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Neustadt / Metropolregion Rheinneckar - Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren ein von der Verbandsgemeinde Dudenhofen ausgesprochenes Haltungsverbot nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde bestätigt. Nach diesem Gesetz sind Hunde der Rassen American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gefährliche Hunde. Wer einen solchen Hund halten will, bedarf einer Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der Betreffende ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes hat, über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügt und eine Haftpflichtversicherung nachweist.
Neustadt - Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes bestätigt
Neustadt - Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes bestätigt