt die Sachlage, im www findet man diverse Aussagen aber keine konkreten finde ich:) vielleicht hab ich die Suchmaschine auch falsch benutzt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du in einer Wohnsiedlung wohnst, kannst Du Dir das abschminken.

Ist wohl nicht ganz so. Unsere Züchterin lebt auch in einem Wohngebiet, hat aber, zugegebenermaßen keine laute Rasse, aber trotzdem 8, jetzt nur noch 7 Hündinnen.

Zu den anderen Fragen kann ich leider nichts sagen, das sieht man ja nicht als außenstehender, ob das gewerbsmäßig (oder gewerblich?) ist oder nicht, ich würde aber von Hobbyzucht ausgehen.
 
Wenn Du in einer Wohnsiedlung wohnst, kannst Du Dir das abschminken.

Womit wir wieder bei der gequirlten Sch... sind. Natürlich darf man auch in einer Wohnsiedlung züchten, sogar "Nicht-Haushunde". Zwingerhaltung kann keiner verbieten, wenn sich an die gesetzlichen Regelungen gehalten wird. Welche das sind, kann man bei den entsprechenden Stellen erfragen, Dieter hat ja schon angefangen.
 



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