Ich zittiere mal von der Seite von Tasso (zittieren darf ich oder?? :nachdenklich1: )
"Die Obhutspflicht für Fundtiere ist Sache der Kommunen. Die Rechte und Pflichten richten sich dabei nach den §§ 965 – 976 BGB i.V.m. § 90 a BGB. Was passiert aber, wenn ein Tier nicht innerhalb weniger Tage aus dem Tierheim abgeholt wird? Der Eigentümer hat grundsätzlich sechs Monate Zeit, sich beim Tierheim zu melden. In dieser Zeit hat er ein Recht auf Herausgabe des Tieres. Sollte er sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht auffinden lassen oder meldet er sich nicht, dann kann der Finder, wenn er dies möchte, nach Ablauf der gesetzlichen sechsmonatigen Frist Eigentümer des gefundenen Tieres werden, wenn im Abgabevertrag nichts anderes geregelt ist. Aus diesem Recht ergibt sich jedoch gleichzeitig auch die Pflicht, dass der Finder bzw. derjenige, der das Tier in seiner Obhut hat – also in der Regel das Tierheim – es innerhalb der gesetzlichen Sechsmonatsfrist an den Eigentümer zurückgeben muss, wenn dieser sich vor Ablauf der Frist meldet! Im Gegenzug muss der Eigentümer dann die entstandenen Kosten erstatten. Hin und wieder weichen Theorie und Praxis bei diesem Thema voneinander ab. Tierheime sind gut beraten, in ihren Abgabeverträgen ausdrücklich auf die Sechsmonatsfrist hinzuweisen und auch im Gespräch ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen. Vielen Tierhaltern eines Fundtieres ist einfach nicht klar, dass ein Fundtier bis zu 6 Monate vom Eigentümer zurückgefordert werden kann. (Foto: fotolia)"